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   RG, 08.05.1929 - II 1368/28   

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https://dejure.org/1929,7
RG, 08.05.1929 - II 1368/28 (https://dejure.org/1929,7)
RG, Entscheidung vom 08.05.1929 - II 1368/28 (https://dejure.org/1929,7)
RG, Entscheidung vom 08. Mai 1929 - II 1368/28 (https://dejure.org/1929,7)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Frage der Auslieferungsbewilligung bei politischen Verbrechen. 2. Gibt es ein Recht zur Notwehr zugunsten des Staats? 3. Zum Begriff der Gegenwärtigkeit des rechtswidrigen Angriffs im Sinne des § 53 StGB. 4. Sind Rechtsgüterverletzungen straflos, die aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zaoerv.de PDF (Leitsatz)

    Auslieferung - Nachprüfung der Rechtmäßigkeit

Papierfundstellen

  • RGSt 63, 215
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 25.07.1958 - 1 StR 51/58

    Angeordnete Erschiessung des Neissener Kampfkommandanten und seines

    Denn unerlässliche Voraussetzung der Straflosigkeit auch einer zur Abwehr eines (wirklichen oder vermeintlichen) Staatsnotstandes verübten Rechtsgutverletzung ist in jedem Fall, dass der Eingriff das einzige Mittel zur Abwendung der dem Gemeinwesen drohenden Gefahr war oder doch vom Täter dafür gehalten werden konnte (vgl. RGSt. 63, 215, 226 f.).
  • BGH, 28.04.1959 - 1 StR 58/59

    Rechtsmittel

    Das gilt umsomehr, als der Beschwerdeführer mit Ro. bis dahin befreundet war und die Auseinandersetzung dadurch mitverschuldete, daß er zu Beginn des Streits auf Ro. und dessen Braut mit einem Teekessel einschlug (vgl. RGSt 63, 215, 221; 71, 133; 72, 57; BGH LM Nr. 3 zu § 53 StGB; BGH 4 StR 590/53 vom 28. Januar 1954; 3 StR 538/53 vom 26. Mai 1954; 4 StR 553/56 vom 28. Februar 1957; 2 StR 310/57 vom 6. September 1957; 1 StR 535/57 vom 14. Januar 1958; StR 176/58 vom 14. Oktober 1958).
  • BGH, 12.05.1959 - 1 StR 88/59

    Rechtsmittel

    Vielmehr muß unter mehreren Verteidigungsarten grundsätzlich diejenige gewählt werden, die für den Angreifer weniger nachteilig ist (vgl. zu § 53 StGB: u.a. RGSt 63, 215, 221; 71, 133; 72, 57; BGH GA 1956, 49; zu § 227 BGB: u.a. RGZ 84, 306; zu § 859 BGB: u.a. RG JW 1931, 2782 Nr. 2).
  • BGH, 26.05.1954 - 3 StR 538/53

    Rechtsmittel

    Stehen dem Angegriffenen mehrere wirksame Abwehrmittel zur Verfügung, dann hat er sich grundsätzlich mit demjenigen zu begnügen, das dem Angreifer am wenigsten Schaden zufügt (RGSt 63, 215 [221], 71 133).
  • BGH, 17.03.1959 - 1 StR 52/59

    Rechtsmittel

    Vielmehr muß unter mehreren Verteidigungsarten diejenige gewählt werden, die für den Angreifer weniger gefährlich ist (vgl. u.a. RGSt 63, 215, 221; 71, 133; 72, 57; RG HRR 1939, 792; BGHSt 3, 217; BGH GA 1956, 49).
  • BGH, 20.09.1951 - 3 StR 180/51

    Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit der Hehlerei als Absicht für die

    Mittäterschaft erfordert nur das gemeinsame Wollen der Tat in der Weise, dass jeder den Tatteil des anderen als eigenen will (RGSt 63, 215 [217]; 74, 24).
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