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   RG, 13.07.1917 - IV 385/17   

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RG, 13.07.1917 - IV 385/17 (https://dejure.org/1917,317)
RG, Entscheidung vom 13.07.1917 - IV 385/17 (https://dejure.org/1917,317)
RG, Entscheidung vom 13. Juli 1917 - IV 385/17 (https://dejure.org/1917,317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zulässigkeit wahlweiser Feststellung. -- Gegenstand der Urteilsfindung; "andere" Tat im Sinne des § 265 StPO. -- Zum Tatbestand der Hehlerei. Straflose Nachtat.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 51, 179
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Das war ein als Bereicherung anzusehender, vom Angeklagten erstrebter Vermögensvorteil (vgl. BGH MDR 1954, 16; RGSt 51, 179, 184; 54, 338, 341, 342; 66, 63, 64).
  • BGH, 20.12.1957 - 1 StR 492/57
    Das Verheimlichen ist also - ähnlich wie im Falle der Sachhehlerei nach vorherigem Ansichbringen (RGSt 51, 179, 183; vgl. auch RGSt 56, 6, 9) - kein neuer Eingriff in das geschützte Rechtsgut, hier das Interesse der Konkursgläubiger an der vollzähligen Erfassung und Verwertung des pfändbaren Schuldnervermögens.
  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51

    Rechtsmittel

    Einerseits kann danach das blosse Verwahren oder die Übernahme einer Verkaufskommission dieses Merkmal nicht erfüllen (RGSt 51, 179; 55, 58).
  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 228/75

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Strafbarkeit wegen

    Die Frage kann danach nur sein, ob das Absetzen insoweit als mitbestrafte Nachtat anzusehen ist, an der eine strafbare Beteiligung des Angeklagten F. möglich wäre (so RGSt 51, 179, 183; Dreher, StGB 34. Aufl. § 259 Anm. 3 A, ebenso für den neuen Rechtszustand in der 35. Aufl. a.a.O.; LK 9. Aufl. § 259 Rdn. 22; Franzen/Gast, Steuerstrafrecht, AbgO § 398 Rdn. 46; § 391 Rdn. 91), oder ob die weitere Begehung des Absetzens in der Person von P. keine tatbestandsmäßige Hehlereihandlung mehr darstellt mit der Folge, daß eine strafbare Teilnahme an ihr nicht möglich wäre (so Hübner bei Hübschmann/Hepp/Spitaler, AbgO 1.-6. Aufl. § 398 Rdn. 21 c, 29 a m.Nachw., für den neuen Rechtszustand 79. Lfg. § 398 Rdn. 35; BGH, Urteil vom 16. April 1953 - 3 StR 637/52 RGSt 50, 194, 197; 56, 6, 9; 69, 200, 201).
  • BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72

    Gesamtvorsatz - Mißbrauch der Gastfreundschaft - Strafschärfende Umstände -

    Ob insoweit eine weitere Hehlerhandlung tatbestandlich ausgeschlossen ist (so RGSt 1, 279 [281 f]; 50, 194 [197]; 56, 6 [9], 319; 69, 200 f; 72, 380 [382]; BGHSt 23, 36 [38]; ferner BGH, Urteil vom 16. April 1953 - 3 StR 637/52 -, sowie Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 398, Anm. 21 c und d sowie Anm. 29 a) oder das "Absetzen" als eine mitbestrafte Nachtat anzusehen ist (so RGSt 51, 179 [183]; Dreher, § 259 Anm. 3 A; LK § 259 Rdenr. 22; Franzen/Gast, Steuerstrafrecht, § 398 Rdnr. 46), kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.
  • BGH, 16.01.1959 - 4 StR 451/58

    Rechtsmittel

    Sie hat auch nicht ein Ankaufen oder Zumpfandnehmen wahlweise festgestellt (RGSt 51, 179, 184).
  • BGH, 31.01.1978 - 5 StR 533/77

    Voraussetzungen für Hehlerei - Frage einer Vorteilsabsicht beim Ankauf von

    Bereits die Absicherung einer bisher ungesicherten Forderung wird als Vorteil im Sinne des § 259 StGB angesehen (BGH bei Dallinger MDR 1954, 16; BGH 1 StR 264/75 vom 16.09.1975; RGSt 51, 179, 184; 66, 63, 64).
  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 424/76

    Das Merkmal des "Ansichbringens" in Fällen der Eingehung eines

    Beide Fassungen des Gesetzes erfordern die Erlangung eigener Verfügungsgewalt über die vom Vortäter auf rechtswidrige Weise erlangten Sachen mit dessen Einverständnis (RGSt 51, 179, 181; 55, 58; BGHSt 15, 53, 55/56); an dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der Täter die Sachen vom Vortäter nur zur Aufbewahrung erhält (BGH bei Dallinger MDR 1958, 13; 69, 723).
  • BGH, 23.04.1969 - 3 StR 54/69

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Diebstahls im Rückfall,

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGSt 51, 179, 181; 55, 58und die dort angeführten Entscheidungen), der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGH 5 StR 222/57 vom 17. September 1957, angeführt bei Dallinger MDR 1958, 13), ist die bloße Übernahme einer Sache zum Gebrauch noch kein "Ansichbringen" im Sinne des § 259 StGB.
  • BGH, 06.11.1963 - 2 StR 361/63

    Ablehnung der Aussetzung der Verhängung einer Strafe zur Bewährung wegen einer

    Wer dies tut, handelt "seines Vorteils wegen" (BGH a.a.O.; RGSt 51, 179; 184; RG HRR 1936 Nr. 444).
  • BGH, 07.11.1957 - 4 StR 521/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.12.1956 - 2 StR 556/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.09.1955 - 5 StR 357/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.06.1955 - 4 StR 184/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.03.1953 - 1 StR 697/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.06.1968 - 2 StR 79/68

    Verurteilung wegen Diebstahls oder Hehlerei - Möglichkeit einer Wahlfeststellung

  • BGH, 06.06.1955 - 3 StR 124/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.11.1953 - 3 StR 339/53
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