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   RG, 20.09.1937 - 5 D 524/37   

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RG, 20.09.1937 - 5 D 524/37 (https://dejure.org/1937,347)
RG, Entscheidung vom 20.09.1937 - 5 D 524/37 (https://dejure.org/1937,347)
RG, Entscheidung vom 20. September 1937 - 5 D 524/37 (https://dejure.org/1937,347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Aussetzung der Hauptverhandlung wegen veränderter Sachlage. 2. Zur Tragweite der §§ 81 a, 82 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG. 3. Auch der einzige "Gesellschafter" einer Einmann-GmbH. kann Untreue, Unterschlagung oder Diebstahl zum Nachteile der Gesellschaft begehen. 4. Zur Tragweite der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 71, 353
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Sie durften deshalb weder anderen noch sich selbst willkürlich Vermögen der Gesellschaft ausantworten (ebenso RGSt 71, 353).
  • BGH, 20.06.2013 - 2 StR 113/13

    Hinreichende Verteidigung bei der Vernehmung eines Auslandszeugen (wirksame

    Nur ein Verteidiger aber, der den Stoff ausreichend beherrscht, kann die Verteidigung mit der Sicherheit führen, die das Gesetz verlangt (BGHSt 13, 337, 344 unter Hinweis auf RGSt 71, 353, 354).
  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 418/59

    Verfahren bei Verteidigerwechsel

    Dies bedeutet nach der bisherigen Rechtsprechung und der herrschenden Lehre, denen sich der Senat anschließt, daß sowohl die Beamten der Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger sich im Laufe der Hauptverhandlung ablösen und nacheinander tätig werden können (RGSt 16, 180; 71, 353; Löwe-Rosenberg, 20. Aufl. Anm. 4 zu § 227).

    Nur ein Verteidiger, der den Stoff ausreichend beherrscht, kann die Verteidigung mit der Sicherheit führen, die das Gesetz verlangt (RGSt 71, 353 [354]).

  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht

    Dieses Einverständnis wäre zwar belanglos für die Zeit nach der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister; denn nach der vom Senat gebilligten RecHtsprechung des Reichsgerichts schliesst das Einverständnis der Gesellschafter eine Untreue gegenüber der mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Gesellschaft nicht aus (RGSt 42, 278; 71, 353).
  • BGH, 25.10.1963 - 4 StR 404/63

    Rechtsmittel

    Eine veränderte Sachlage im Sinne dieser Bestimmung kann auch durch Verfahrensvorgänge eintreten, insbesondere durch den Wechsel eines Verteidigers, selbst wenn der neue Verteidiger sogleich an die Stelle des früheren tritt (RGSt 71, 353, 354; JW 1926, 1928; HRR 1936, 1402; BGH LM § 265 Nr. 16).

    Besonders in dem vorliegenden Fall notwendiger Verteidigung kann die Fürsorgepflicht des Gerichts die Aussetzung der Verhandlung oder wenigstens die Wiederholung wichtiger Verfahrensabschnitte, z.B. einer schwer zu würdigenden Beweisaufnahme, gebieten, um dem neuen Verteidiger Gelegenheit zu geben, sich ein eigenes Urteil über das bisherige Beweisergebnis zu bilden, damit dem Angeklagten der ihm kraft Gesetzes gebührende Schutz gewährt wird (vgl. RGSt 71, 353, 354; 77, 153, 155; BGHSt 13, 337, 344 [BGH 30.10.1959 - 1 StR 418/59]; BGH NJW 1963, 1114).

  • BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu fünf Jahren Zuchthaus und

    Eine Veränderung der Sachlage kann auch durch Verfahrensvorgänge, z.B. durch einen Wechsel des Verteidigers eintreten, selbst wenn der neue Verteidiger sogleich an die Stelle des früheren tritt (RGSt 65, 246; 71, 353; 77, 153; JW 1926, 1218; HRR 1936, 1402; BGH NJW 1958, 1736 = LM Nr. 16 zu § 265 StPO).
  • BFH, 27.08.1953 - IV 83/53 U

    Vorliegen eines dem Handlungsvorstand fremden Betriebs - Vereitelung der

    Das Reichsgericht hat wohl die Auffassung vertreten, daß auch der einzige "Gesellschafter" einer Einmann-GmbH Untreue, Unterschlagung oder Diebstahl zum Nachteil der Gesellschaft begehen kann (so Rechtssatz 2 der Entscheidung vom 20. September 1937, 5 D 524/37, Reichsgericht in Strafsachen Bd. 71 S. 353).
  • BGH, 24.02.1976 - 1 StR 602/75
    Schon das Reichsgericht hat diese Möglichkeit bejaht, zum Teil mit Hinweis auf den Schutz der Gläubiger der GmbH (RGSt 42, 278, 283; 71, 353, 355).
  • BGH, 02.02.1968 - 2 StR 630/67
    Deshalb kann sogar der Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft dieser gegenüber Untreue begehen (RGSt 71, 353, 355; vgl. auch BGHSt 3, 32, 39 mit Nachweisen).
  • BGH, 27.01.1971 - 3 StR 296/70

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Rüge der Verletzung von

    Nur ein Verteidiger, der den Stoff beherrscht, kann die notwendige Verteidigung mit der Sicherheit führen, die das Gesetz für erforderlich erachtet (RGSt 71, 353).
  • BGH, 01.07.1966 - 4 StR 144/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Sachwuchers in

  • BGH, 04.05.1960 - 2 StR 141/60

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen eines Vergehens nach § 81a Gesetz

  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 471/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.12.1973 - 5 StR 445/73

    Erfordernis einer ununterbrochenen Anwesenheit desselben Verteidigers -

  • BGH, 29.07.1969 - 1 StR 156/69

    Vorbereitungszeit für einen neuen Verteidiger

  • BGH, 22.09.1959 - 1 StR 102/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.04.1965 - 4 StR 135/65

    Erfordernis einer Unterbrechung der Hauptverhandlung nach Bestellung eines neuen

  • BGH, 22.11.1963 - 4 StR 164/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.09.1952 - 1 StR 394/52

    Rechtsmittel

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