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   RG, 20.03.1922 - IV 630/21   

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https://dejure.org/1922,169
RG, 20.03.1922 - IV 630/21 (https://dejure.org/1922,169)
RG, Entscheidung vom 20.03.1922 - IV 630/21 (https://dejure.org/1922,169)
RG, Entscheidung vom 20. März 1922 - IV 630/21 (https://dejure.org/1922,169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Anwendung des Art. 169 EG. z. BGB. auf die Verjährung eines preußisch-landrechtlichen Pflichtteilsanspruchs. 2. Setzt der Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs nach §§ 2305, 2332 BGB. Kenntnis des Nachlaßbestandes voraus?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 104, 195
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.01.2013 - IV ZR 232/12

    Pflichtteilsanspruch: Verjährungsfristbeginn bei nachträglicher Kenntniserlangung

    Das entspricht bereits der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 104, 195, 197 f.; 135, 231, 234 f.) und wird heute auch von der überwiegenden Auffassung in Instanzrechtsprechung und Schrifttum zugrunde gelegt (vgl. OLG Koblenz ZEV 2002, 501; Erman/Schlüter, BGB 13. Aufl. § 2332 Rn. 3; MünchKomm-BGB/Lange, 5. Aufl. § 2314 Rn. 51; Soergel/Dieckmann, BGB 13. Aufl. § 2332 Rn. 14; BGB-RGRK/Johannsen 12. Aufl. § 2332 Rn. 8; Tanck in Mayer/Süß/Tanck/Bittler/Wälzholz, Handbuch des Pflichtteilsrechts 2. Aufl. Rn. 272; Planck/Greiff, 4. Aufl. BGB 1930 Bd. 5 § 14 S. 947).

    bb) Dies entspricht, worauf bereits das Reichsgericht hingewiesen hat (RGZ 104, 195, 197 f.; 135, 231, 235), auch dem Willen des Gesetzgebers.

  • OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1557/98

    Verjährung des Pflichtteilsanspruchs - Auslegung eines Schriftstücks als

    Denn es ist seine Sache, sobald er die beeinträchtigende Verfügung kennt, sich rechtzeitig innerhalb der Verjährungsfrist über die für die Pflichtteilsfrage in Betracht kommenden Verhältnisse, insbesondere über Bestand und Wert des Nachlasses zu unterrichten (Staudinger-Olshausen a.a.O., Rdz.17 unter Hinweis auf RGZ 104, 195 f und w.N.).
  • BGH, 10.11.1976 - IV ZR 187/75

    Anforderungen an die Berechnung des Pflichtteilsanspruches - Zeitpunkt für den

    Dagegen kommt es nach allgemeiner Ansicht nicht auf die Kenntnis vom Stande des Nachlasses, insbesondere auch nicht auf die Kenntnis des Nachlaßwertes an (RGZ 104, 195, 197; RGZ 135, 231, 235; Staudinger/Ferid BGB 10./11. Aufl. § 2332 Rn. 13; BGB-RGRK 12. Aufl. § 2332 Rn. 8).
  • OLG Celle, 09.03.1995 - 22 U 73/94
    Schon nach dem Entwurf zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Motive V S. 426) sollte die Unkenntnis des Pflichtteilsberechtigten vom Bestand des Nachlasses in der Frage der Verjährung keinen besonderen Schutz verdienen, was die Rechtsprechung bestätigt hat (vgl. RGZ 104, 195/197; 135, 231/233-; 236).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 192/50

    Pflichtteilsanspruch und Währungsverfall

    Bei Pflichtteilsforderungen, die reine Geldsummenforderungen darstellen (RGZ 104, 195 [196] 116, 5 [7] RG LZ 1915 Sp 223 Nr. 4; RG SeuffArch 81 S 214), sind jedoch keine besonderen Umstände ersichtlich, die eine Abweichung von der Regel des § 271 Abs. 2 BGB mit den Wirkungen einer - ganz anderen Zwecken dienenden - "Abrufsvereinbarung" rechtfertigen könnten.
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