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RG, 03.05.1932 - I 434/32 |
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- Staatsbibliothek Berlin
1. Liegt Bandendiebstahl vor, wenn sich Mehrere zur Begehung eines fortgesetzten Diebstahls verbinden und diesen gemeinschaftlich ausführen? 2. Zum Begriff der fortgesetzten Straftat. 3. a) Erfordert das Merkmal des "Mitwirkens Mehrerer beim Diebstahl" im § 243 Nr. 6 StGB. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 66, 236
Wird zitiert von ... (71)
- BGH, 09.08.2000 - 3 StR 339/99
Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters I
Nach bislang ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs erforderte dieses Tatbestandsmerkmal stets, daß die Bandenmitglieder während der Tatausführung zeitlich und örtlich, wenn auch nicht notwendig körperlich zusammenwirken (vgl. RGSt 66, 236, 240 ff.; 73, 322, 323; BGHSt 8, 205, 206 ff.; 25, 18; 33, 50, 52; BGH bei Holtz MDR 1994, 763; BGH NStZ 1996, 493; BGH StV 1995, 586 und 1997, 247; BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1997 - 4 StR 544/97 und vom 18. Dezember 1997 - 4 StR 610/97; dagegen ausdrücklich offen gelassen in BGH, Beschl. vom 19. März 1997 - 5 StR 18/97).Es hat erstmals in der Entscheidung RGSt 66, 236 die Auffassung vertreten, daß das Merkmal "der Mitwirkung mehrerer beim Diebstahl" enger sei als der weite Begriff der Mittäterschaft.
In dieser Entscheidung hat das Reichsgericht in bewußter Abgrenzung zu der damals herrschenden sog. subjektiven Täterlehre das Merkmal des "Mitwirkens mehrerer beim Diebstahl" dahin ausgelegt, daß ein irgendwie geartetes zeitliches und örtliches Zusammenwirken mehrerer Mitglieder der Bande bei der Ausführung der einzelnen Diebstähle vorauszusetzen sei (vgl. RGSt 66, 236, 241).
Grund für die erhöhte Strafdrohung beim Bandendiebstahl war nach dem Verständnis des Reichsgerichts zum einen zwar die in dem willensmäßigen Zusammenschluß auf Dauer - und damit in der Bandenabrede -liegende allgemeine Gefahr, zum anderen aber auch der gefahrerhöhende Umstand des örtlichen und zeitlichen Zusammenwirkens mehrerer bei der Tatausführung, so daß nur diejenigen Bandenmitglieder, die bei der Ausführung - gleich ob als Täter oder Teilnehmer - zugegen und mittätig waren, aus § 243 Nr. 6 StGB a.F. bestraft werden konnten (vgl. RGSt 66, 236, 242; 73, 322, 323).
8. Aufl. § 33 Rdn. 125; Meyer JuS 1986, 189; Rengier, Strafrecht BT/1 2. Aufl. § 4 Rdn. 47; Wessels/Hillenkamp, Strafrecht BT/2 21. Aufl. § 4 Rdn. 272), zumal der zur Zeit der Entscheidung RGSt 66, 236 vorherrschende extensive Täterbegriff in der Rechtsprechung keine Anwendung mehr findet und auch von der h.M. im Schrifttum nicht mehr vertreten wird.
- BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen
Ein begründeter Einwand gegen die hier vertretene Auffassung läßt sich auch nicht aus den Voraussetzungen der Strafbarkeit der Verabredung zu einem Verbrechen nach § 30 Abs. 2 StGB (…zu diesem Gesichtspunkt im Zusammenhang mit der Bande Schild GA 1982, 55, 78 f; ebenso schon zum früheren Recht Goltdammer Materialien zum Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten, 1851, Teil I S. 332 f, Teil II S. 486, zitiert in RGSt 66, 236, 241) herleiten. - BGH, 26.10.2000 - 4 StR 284/99
Vorlage; Grundsätzliche Bedeutung; (Schwerer) Bandendiebstahl; Bandenmäßige …
Nach der Rechtsprechung zu dieser Vorschrift konnte die Verbindung auch aus (nur) zwei Mitgliedern bestehen (RGSt 66, 236, 238; BGH bei Dallinger MDR 1967, 369).Die in der Gesetzesbegründung herangezogene Vergleichbarkeit zwischen Bandendiebstahl einerseits und Bandenschmuggel andererseits erscheint wegen des unterschiedlichen Schutzzwecks beider Strafvorschriften zweifelhaft: Während nämlich beim bandenmäßigen Schmuggel nach altem Recht die gemeinsame zeitliche und örtliche Begehung der Tat durch mindestens drei Schmuggler wegen ihrer besonderen Tatgefährlichkeit (vor Ort) im Vordergrund stand (vgl. RGSt 66, 236, 241 f.; BGHSt 8, 205, 208 f.;… Schild GA 1982, 55, 61 ff.), liegt beim Bandendiebstahl schon nach bisheriger Rechtsprechung die strafschärfende Gefährlichkeit in erster Linie in der bandenmäßigen Verabredung (s. BGHSt 8, 205, 208 f.; 23, 239, 240).
