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   RG, 20.09.1932 - I 844/32   

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https://dejure.org/1932,294
RG, 20.09.1932 - I 844/32 (https://dejure.org/1932,294)
RG, Entscheidung vom 20.09.1932 - I 844/32 (https://dejure.org/1932,294)
RG, Entscheidung vom 20. September 1932 - I 844/32 (https://dejure.org/1932,294)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zum Begriff des "Diebstahls" i. S. des § 252 StGB. 2. Kann "Gewalt gegen eine Person" durch Abgabe von Schüssen aus einer Schreckschußpistole verübt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 66, 353
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Anlaß dazu gaben Fälle wie die Abgabe von Schreckschüssen (RGSt 60, 157; 66, 353), das Versperren des Weges durch eine bedrohliche Menschenmenge (RGSt 45, 153), das Verschließen von Türen (RGSt 69, 327), die listige Beibringung von Betäubungsmitteln (BGHSt 1, 145), das Bedrängen auf der Autobahn (BGHSt 19, 263 ) und schließlich Vorlesungsstörungen (BGH, NJW 1982, S. 189) sowie Sitzblockaden (BGHSt 23, 46 ).
  • BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69

    Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"

    Mit dieser Begründung hat die Rechtsprechung ständig die Abgabe von Schreckschüssen als Gewaltanwendung angesehen (RGSt 60, 157, 158; 66, 353, 355; BGH GA 62, 145).
  • BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Bedrohung mit einer scharf

    Dass in der Rechtsprechung der Strafgerichte - soweit ersichtlich - eine Entscheidung zu der Frage fehlt, inwiefern die Bedrohung mit einer scharf geladenen und entsicherten Waffe einen tätlichen Angriff darstellt, erklärt sich zwanglos dadurch, dass diese Begehensweise die Merkmale anderer Tatbestandsalternativen des § 113 Abs. 1 und des § 121 Abs. 1 StGB (insbesondere "Gewalt oder Drohung mit Gewalt" in § 113 Abs. 1 StGB und "Nötigung" iS des § 121 Abs. 1 Nr. 1 iVm § 240 Abs. 1 StGB) erfüllt (vgl dazu auch RGSt 66, 353 ff).
  • BGH, 07.07.1965 - 2 StR 64/65

    Geräuschloses Hineingehen in ein Haus oder eine Wohnung zur Nachtzeit als

    Er hat diese Ansicht aber später aufgegeben und sich der früheren, von den beiden anderen Strafsenaten vertretenen Auffassung angeschlossen (RGSt 66, 353).
  • OLG Köln, 18.05.1979 - 2 Ws 203/79

    Gewaltbegriff; Psychisch wirkender Zwang

    Diesen Gewaltbegriff hat aber schon das Reichsgericht nicht konsequent angewandt, in mehreren Urteilen ist entscheidend auf die körperliche Wirkung des Zwanges beim Opfer abgestellt worden (RGSt 13, 49 ff.; 27, 405 [406]; 73, 343 ff.: Gewalt mittels Einschließens; RGSt 60, 157 [158]; 66, 353 [355]: Gewalt durch Abgabe von Schreckschüssen).

    Im übrigen ist die klare Abgrenzung zwischen Gewalt und Drohung schon seit den Entscheidungen des Reichsgerichts (RGSt 60, 157; 66, 353) verwischt worden, die Abgabe von Schreckschüssen stelle Anwendung von Gewalt dar; denn die Beeinträchtigung des Nervensystems und eine dadurch ausgelöste körperlich fühlbare Wirkung kann auch durch eine entsprechende Drohung bewirkt werden (Geilen, JZ 1970, 521 [526]).

  • BGH, 21.11.1967 - 1 StR 345/67
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  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 444/61

    Eignung der Abgabe von Schreckschüssen aus einer Gaspistole für den Begriff der

    Daher hat die Rechtsprechung die Abgabe von Schreckschüssen für den Begriff der Gewaltausübung genügen lassen (HGSt 60, 157 für § 240 StGB; RGSt 66, 353, 355 für § 252 StGB; BGHSt 1, 145, vgl. ferner BGHSt 6, 336, 340 [BGH 06.05.1954 - StE 207/52] und 8, 102, 103).
  • BGH, 04.10.1960 - 1 StR 381/60

    Rechtsmittel

    Dennoch war die Tat nicht bloß versucht, sondern, wie es § 252 StGB voraussetzt, rechtlich vollendet; denn die bereits erbeuteten Sachen hatte er in seinem Gewahrsam, mithin im Sinne des § 242 StGB weggenommen (BGHSt 9, 162; vgl. RGSt 66, 353 und BGH 2 StR 44/54 vom 13. April 1954).
  • BGH, 11.11.1954 - 4 StR 470/54

    Rechtsmittel

    Dass die Abgabe eines - wenngleich ungefährlichen - Schreckschusses, der den Eindruck eines scharfen, gezielten Schusses hervorrufen kann und soll, als Gewalt gegen die Person zu beurteilen ist, steht in der Rechtsprechung fest (RGSt 60, 157; 66, 353, 355 f).
  • BGH, 12.01.1960 - 1 StR 633/59

    Rechtsmittel

    Im Sinne des § 252 StGB gilt als "Diebstahl" des auch die Feldentwendung, also auch die Übertretung nach § 7 bay. Landesstraf- und Verordnungsgesetzes., und der Mundraub nach § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB (vgl. RGSt 66, 353; BGHSt 3, 76).
  • BGH, 13.04.1954 - 2 StR 44/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.06.1951 - 1 StR 100/51

    Rechtsmittel

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