Rechtsprechung
RG, 24.05.1880 - 264/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist der Versuch auch dann strafbar, wenn nicht erwiesen ist, ob die zur Herbeiführung des beabsichtigten Erfolges angewendeten Mittel, welche die beabsichtigte Wirkung nicht gehabt, überhaupt den beabsichtigten Zweck zu erfüllen geeignet gewesen sind?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 1, 439
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.04.1958 - 5 StR 28/58
Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts vom beendeten untauglichen Versuch …
Schon in der grundlegenden Entscheidung der Vereinigten Strafsenate (RGSt 1, 439) erkennt das Reichsgericht, daß eine Bestrafung des sogenannten untauglichen Versuchs vom Wortlaut des § 43 StGB nur gedeckt wird, wenn man unter dem "Anfang der Ausführung" eines Verbrechens oder Vergehens nicht nur Handlungen versteht, die imstande sind, den zur Vollendung des Verbrechens gehörenden Erfolg herbeizuführen, sondern alle Handlungen, welche der Täter für geeignet hält, diese Wirkung zu äußern (…a.a.O. S. 440). - BGH, 29.05.1951 - 2 StR 131/51
Unterschiedliche Aburteilung der Abtreibung in den Ländern als Verstoß gegen den …
Nach der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum wird auch heute noch daran festgehalten, dass der Versuch am sogenannten untauglichen Objekt strafbar ist; vgl. die Zusammenstellung bei Schenke 5. Aufl. § 43 Anm. II. Namentlich hat sich das Reichsgericht seit seinem Bestehen bis zuletzt zur sogenannten subjektiven Lehre bekannt: RGSt 1, 439; 68, 53; 76, 384; 77, 2. Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Rechtsansicht mehrfach angeschlossen.