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   RG, 24.11.1922 - II 755/21   

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https://dejure.org/1922,138
RG, 24.11.1922 - II 755/21 (https://dejure.org/1922,138)
RG, Entscheidung vom 24.11.1922 - II 755/21 (https://dejure.org/1922,138)
RG, Entscheidung vom 24. November 1922 - II 755/21 (https://dejure.org/1922,138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Inwieweit haftet der Verkäufer einer beweglichen Sache dem Käufer für Steuern, die letzterer auf die Sache nachbezahlen mußte?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerpflichtige Kaufsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 105, 390
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 234/15

    BGH bejaht Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens bei internationaler

    Diese Rechtsprechung geht zurück auf zwei Entscheidungen des Reichsgerichts, in denen die rechtlichen Folgen von öffentlich-rechtlichen Beschlagnahmebefugnissen (zum einen aufgrund Verstoßes gegen Einfuhrbestimmungen [RGZ 105, 390], zum anderen aufgrund Verstoßes gegen zollrechtliche Bestimmungen [RGZ 111, 86]) zu klären waren.

    In beiden Fällen hat es bereits das Reichsgericht für die Annahme eines Rechtsmangels ausreichen lassen, dass bei Gefahrübergang ein Sachverhalt vorliegt, der einen staatlichen Zugriff auf die Kaufsache im Wege einer künftigen Beschlagnahmeanordnung ermöglicht (RGZ 105, 390, 391 f.; RGZ 111, 86, 88 f.).

  • BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90

    Rechtsmangel wegen Heizöl in Dieselkraftstoff; Begriff des Versendungskaufs;

    Der Mangel wird hier entscheidend dadurch gekennzeichnet, daß der Verkäufer nur Eigentum ohne rechtlichen Bestand verschaffen kann, wie dies auch das Reichsgericht beim Verkauf von unversteuertem Tabak angenommen hat, dessen Einziehung drohte (RGZ 105, 390; vgl. auch RGZ 111, 86, 88).
  • BGH, 04.06.1982 - V ZR 81/81

    Rechtsfolgen der Genehmigungspflicht von Baumaßnahmen

    Es liegt damit ein Rechtsmangel vor (vgl. hierzu auch RGZ 105, 390: Rechtsmangel bei Zugriffsrecht des Fiskus auf nicht versteuerte Ware; RGZ 102, 294: Rechtsmangel bei Zugriffsrecht des Staates auf bewirtschaftete Güter; BGHZ 11, 16, 20: Rechtsmangel bei Belastung des Grundstücks mit der Rückerstattungspflicht nach dem Rückerstattungsgesetz für die Britische Zone).
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