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   RG, 11.05.1931 - III 151/31   

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RG, 11.05.1931 - III 151/31 (https://dejure.org/1931,5)
RG, Entscheidung vom 11.05.1931 - III 151/31 (https://dejure.org/1931,5)
RG, Entscheidung vom 11. Mai 1931 - III 151/31 (https://dejure.org/1931,5)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 65, 296
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    b) Die Rechtsprechung hält in Anwendung dieser Grundsätze eine Beschränkung von Berufung und Revision auf den Rechtsfolgenausspruch grundsätzlich für zulässig (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2015 - 2 StR 258/15, StV 2017, 314, 315; Beschluss vom 24. Juli 1963 - 4 StR 168/63, BGHSt 19, 46, 48; RG, Urteil vom 11. Mai 1931 - III 151/31, RGSt 65, 296, 297; weitere Nachweise bei Paul in: KK-StPO, 7. Aufl., § 318 Rn. 7 und Hettinger, JZ 1987, 386, 388 ff.).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Das Rechtsmittelgericht kann und darf diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (BGHSt 24, 185, 188) [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71], wenn und soweit der angegriffene Entscheidungsteil trennbar ist, also losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (RGSt 65, 296; 69, 110, 11; BGHSt 19, 46, 48; 24, 185, 187 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; 27, 70, 72; BGH MDR 1980, 681, 682).

    Die vom Gesetz aus Gründen der Prozeßökonomie (BGHSt 19, 46, 48; 24, 185, 188 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 318 Rdn. 42) den Rechtsmittelberechtigten eingeräumte Dispositionsbefugnis und der aus dem "praktischen Rechtsdenken" entwickelte Begriff der Beschränkbarkeit, "der an die Denkfolge anknüpft, die der Richter bei der Entscheidung des Falles zu beobachten hat" (BGHSt 19, 46, 48; vgl. auch RGSt 65, 296, 297), bilden die dogmatische Grundlage der vom Reichsgericht und vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung, daß ein Rechtsmittel in der Regel auf die Straffrage (den Ausspruch über die Rechtsfolgen der Tat) beschränkt werden kann 1 ) beschränkt werden kann.

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Die Beschränkung eines Rechtsmittels auf "bestimmte Beschwerdepunkte" (§ 318 StPO) ist zulässig und wirksam, wenn sie sich auf einen Teil der in der Urteilsformel enthaltenen Entscheidung bezieht, der, losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt, selbständig geprüft und beurteilt werden kann (BGHSt 10, 100, 101; 19, 46, 48; 21, 256, 258; 24, 185, 187/188; RGSt 65, 296; 75, 171, 173; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 318 Anm. 1).
  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    In Rechtsprechung und Rechtslehre besteht Einigkeit darüber, daß ein Rechtsmittel nur auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden kann, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung nach dem inneren Zusammenhang rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen (BGHSt 5, 252; RGSt 58, 238, 239; 65, 296).

    Wann hiernach eine Beschränkung des Rechtsmittels zulässig ist, kann nur nach der besonderen Lage des Einzelfalles entschieden werden (RGSt 65, 296; OGHSt 1, 74).

    Das trifft in aller Regel auf das Verhältnis zwischen Schuld- und Straffrage zu, wahrend innerhalb der Schuldfrage eine weitere Trennung der Tat- oder Beweisfrage von der Rechtsfrage oder eine Trennung der Tatbestandsmerkmale nicht statthaft ist (RGSt 60, 109; 65, 296; 69, 110).

  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61

    Mehrere Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts

    Das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof haben in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß ein Rechtsmittel in zulässiger Weise auf einen Teil der angefochtenen Entscheidung beschränkt werden kann, soweit - was nur nach der besonderen Lage des einzelnen Falles beurteilt werden kann - der angefochtene Teil der Entscheidung losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil einer selbständigen Prüfung und Beurteilung zugänglich ist, ohne ein erneutes Eingehen auf diesen nicht angegriffenen Teil notwendig zu machen (vgl. statt vieler Entscheidungen RGSt 65, 296; BGHSt 5, 252, 253).

    Die Teilrechtskraft schränkt für das Berufungsgericht den Grundsatz des § 264 StPO ein; sie verbietet es, den nicht angefochtenen Teil des Ersturteils zu überprüfen (vgl. RGSt 62, 13; 65, 296, 297).

