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   RG, 03.01.1923 - V 128/22   

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https://dejure.org/1923,61
RG, 03.01.1923 - V 128/22 (https://dejure.org/1923,61)
RG, Entscheidung vom 03.01.1923 - V 128/22 (https://dejure.org/1923,61)
RG, Entscheidung vom 03. Januar 1923 - V 128/22 (https://dejure.org/1923,61)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Nachträgliche Begründung und Valutierung einer anfänglich nichtigen Hypothek. 2. Wirkung einer im Grundbuch vermerkten Verfügungsbeschränkung einer eingetragenen Hypothekengläubigerin, der die Hypothek in Wirklichkeit nicht zusteht. 3. Findet die in § 8 des Gesetzes, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriegsteilnehmerschutz; Hemmung von Ausschlussfristen

  • wikimedia.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 106, 136
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 25.10.1961 - V ZR 103/60

    Hypothekenbestellung für Scheinforderung

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  • LG Bonn, 30.03.2023 - 64 Qs 53/22
    Im Rahmen der Ermittlungen fanden vom 20. bis 24. Januar 2022 Durchsuchungen in den Geschäftsräumen der Beschwerdeführerin in A und B aufgrund der Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Bonn vom 27.12.2021 (Az. 51 Gs 2476/21 - betreffend A), bzw. vom 19.01.2022 (Az. 51 Gs 128/22 - betreffend B) statt.

    17.03.2022 (Az. 51 Gs 2476/21 und 51 Gs 128/22 betreffend A und B).

    1.17.03.2022, Az. 51 Gs 2476/21 (A), 2.17.03.2022, Az. 51 Gs 128/22 (B) und.

  • OLG Karlsruhe, 01.07.2013 - 11 Wx 19/13

    Unwirksamkeit einer Hypothek wegen Wuchers: Löschung der Belastung im Grundbuch

    aa) Das Reichsgericht war davon ausgegangen (RGZ 106, 136, 139), dass das Fehlen der nach § 873 BGB erforderlichen wirksamen dinglichen Einigung auch die Eintragung der Hypothek nichtig mache und diese allenfalls durch eine nachträgliche dingliche Einigung zur Entstehung gebracht werden könne.
  • OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/99

    Pflicht des Gläubigers zur Rückgewähr einer Sicherung; Zurückverweisung eines

    Es entsteht nämlich grundsätzlich kein Besitz an Sachen, die ohne Wissen des Wohnungsinhabers in seine Räume gelangen und hinsichtlich deren ein genereller Herrschaftswille fehlt (Palandt/Bassenge § 854 Rdnr. 5; RGZ 106, 136).
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