- BGH, 14.03.2000 - 4 StR 284/99
Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter …
Nach der Rechtsprechung zu dieser Vorschrift konnte die Verbindung auch aus (nur) zwei Mitgliedern bestehen (RGSt 66, 236, 238; BGH bei Dallinger MDR 1967, 369).Die in der Gesetzesbegründung herangezogene Vergleichbarkeit zwischen Bandendiebstahl einerseits und Bandenschmuggel andererseits erscheint wegen des unterschiedlichen Schutzzwecks beider Strafvorschriften zweifelhaft: Während nämlich beim bandenmäßigen Schmuggel nach altem Recht die gemeinsame zeitliche und örtliche Begehung der Tat durch mindestens drei Schmuggler wegen ihrer besonderen Tatgefährlichkeit im Vordergrund stand (vgl. RGSt 66, 236, 241 f.; BGHSt 8, 205, 208 f.;… Schild GA 1982, 55, 61 ff.), liegt beim Bandendiebstahl die strafschärfende Gefährlichkeit in erster Linie in der bandenmäßigen Verbrechensverabredung (s. BGHSt 23, 239, 240).
- BGH, 22.12.1999 - 3 StR 339/99
Mittäterschaft beim Bandendiebstahl; Beabsichtigte Aufgabe der bisherigen …
Nach bislang ständiger, an dieses Tatbestandsmerkmal anknüpfender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs erfordert die bandenmäßige Begehung eines Diebstahls oder eines Raubes stets, daß die Bandenmitglieder während der Tatausführung zeitlich und örtlich, wenn auch nicht notwendig körperlich zusammenwirken (vgl. RGSt 66, 236, 240 ff.; 73, 322, 323; BGHSt 8, 205, 206 ff.; 25, 18 ; 33, 50, 52; BGH bei Holtz M.DR 1994, 763; BGH NStZ 1996, 493; BGH StV 1995, 586 und 1997, 247; BGH, Beschlüsse vom g. Dezember 1997 - 4 StR 544/97 und vom 18. Dezember 1997 - 4 StR 610/97; dagegen ausdrücklich offengelassen in BGH Beschl. vom 19. März 1997 - 5 StR 18/97).Es hat erstmals in der Entscheidung RGSt 66, 236 die Auffassung vertreten, daß das Merkmal "der Mitwirkung mehrerer beim Diebstahl" enger sei als der weite Begriff der Mittäterschaft.
In dieser Entscheidung hat das Reichsgericht in bewußter Abgrenzung zu der damals herrschenden sog. subjektiven Täterlehre das Merkmal des "Mitwirkens mehrerer beim Diebstahl" dahin ausgelegt, daß ein irgendwie geartetes zeitliches und örtliches Zusammenwirken mehrerer Mitglieder der Bande bei der Ausführung der einzelnen Diebstähle vorauszusetzen sei (vgl. RGSt 66, 236, 241).
8. Aufl. § 33 Rdn. 125; Meyer JuS 1986, 189; Rengier, Strafrecht BT/1 2. Aufl. § 4 Rdn. 47; Wessels/Hillenkamp, Strafrecht BT/2 21. Aufl. § 4 Rdn. 272), zumal der zur Zeit der Entscheidung RGSt 66, 236 vorherrschende extensive Täterbegriff in der Rechtsprechung und nach der h.M. im Schrifttum keine Anwendung mehr findet.
- BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede …
Die abstrakte Gefährlichkeit der Bandenabrede folgt aus der engen Bindung, die die Mitglieder für die Zukunft und für eine gewisse Dauer eingehen und die einen ständigen Anreiz zur Fortsetzung der kriminellen Tätigkeit bildet (BGHSt 46, 321, 336; 47, 214, 216 f.; vgl. auch RGSt 66, 236, 241 f.). - BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92
Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung
Von Anfang an hat es jedoch einen einheitlichen Vorsatz verlangt, der sich von vornherein auf einen gegenständlich und zeitlich in gewisser Weise vorgestellten, nach und nach - stoßweise - verwirklichten Gesamterfolg richtet (vgl. u.a. RGSt 17, 103, 111 und 17, 227, 228; 44, 392, 395; 51, 305, 308; 66, 45, 47 und 66, 236, 239) und nur einem so gearteten Vorsatz die Eignung zugesprochen, mehrere zeitlich auseinanderfallende und somit im natürlichen Sinne selbständige Einzelhandlungen zu der "juristischen Fiktion" einer rechtlichen Einheit zusammenzufassen (vgl. RGSt 17, 227, 228; 44, 392, 395).Nach dieser Vorsatzdefinition kam die Rechtsprechung zu dem Ergebnis, daß unter einem Gesamterfolg nicht nur die Gesamtheit einer betrügerisch herbeigeführten Vermögensbeschädigung (RGSt 44, 392), sondern auch die gegenständlich und zeitlich vorgestellte, nach und nach zu verwirklichende Erschütterung des Ansehens eines mißliebigen Beamten (RGSt 66, 45, 47), fallen kann; dasselbe gilt für den Vorsatz, nach und nach aus einer bestimmten Fahrradwerkstatt oder von einem bestimmten Aufbewahrungsort unter Ausnutzung bestimmter günstiger Gelegenheiten möglichst viele Fahrräder zu entwenden (RGSt 66, 236, 239), weil einem solchen Vorsatz konkrete Vorstellungen von bestimmt festgelegten Vorgehensweisen zugrundeliegen, die so in ihrer Gesamtheit überschaubar und entsprechend begehbar sind.
Andererseits ergab sich aus der oben dargestellten Vorsatzdefinition, daß weder der Entschluß, künftig gleichartigen, in ihrer besonderen (konkreten) Ausgestaltung nicht vorgestellte, insbesondere nach Ort, Zeit und Art noch ungewisse Einzeltaten zu begehen, ausreichte (vgl. RGSt 51, 305, 312; 66, 236, 238 f.; RGSt 72, 211) noch der Entschluß genügte, ein bestimmtes Verhältnis von längerer Dauer bei sich bietender Gelegenheit zur Begehung gleichartiger Straftaten zu benutzen (vgl. RGSt 70, 51).
- BGH, 03.04.1970 - 2 StR 419/69
Voraussetzungen für die Annahme einer "Bande" - Aufhebung eines Strafausspruchs …
Zu § 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB a.F. ging die Rechtsprechung - im Schrifttum unwidersprochen - davon aus, daß eine Verbindung im Sinne dieser Vorschrift auch aus zwei Mitgliedern bestehen kann (RGSt 66, 236, 242; BGH MDR 1967, 369). - BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51
Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben …
Das ist in der Rechtsprechung sowohl für den Bandenschmuggel (RGSt 39, 53; vgl auch RGSt 47, 377) als auch entsprechend für den Bandendiebstahl nach § 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB (RGSt 66, 236; 73, 322; HG in LZ 1925, 466) anerkannt. - BGH, 12.07.2000 - 3 StR 70/00
Abgrenzung Beihilfe und Mittäterschaft; Bandendiebstahl; Mitwirkung am Tatort
- BGH, 08.04.1986 - 1 StR 109/86
Voraussetzungen der Annahme des strafrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs - …
- BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58
Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz …
- BGH, 16.07.1985 - 1 StR 205/85
Gleichsetzung der fortgesetzten Handlung im technischen Sinne mit dem …
- BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
- BGH, 24.11.1953 - 1 StR 412/53
Rechtsmittel
- BGH, 12.02.1960 - 2 StR 627/59
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …
- BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58
Rechtsmittel
- BGH, 25.09.1956 - 5 StR 316/56
Rechtsmittel
- BGH, 21.06.1955 - 2 StR 271/54
- BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94
Strafrecht der ehemaligen DDR - Hauptstrafe - Diebstahl - Milderes Gesetz
- BGH, 14.10.1992 - 5 StR 432/92
Anforderungen an die Verwirklichung des Diebstahlstatbestandes bei einem …
- BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57
Rechtsmittel
- BGH, 08.01.1954 - 2 StR 572/53
Rechtsmittel
- BGH, 14.12.1951 - 2 StR 681/51
Rechtsmittel
- BGH, 07.02.1984 - 1 StR 900/83
Verurteilung wegen Bandendiebstahls und wegen Raubes - Rüge eines nicht …
- BGH, 19.06.1953 - 2 StR 145/53
Rechtsmittel
- BGH, 13.05.1953 - 5 StR 944/52
Rechtsmittel
- BGH, 10.02.1953 - 2 StR 289/52
- BGH, 25.06.1963 - 1 StR 122/63
- BGH, 16.12.1952 - 2 StR 583/52
Rechtsmittel
- BGH, 29.08.1973 - 2 StR 250/73
Diebstahl und Raub - Voraussetzungen einer "Bande" und "bandenmäßigen Verbindung" …
- BGH, 20.11.1951 - 2 StR 316/51
Rechtsmittel
- BGH, 25.02.1969 - 1 StR 572/68
Mittäterschaft hinsichtlich eines versuchten schweren Diebstahls - …
- BGH, 30.10.1959 - 1 StR 454/59
Rechtsmittel
- BGH, 13.10.1959 - 1 StR 412/59
Rechtsmittel
- BGH, 12.06.1959 - 4 StR 520/58
Rechtsmittel
- BGH, 21.11.1957 - 4 StR 439/57
Rechtsmittel
- BGH, 15.08.1957 - 4 StR 356/57
Rechtsmittel
- BGH, 25.06.1957 - 1 StR 128/57
Rechtsmittel
- BGH, 24.11.1955 - 3 StR 245/55
Rechtsmittel
- BGH, 03.03.1953 - 1 StR 14/53
Rechtsmittel
- BGH, 13.12.1951 - 4 StR 831/51
Rechtsmittel
- BGH, 26.06.1951 - 2 StR 224/51
Rechtsmittel
- BGH, 19.12.1967 - 5 StR 606/67
Begriff des "fortgesetzten" Begehens beim Tatbestand des Diebstahls - Jedem von …
- BGH, 10.03.1964 - 1 StR 51/64
Verwerfung einer Revision - Verletzung des sachlichen Rechts
- BGH, 14.07.1961 - 4 StR 137/61
Rechtsmittel
- BGH, 15.02.1961 - 2 StR 611/60
Voraussetzungen der strafgerichtlichen Verurteilung wegen Rückfalldiebstahls - …
- BGH, 09.11.1954 - 5 StR 519/54
Rechtsmittel
- BGH, 05.03.1954 - 1 StR 503/53
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- BGH, 26.11.1953 - 3 StR 83/53
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- BGH, 22.10.1953 - 3 StR 557/53
Rechtsmittel
- BGH, 24.02.1953 - 1 StR 681/52
Rechtsmittel
- BGH, 20.01.1953 - 1 StR 592/52
Rechtsmittel
- BGH, 28.10.1952 - 2 StR 45/52
Erschiessung eines ukrainischen Arbeiters wegen Plünderung sowie eines …
- BGH, 26.04.1951 - 4 StR 96/51
Rechtsmittel
- BGH, 09.02.1951 - 3 StR 50/50
Rechtsmittel
- BGH, 11.01.1973 - 2 StR 580/72
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes - Voraussetzungen für das …
- BGH, 22.04.1970 - 3 StR 38/70
Verurteilung wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen Diebstahls in der …
- BGH, 23.01.1959 - 4 StR 459/58
Rechtsmittel
- BGH, 07.01.1955 - 2 StR 460/54
Rechtsmittel
- BGH, 18.02.1954 - 3 StR 814/53
Rechtsmittel
- BGH, 14.04.1953 - 2 StR 286/52
Rechtsmittel
- BGH, 09.12.1952 - 1 StR 505/52
Rechtsmittel
- BGH, 27.09.1951 - 3 StR 579/51
Rechtsmittel
- BGH, 03.07.1951 - 2 StR 1/50
Rechtsmittel
- BGH, 07.01.1959 - 2 StR 510/58
Rechtsmittel
- BGH, 15.09.1955 - 4 StR 288/55
Rechtsmittel
- BGH, 01.12.1953 - 1 StR 600/53
Rechtsmittel
- BGH, 10.02.1953 - 1 StR 711/52
Rechtsmittel
- BGH, 20.09.1951 - 3 StR 180/51
Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit der Hehlerei als Absicht für die …