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   RG, 13.01.1923 - V 330/22   

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https://dejure.org/1923,118
RG, 13.01.1923 - V 330/22 (https://dejure.org/1923,118)
RG, Entscheidung vom 13.01.1923 - V 330/22 (https://dejure.org/1923,118)
RG, Entscheidung vom 13. Januar 1923 - V 330/22 (https://dejure.org/1923,118)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Gehört der Ältestenrat der evangelischen Brüdergemeinde zu den öffentlichen Behörden im Sinne des Art. 12 § 2 Preuß. AG. z. BGB.? 2. Zur Auslegung des § 997 BGB.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Evangelische Brüdergemeinde; Abtrennungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 106, 147
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Vielmehr wird der Gegenstand dann wesentlicher Bestandteil (§ 94 BGB) des Grundstücks (BGHZ 104, 298, 301; BGH, Urt. v. 27. Oktober 1972 - V ZR 41/70, DNotZ 1973, 471 f.; BGH, Urt. v. 12. April 1961 - VIII ZR 152/60, NJW 1961, 1251; RGZ 106, 147, 148 f.; MünchKommBGB/Holch 5. Aufl. § 95 Rdn. 5).
  • BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78

    Verwendungsersatz bei Wiederkauf

    Dabei wird zu berücksichtigen sein, daß Verwendungsersatz nur bis zur Höhe der den Grundstücken jetzt noch anhaftenden Wertsteigerung, jedoch nicht über die tatsächlich aufgewendeten Kosten hinaus in Betracht kommt (RGZ 106, 147, 149).
  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 129/05

    Umfang der Enteignungsentschädigung des Pächters; Entschädigung des vom Pächter

    Für diese Regelung stand und steht außer Streit, dass Verwendungsersatz nur bis zur Höhe der der Sache jetzt noch anhaftenden Wertsteigerung, jedoch nicht über die tatsächlich aufgewendeten Kosten hinaus in Betracht kommt (RGZ 106, 147, 149; BGHZ 75, 288, 295).
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