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   RG, 21.01.1922 - Rep. I. 199/21   

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https://dejure.org/1922,154
RG, 21.01.1922 - Rep. I. 199/21 (https://dejure.org/1922,154)
RG, Entscheidung vom 21.01.1922 - Rep. I. 199/21 (https://dejure.org/1922,154)
RG, Entscheidung vom 21. Januar 1922 - Rep. I. 199/21 (https://dejure.org/1922,154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Genügt es bei Schadensersatzansprüchen zur Vorteilsausgleichung, daß Schaden und Vorteil nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge aus demselben Tatsachenkomplex hervorgehen? 2. Kann ein Urteil über den Grund eines Schadensersatzanspruchs ergehen, wenn unwiderlegt ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorteilsausgleichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 103, 406
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Die Vorteilsausgleichung stellt einen Faktor der Schadensberechnung dar (vgl. RGZ 103, 406, 408).
  • BGH, 12.06.1961 - III ZR 80/60

    Allg. Kriegsfolgengesetz. Grundurteil

    Jedenfalls darf die Vorteilsausgleichung im Betragsverfahren nur behandelt werden, wenn dies im Grundurteil ausdrücklich vorbehalten wurde (RGZ 103, 406, 408; RGJW 1938, 3306 Nr. 19; vgl. Rosenberg, Lehrbuch § 55 III 3 c; Stein-Jonas-Schönke, ZPO 18. Aufl. zu § 304 Anm. I 2 b; Wieczorek, ZPO zu § 304 Anm. B III a 4).
  • BGH, 30.05.1961 - VI ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Allerdings hätte eine Entscheidung über den Grund des Rentenanspruchs nicht ergehen dürfen, wenn sich die Klägerin die Lizenzen, die sie seit dem Tode ihres Ehemannes erhält, im Wege der Vorteilsausgleichung auf ihren Unterhaltsschaden anrechnen lassen müßte und nicht anzunehmen wäre, daß auch bei der Anrechnung noch irgendein Anspruch für sie bestehen bliebe (RGZ 103, 406).
  • BGH, 20.03.1954 - VI ZR 3/53

    Rechtsmittel

    Deshalb mußte auch der Einwand der Vorteilsausgleichung im Verfahren über den Grund des Anspruchs beschieden werden, solange die Möglichkeit bestand, dass ein auszugleichender Vorteil den Schaden wettmachte (RGZ 103, 406 [407]; RG JW 1938, 3306).
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