Rechtsprechung
   RG, 23.05.1941 - 1 D 158/41   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1941,289
RG, 23.05.1941 - 1 D 158/41 (https://dejure.org/1941,289)
RG, Entscheidung vom 23.05.1941 - 1 D 158/41 (https://dejure.org/1941,289)
RG, Entscheidung vom 23. Mai 1941 - 1 D 158/41 (https://dejure.org/1941,289)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1941,289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. In der Bildung einer "schwarzen Kasse" ist nicht schlechthin das Tatbestandsmerkmal der Vermögensbenachteiligung zu finden. 2. Eine Vermögensbenachteiligung ist unter Umständen auch dann nicht anzunehmen, wenn der Schaden nur mittelbar ausgeglichen wird.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 75, 227
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94

    Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen

    Dies entspricht dem Grundsatz, daß die Frage des Vermögensschadens unter Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen ist, und wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu anderen Fällen, in denen ebenfalls kein Wechsel in der rechtlichen Zuordnung vorliegt, bestätigt: das gilt etwa für Vermögensgefährdung durch einzelne Buchungsvorgänge (vgl. RG JW 1926, 586; BGHSt 6, 115, 117; dazu Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 249), durch insgesamt unordentliche, den Vermögensstand verschleiernde Buchführung (sehr weitgehend: RGSt 77, 228; einschränkend: BGHSt 20, 304; BGH GA 1956, 121; BGH, Urt. v. 27. November 1956 - 5 StR 310/56 - S. 9 f; Urt. v. 15. Dezember 1981 - 5 StR 603/81; dazu Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 266 Rdn. 45; Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 97, jeweils m. w. N.) oder durch Bildung von "schwarzen Kassen" (vgl. RGSt 71, 155; 75, 227; BGH GA 1956, 121, 154; BGH, Urt. v. 28. September 1954 - 5 StR 203/54, Urt. v. 8. Oktober 1957 - 1 StR 310/57; dazu Hübner aaO Rdn. 98; Neye NStZ 1981, 369, 371).
  • BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51

    Rechtsmittel

    Das ist eine Vermögensgefährdung, die einem Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB gleichsteht (RGSt 71, 155; 75, 227).
  • BGH, 04.12.1970 - 1 StR 34/70

    Revisionsrechtliche Relevanz der fehlenden Zuständigkeit eines Gerichts -

    Denn ein Nachteil liegt nicht vor, wenn der Schaden durch einen gleichzeitig zufließenden Vermögensvorteil ausgeglichen wird (RGSt 75, 227, 230; Schönke/Schröder, StGB 15. Aufl. § 266 Rdn. 43).

    Ein Handeln zum Nachteil des Auftraggebers ist demnach beim Abwägen von Vorteilen und Nachteilen in der Regel nur dann nicht zu finden, wenn der Nutzen nicht ohne die Schädigung, der wirtschaftlich höherstehende Vorteil nicht anders als auf dem Weg über die wirtschaftlich weniger bedeutende Schädigung zu erreichen ist (BGH aaO; RG JW 1934, 2923; 1936, 882; RGSt 75, 227, 230).

  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 230/88

    Selbstschuldnerische Bürgschaft

    Dann hätte die vom Beschwerdeführer vorgenommene Überweisung im Namen und vom Konto des N. und diesen von seiner Bürgenverpflichtung (§§ 765 Abs. 1, 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB) befreit und ihm deshalb möglicherweise keinen Nachteil zugefügt (vgl. RGSt 75, 227, 229 f; BGHR StGB § 266 Abs. 1, Nachteil 9).
  • BGH, 14.04.1954 - 1 StR 565/53

    Rechtsmittel

    Wenn Mittel "dort fehlen, wo sie sein sollten", so benachteiligt dies für sich allein den Träger des Vermögens dann, wenn ihm das Vorhandensein der Mittel verborgen gehalten wird, so daß er keinen Zugriff darauf hat: mehr besagt die vom Landgericht angeführte Entscheidung des Reichsgerichts RGSt 71, 155 (158) nicht (vgl. dazu auch RGSt 75, 227).
  • BGH, 04.02.1992 - 5 StR 622/91

    Strafmilderung bei einem den Vermögensnachteil aufwiegenden Vermögensvorteil -

    In ständiger Rechtsprechung wird ein Nachteil in diesen Fällen nur dann verneint, wenn die schädigende Handlung unmittelbar zu einem Vermögensvorteil führt, die Untreuehandlung selbst Vorteil und Nachteil zugleich hervorbringt (vgl. RGSt 75, 227, 229; BGH NJW 1975, 1234; NStZ 1986, 456; BGHR StGB § 266 Nachteil 9 und 14; Urteil vom 1. September 1955 - 4 StR 60/55 - BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1990 - 4 StR 427/90 -).
  • BGH, 30.07.1975 - 3 StR 27/75

    Statthaftigkeit der Überbesetzung einer Strafkammer - Anforderungen hinsichtlich

    Der in RGSt 75, 227 behandelte Ausnahmefall liegt ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 310/57

    Rechtsmittel

    Wäre dann für einen - vom Landgericht festzustellenden - Teil der Aufwendungen des Angeklagten anzunehmen, daß Haushaltsmittel verfügbar waren oder bei ordnungsmäßiger Anforderung bewilligt worden wären, so hatte das Land nur insoweit einen Nachteil im Sinne des § 266 StGB, als dieser nicht zugleich durch Vorteile aus der Eigenmächtigkeit des Angeklagten aufgewogen wurde (RGSt 75, 227; BGH 5 StR 203/54 vom 28. September 1954).
  • BGH, 31.08.1955 - 2 StR 110/55

    Ausschluss aus der NSDAP kraft einstweiliger Verfügung - Schwere

    Denn eine Vermögensgefährdung, die durch unordentliche Buchführung entsteht, ist bereits ein Schaden im Sinne des § 266 StGB, wenn der Treugeber keine Übersicht über seine Rechte und Pflichten, mithin über seinen Vermögensstand zu gewinnen vermag, so daß er verhindert ist, Ansprüche geltend zu machen, weil er sie nicht erkennt (RGSt 71, 155; 73, 283, 287; 75, 227; RG JW 1935, 2936; 1936, 2319; 1937, 2698; RG DR 1943, 1039; BGH 2 StR 150/53 vom 13 November 1953).
  • BGH, 02.03.1962 - VI ZR 192/61

    Rechtsmittel

    Andererseits aber wären sie von der fälligen Schuldverbindlichkeit auf Herausgabe eben dieses Vermögenswertes befreit worden (RGSt 75, 227 [230]).
  • BGH, 01.09.1955 - 4 StR 60/55

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht