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   RG, 21.06.1921 - VII 18/21   

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https://dejure.org/1921,215
RG, 21.06.1921 - VII 18/21 (https://dejure.org/1921,215)
RG, Entscheidung vom 21.06.1921 - VII 18/21 (https://dejure.org/1921,215)
RG, Entscheidung vom 21. Juni 1921 - VII 18/21 (https://dejure.org/1921,215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Hat die Post ein unmittelbares Klagerecht gegen den Empfänger einer Nachnahmesendung, wenn der Postschaffner die mit Nachnahme belasteten Pakete gegen das Versprechen späterer Zahlung ausgeliefert hat?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Postnachnahme; Aushändigung ohne Zahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 102, 344
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 481/17

    Verkehrsunfall eines Leasingfahrzeugs: Recht des Leasingnehmers gegen den

    Die Mehrzahl der Entscheidungen des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, deren Gegenstand der deliktsrechtliche Schutz des Besitzes und Schadensersatzansprüche sind, betrifft nicht den Substanzschaden, sondern meist den sogenannten Nutzungsschaden (vgl. die Darstellung bei Sosnitza, Besitz und Besitzschutz, 2003 S. 261 ff.; RGZ 91, 60; RGZ 102, 344, 347; RG, WarnR 1922 Nr. 41; RG, JW 1931, 2904; vgl. Senatsurteile vom 14. April 1954 - VI ZR 35/53, JZ 1954, 613; vom 26. März 1974 - VI ZR 103/72, BGHZ 62, 243; vom 9. März 1976 - VI ZR 137/74, WM 1976, 583; vgl. BGH, Urteile vom 21. Februar 1979 - VIII ZR 124/78, BGHZ 73, 355; vom 21. Januar 1981 - VIII ZR 41/80, BGHZ 79, 232).
  • BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße

    Soweit der Besitz in Rechtsprechung und Schrifttum den durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten "sonstigen Rechten" zugerechnet wird, geschieht dies im Wesentlichen auf Grund der Erwägung, dass er zwar kein Recht sei, jedoch gleich einem ausschließlichen Recht gegen jedermann geschützt sei (RGZ 59, 326; 91, 60, 65; 102, 344, 347; 170, 1, 6; RG, JW 1931, 2904; BGB -RGRK, 11. Aufl., § 823 Rdn. 24; Soergel/Lindenmaier, BGB , 8. Aufl., § 823 Rdn. 6 b aa).
  • BGH, 15.10.1975 - IV ZR 202/73

    Lebensversicherung - Erstprämie - Annahmeerklärung - Versicherungsvertrag -

    In anderen Rechtsgebieten sind Fälle der Entgegennahme einer angebotenen Leistung schon mehrmals unter dem Gesichtspunkt des Vertragsschlusses gewürdigt worden (Nachnahmesendung im Eisenbahnfrachtverkehr, die dem Empfänger ohne Einlösung der Nachnahme ausgehändigt worden war, RGZ 95, 122, 124; vgl. auch RGZ 102, 344, 346 f für den analogen Fall der Postnachnahme; Übernahme einer vertraglichen Zahlungspflicht durch Entgegennahme von Waren aufgrund eines mit der Kassa-Klausel versehenen, nur bei Zahlung zur Auslieferung ermächtigenden Lieferscheines, wobei die Auslieferung irrtümlicherweise ohne Zahlung erfolgt war, BGHZ 6, 378, 382 f).
  • BGH, 27.06.1952 - I ZR 146/51

    Kassalieferschein

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass bei der Empfangnahme von Waren auf Grund eines mit einer Kassa-Klausel versehenen Lieferscheins die Rechtsgrundsätze entsprechend anzuwenden sind, die das Reichsgericht dazu geführt haben, demjenigen, der eine mit einem Nachnahmebetrag belastete Gütersendung in Kenntnis der Belastung annimmt, eine vertragliche Zahlungspflicht in Höhe des Nachnahmebetrags gegenüber der ausliefernden Post oder Eisenbahn aufzuerlegen, obwohl ein Eintritt in den Frachtvertrag nicht stattfindet (RGZ 95, 122; 102, 344 [346]).
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