  • OLG Hamburg, 28.11.2019 - 2 Rev 65/19

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die

    Liegt der Bewährungsentscheidung ein Fehler zugrunde, muss sich die Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung auf all jene Teile des Urteils erstrecken, in welche auch dieser der Aussetzungsentscheidung anhaftende Fehler reicht (vgl. RGSt 65, 296; KK-Paul § 318 Rn. 10).

    aa) Die Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung führt in Fällen der Doppelrelevanz dazu, dass der von der Doppelrelevanz erfasste Urteilsteil ebenfalls der Nachprüfung unterfällt (vgl. RGSt 65, 296; KK-Paul § 318 Rn. 10).

  • BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58

    Rechtsmittel

    Ausschlaggebend für die Frage, ob und welche Nebenstrafen usw. statthaft sind, bleiben aber in jedem Falle die verwirkten Einzelstrafen und nicht die Gesamtstrafe als solche (vgl. u.a. RGSt 38, 353; 65, 296, 297).
  • OLG Brandenburg, 15.02.2023 - 1 OLG 53 Ss 119/22

    Berufungsbeschränkung, Strafaussetzung zur Bewährung

    Das Rechtsmittelgericht kann und darf diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird, wenn und soweit der angegriffene Entscheidungsteil trennbar ist, also losgelöst vom übrigen Urteilsgehalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (siehe schon: RGSt 65, 296; RGSt 69, 110, 111; ebenso: BGHSt 19, 46, 48; BGHSt 24, 185, 187; BGH NJW 1981, 589, 590, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bremen, 24.05.1982 - Ss 45/82

    Vorsätzliches Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit einem vorsätzlichen

    Erweist sich jedoch die Beschränkung als unwirksam, so gilt das Urteil auch wegen der dem angefochtenen Teil in der logischen Reihenfolge vorausgehenden Teile bis zu dem als angefochten, der eine selbständige Nachprüfung zuläßt (RGSt 65, 296 f; Beschluß des Senats - Ss 118/81 - vom 23.10.1981).
  • OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 53 Ss OWi 353/19

    Voraussetzungen des Absehens von einem Regelfahrverbot

    Das Rechtsmittelgericht kann und darf diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird, wenn und soweit der angegriffene Entscheidungsteil trennbar ist, also losgelöst vom übrigen Urteilsgehalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (RGSt 65, 296; RGSt 69, 110, 111; BGHSt 19, 46, 48; BGHSt 24, 185, 187; BGH NJW 1981, S. 589, 590, jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2009 - 1 Ss 6/09

    Strafverfahren: Voraussetzungen einer zulässigen Berufungsbeschränkung

  • OLG Brandenburg, 14.03.2019 - 53 Ss 19/19

    Strafaussetzung zur Bewährung: Notwendige Feststellungen bei Strafaussetzung

  • OLG Brandenburg, 20.02.2023 - 1 OLG 53 Ss 119/22

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 OLG 53 Ss 65/22

    Anforderungen an die Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung bei vielfachem,

  • OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 53 Ss OWi 446/11

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zulässigkeit einer nachträglichen

  • OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 53 Ss 22/19

    Anforderungen an die Strafzumessung bei der Behauptung von Rechtfertigungs- oder

  • BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Festsetzung der Tagessatzhöhe bei

  • BGH, 08.01.1954 - 2 StR 572/53

    Rechtsmittel

  • OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 1 Ss 33/19
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 230/07

    Unterbringung; Erziehungsanstalt; Sachverständiger; Anhörung; Erforderlichkeit

  • BGH, 10.05.1957 - 1 StR 58/57
  • BVerwG, 04.03.1970 - II WD 77.69

    Dienstvergehen eines Soldaten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen

  • BDH, 10.01.1967 - II WD 24/66

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen

  • BGH, 24.04.1963 - 3 StR 11/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 488/76

    Ausspruch über die Tagessatzhöhe einer Geldstrafe als selbständiger Teil des

  • BGH, 27.01.1955 - 3 StR 389/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.12.1953 - 3 StR 567/53
  • BGH, 11.12.1952 - 4 StR 64/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.11.1952 - 2 StR 755/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.03.1952 - 2 StR 395/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.10.1956 - 2 StR 439/56

    Rechtsmittel

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