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   RG, 28.10.1921 - Rep. VII. 584/20   

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https://dejure.org/1921,49
RG, 28.10.1921 - Rep. VII. 584/20 (https://dejure.org/1921,49)
RG, Entscheidung vom 28.10.1921 - Rep. VII. 584/20 (https://dejure.org/1921,49)
RG, Entscheidung vom 28. Oktober 1921 - Rep. VII. 584/20 (https://dejure.org/1921,49)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist das Reichswirtschaftsgericht ein Verwaltungsgericht oder ein Sondergericht für gewisse bürgerlichrechtliche Streitigkeiten? 2. Ist die Frage, ob die ordentlichen Gerichte oder ein Sondergericht zur Entscheidung über bestimmte bürgerlichrechtliche Streitigkeiten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Rechtswegs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 103, 102
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Da die Gesetzesänderung erst danach eingetreten ist, hat sie auf die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG in der Fassung des Art. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (4. VwGOÄndG) vom 17. Dezember 1990 (BGBl. Teil I, 2809, 2816) keinen Einfluß (vgl. zu der früheren entsprechenden Regelung des § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO: RGZ 103, 102, 103; BGH, Urt. v. 01.02.1978 - IV ZR 142/77, NJW 1978, 949).
  • BGH, 11.12.2001 - KZR 5/00

    Privater Pflegedienst; Diskriminierung durch Zahlung unterschiedlicher Preise für

    Dies entspricht nicht nur ständiger Rechtsprechung (vgl. RGZ 103, 102, 103 f.; BGH, Urt. v. 1.2.1978 - IV ZR 142/77, NJW 1978, 949; BGHZ 114, 218, 221 f. - Einzelkostenerstattung), sondern auch der einhelligen Auffassung im Schrifttum (vgl. nur Zöller/Gummer, ZPO, 22. Aufl., § 17 GVG Rdn. 1; Musielak/Wittschier, ZPO, 2. Aufl., § 17 GVG Rdn. 4; Kissel, NJW 1991, 945, 948; Piekenbrock, NJW 2000, 3476).
  • BGH, 11.12.2001 - KZB 12/01

    LDL-Behandlung; Gerichtliche Zuständigkeit für bereits bei den ordentlichen

    Dies entspricht nicht nur ständiger Rechtsprechung (vgl. RGZ 103, 102, 103 f.; BGH, Urt. v. 1.2.1978 - IV ZR 142/77, NJW 1978, 949; BGHZ 114, 218, 221 f. - Einzelkostenerstattung), sondern auch der einhelligen Auffassung im Schrifttum (vgl. nur Zöller/Gummer, ZPO, 22. Aufl., § 17 GVG Rdn. 1; Musielak/Wittschier, ZPO, 2. Aufl., § 17 GVG Rdn. 4; Kissel, NJW 1991, 945, 948; Piekenbrock, NJW 2000, 3476).
  • BGH, 01.02.1978 - IV ZR 142/77

    Zulässigkeit des Rechtswegs nach Änderung der Rechtsprechung

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  • BGH, 07.11.1952 - I ZR 43/52

    Patentstreitsache vor unzuständigem Gericht

    Ob die Gerichte für Patentstreitsachen für diese Rechtsstreitigkeiten im strengen Sinne sachlich zuständig sind oder ob es sich dabei um eine funktionelle Zuständigkeit im Sinne der Verteilung bestimmter Geschäfte handelt, oder etwa gar um eine Verbindung beider Zuständigkeitsbegriffe, bedarf keiner Entscheidung; denn die für Patentstreitsachen, also vermögensrechtliche Streitigkeiten des bürgerlichen Rechts zuständigen Landgerichte stehen rechtlich den besonderen Gerichten gleich, die auch sonst für bestimmte Gruppen von Streitsachen bestimmt sind, wie z.B. den Auseinandersetzungsbehörden im Rentengutsverfahren (RGZ 76, 176), dem Reichswirtschaftsgericht (RGZ 103, 102) oder den Rheinschiffahrtsgerichten (RGZ 167, 305) oder schließlich den Arbeitsgerichten (RGZ 158, 193).
  • BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54

    Ansprüche Dritter aus Arbeitsverhältnis

    Das Reichsgericht hat zwar in den Entscheidungen RGZ 103, 102 und RGZ 103, 294 unter Hinweis auf diese Bestimmung ausgesprochen, daß es auf einen anhängigen Rechtsstreit keine Wirkung habe, wenn nach Eintritt der Rechtshängigkeit durch ein Gesetz die sachliche Zuständigkeit des Prozeßgerichts für Streitigkeiten der betreffenden Art aufgehoben und ein Sondergericht für ausschließlich zuständig erklärt werde.
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