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   RG, 06.12.1922 - V 114/22   

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https://dejure.org/1922,212
RG, 06.12.1922 - V 114/22 (https://dejure.org/1922,212)
RG, Entscheidung vom 06.12.1922 - V 114/22 (https://dejure.org/1922,212)
RG, Entscheidung vom 06. Dezember 1922 - V 114/22 (https://dejure.org/1922,212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist das Revisionsgericht befugt, das Bestehen eines allgemeinen deutschen Sprachgebrauchs nachzuprüfen? 2. Besteht ein allgemeiner Sprachgebrauch des Inhalts, daß eine Handlung, die bis zu einem kalendermäßig bestimmten Tage vorgenommen werden muß, an diesem Tage ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristende; Erfahrungssätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 105, 417
  • RGZ 105, 418
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 13.11.2014 - III ZR 101/14

    Fristlose Kündigung eines Vertrages über betriebsärztliche Leistungen

    Der Umstand, dass ärztliche Behandlungsmaßnahmen durch einen Betriebsarzt typischerweise nur gegenüber den Betriebsangehörigen, nicht aber gegenüber dem Vertragspartner (Arbeitgeber) erbracht werden, steht - wobei diese Leistungen im Übrigen sowieso nur einen Teil der von ihm geschuldeten Tätigkeit ausmachen - dem nicht entgegen (vgl. auch zum "Kassenarztvertrag" bereits RG HRR 1932 Nr. 1440 und RGZ 105, 418; siehe auch Mugdan aaO S. 913 zum Kündigungsrecht, wenn die ärztlichen Dienste einem Dritten geleistet werden sollen).
  • BGH, 15.12.2011 - IX ZR 85/10

    Rechtsanwaltshaftung: Beginn der Verjährungsfrist eines Schadensersatzanspruchs

    Endet die Rechtsbehelfsfrist zum 31. Dezember, so darf der Rechtsberater diesen Tag durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs noch voll ausnutzen, weil die Frist erst mit dem Ablauf dieses Tages endet (RGZ 105, 417, 419 f).
  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 195/09

    Haftung des Steuerberaters: Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs des

    Wird ein bestimmter Tag als Endtermin genannt, endet eine Frist erst mit dem Ablauf dieses Tages (RGZ 105, 417, 419 f).
  • BGH, 19.03.1957 - VIII ZR 74/56

    Selbstbelieferungsklausel

    Eine Auslegung, die diesen allgemeinen Schriftgebrauch außer Betracht läßt, enthält eine Gesetzesverletzung nicht anders, als wenn der allgemeine Sprachgebrauch nicht beachtet wird (Urt. des BGH vom 2. Mai 1956 - V ZR 157/54 -, BB 1956, 564 = Betrieb 1956, 568 = HW 1956, 335 in Bestätigung von RGZ 105, 417 [419]).
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1980

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

    Dafür spricht, dass nach den §§ 187, 188 BGB, die hier jedoch nicht unmittelbar anwendbar sind, eine Frist erst mit dem Ablauf des als Fristende ins Auge gefassten Tages enden soll (vgl. RG, U.v. 6.12.1922 - V 114/22 - RGZ 105, 418/420; vgl. auch HessVGH B.v. 24.3.2000 - 11 TG 3096/99 - NVwZ-RR 2000, 544 = juris Rn. 2 ff.).
  • BGH, 02.05.1956 - V ZR 157/54

    Rechtsmittel

    Der allgemeine Sprachgebrauch ist im Sinne eines allgemeinen Erfahrungssatzes revisibel (Bestätigung von RGZ 105, 417 [419]).

    In RGZ 105, 417 [419] hat das Reichsgericht den "allgemeinen Sprachgebrauch" im Sinne eines "allgemeinen Erfahrungssatzes" für revisibel erklärt, und zwar im Sinne der Feststellung einer beim Gebrauch der deutschen Sprache allgemein bestehenden Übung und der daraus sich ergebenden Erfahrung.

  • BGH, 13.07.1960 - V ZR 90/59
    Diesem kommt die Bedeutung eines Erfahrungssatzes und damit einer für die Beurteilung des Tatsachenstoffes maßgeblichen Norm zu; seine Anwendung kann infolgedessen durch das Revisionsgericht nachgeprüft werden (RGZ 105, 417, 419; Urteil des erkennenden Senats vom 2. Mai 1956, V ZR 157/54, LM BGB § 133 (Fb) Nr. 4).
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1977

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

    Dafür spricht, dass auch nach den §§ 187, 188 BGB, die hier jedoch nicht unmittelbar anwendbar sind, eine Frist erst mit dem Ablauf des als Fristende ins Auge gefassten Tages enden soll (vgl. RG, U.v. 6.12.1922 - V 114/22 - RGZ 105, 418/420; vgl. auch HessVGH B.v. 24.3.2000 - 11 TG 3096/99 - NVwZ-RR 2000, 544 = juris Rn. 2 ff.).
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1979

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

    Dafür spricht, dass auch nach den §§ 187, 188 BGB, die hier jedoch nicht unmittelbar anwendbar sind, eine Frist erst mit dem Ablauf des als Fristende ins Auge gefassten Tages enden soll (vgl. RG, U.v. 6.12.1922 - V 114/22 - RGZ 105, 418/420; vgl. auch HessVGH B.v. 24.3.2000 - 11 TG 3096/99 - NVwZ-RR 2000, 544 = juris Rn. 2 ff.).
  • BFH, 05.11.1968 - II R 118/67

    Mindestanforderungen einer Revisionsbegründung

    Den Rechtsnormen im förmlichen Sinne stehen die Denkgesetze als allgemeine Regeln formal richtigen Denkens und diejenigen Obersätze des richterlichen Syllogismus gleich, an denen die im Einzelfall feststellbaren Tatsachen gemessen werden (Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Aufl. 1961, § 140 III 1 a, S. 700), also die allgemeinen (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 99 S. 70 [71] - RGZ 99, 70 [71] - RGZ 105, 417 [419 f.]) - nicht aber die besonderen - Erfahrungssätze.
  • BGH, 14.11.1979 - IV ZR 41/78

    Voraussetzungen der Entschädigung zum Neupreis in der Fahrzeugversicherung

  • BGH, 10.05.1961 - V ZR 34/60
  • BGH, 24.03.1958 - II ZR 51/57

    Rechtsmittel

  • BAG, 29.05.1969 - 2 AZR 444/68

    Lehrvertrag eines Minderjährigen - Gesetzlicher Vertreter - Prokurist des

  • BGH, 20.06.1962 - IV ZR 62/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.02.1960 - V ZR 159/58

    Prüfung eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage - Inhalt des Vertrages selbst als

  • BGH, 03.12.1957 - VIII ZR 430/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.09.1969 - III ZR 225/67

    Erträgnisse eines gewerblichen Unternehmens als Früchte im Sinne des § 102 des

  • BGH, 20.12.1956 - II ZR 181/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.12.1956 - V ZR 118/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.01.1962 - V ZR 198/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.06.1957 - V ZR 239/55

    Rechtsmittel

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