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   RG, 21.03.1925 - V 531/24   

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https://dejure.org/1925,249
RG, 21.03.1925 - V 531/24 (https://dejure.org/1925,249)
RG, Entscheidung vom 21.03.1925 - V 531/24 (https://dejure.org/1925,249)
RG, Entscheidung vom 21. März 1925 - V 531/24 (https://dejure.org/1925,249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Bedarf der Vertrag über die Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechts der Form des § 313 BGB.? 2. Bedarf der Vertrag über die Bestellung eines dinglichen Wiederkaufsrechts zugunsten des Veräußerers eines Rentenguts gemäß Art. 29 Preuß. AG. z. BGB. der Form des § 313 BGB.? ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorkaufsrecht. Wiederkaufsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 110, 327
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 118/07

    Verjährung von gesetzlichen Ansprüchen

    Das gleiche gilt für einen Vertrag, mit dem ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden soll (Senat, Urt. v. 17. Mai 1967, V ZR 96/64, DNotZ 1968, 93; BGH, Urt. v. 7. November 1990, XII ZR 11/89, NJW-RR 1991, 205, 206; RGZ 72, 385, 392 f.; 110, 327, 333; 148, 105, 108; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 311b Rdn. 42).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 73/15

    Bestellung eines dingliches Vorkaufsrechts: Formerfordernis für die dingliche

    Nach allgemeiner Ansicht erfasst dies auch die schuldrechtliche Vereinbarung über die Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts, da hierdurch zugleich die Verpflichtung begründet wird, das Eigentum an dem Grundstück unter bestimmten Umständen an den Vertragspartner zu übertragen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Mai 1967 - V ZR 96/64, DNotZ 1968, 93; RGZ 72, 385, 392 f.; 110, 327, 333; 148, 105, 108 f.; Staudinger/R. Schumacher, BGB [2012], § 311b Abs. 1 Rn. 24).

    Überwiegend wird die Einigung jedoch im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts als formfrei angesehen (RGZ 110, 327, 335; 125, 261, 262 f.; Staudinger/R. Schumacher, BGB [2012], § 311b Rn. 24; Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 873 Rn. 50; Staudinger/Schermaier, BGB [2009], § 1094 Rn. 23; MüKoBGB/Westermann, 7. Aufl., § 1094 Rn. 7; NK-BGB-Reetz, 3. Aufl., § 1094 Rn. 36; Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 1094 Rn. 7; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 1094 Rn. 5).

  • BGH, 22.11.2013 - V ZR 161/12

    Vereinbarung eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts neben der Bestellung eines

    Das dingliche Vorkaufsrecht wurde lediglich als ein Sicherungsmittel für das obligatorische Vorkaufsrecht angesehen, dessen Wirkung allein darin bestand, eine der Vormerkung vergleichbare Sicherung des schuldrechtlichen Anspruchs des Vorkaufsberechtigten herbeizuführen (RGZ 72, 385, 390; 110, 327, 333; Immerwahr, Jherings Jahrbücher, Bd. 40 [1898], S. 279, 293; Lewandowski, Gruchot, Bd. 53 [1909], S. 565, 596 ff.).
  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 11/89

    Formzwang für Bestellung eines Vorkaufsrechts - Formfreiheit für Vorausabtretung

    Der damit angeordnete Formzwang gilt auch für die Bestellung eines Vorkaufsrechts, und zwar sowohl für das persönliche wie für das dingliche, und erstreckt sich auf die Bestellung selbst wie auch auf die Verpflichtung dazu (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1967 - V ZR 96/64 - DNotZ 1968, 93; RGZ 72, 385, 392 f.; 110, 327, 333; 148, 105, 108; MünchKomm/Kanzleiter BGB 2. Aufl. § 313 Rdn. 33; Palandt/Heinrichs BGB 49. Aufl. § 313 Anm. 4a und § 504 Anm. 1 b).
  • BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22

    Vorrang des dinglichen Vorkaufsrechts vor dem Vorkaufsrecht des Mieters;

    Auch das Reichsgericht war schon davon ausgegangen, dass die Vereinbarung über die Bestellung des dinglichen Vorkaufsrechts beurkundungsbedürftig ist, weil sie die "bedingte Verpflichtung des Verkäufers zur Übertragung des Eigentums" enthält (RGZ 110, 327, 333; vgl. auch RGZ 72, 385, 392).
  • BGH, 22.12.1971 - V ZR 130/68

    Einseitige Verpflichtung zum Grundstückserwerb

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  • OLG Düsseldorf, 29.03.1999 - 9 U 213/98

    Auslegung eines dinglichen Vorkaufsrechts

    Danach ließ die Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts zwangsläufig ein obligatorisches Recht entstehen, das eine dingliche Sicherung erfuhr (vgl. RGZ 72, 390; 110, 327, 333; Staudinger/Mayer- Maly/Mader (1994), Einl. zu §§ 1094 ff BGB, Rdnr. 12).
  • LG München I, 13.01.2020 - 15 O 16626/18

    Eintragung, Kaufvertrag, Bewilligung, Kaufpreis, Wohnung, Sittenwidrigkeit,

    In Abkehr von der früher herrschenden Meinung, wonach das dingliche Vorkaufsrecht lediglich als Sicherungsmittel für ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht und letzteres bei Vereinbarung eines dinglichen Vorkaufsrechts als zugleich abgeschlossen galt (RGZ 72, 385, 390; 110, 327, 333), sieht die heute herrschenden Meinung in einem dinglichen Vorkaufsrecht ein eigenständiges Sachenrecht, das ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht nicht voraussetzt.
  • BGH, 07.03.1986 - V ZR 228/84

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts

    Das schließt im Bereich des Reichssiedlungsgesetzes die Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts des Siedlungsunternehmens für den Fall schlechter Bewirtschaftung gleichwohl nicht aus (vgl. Ehrenforth § 20 RSG Anm. 6 b; Hoche NJW 1968, 1661, 1662; s.a. RGZ 110, 327, 337; a. A Ponfick/Wenzel § 20 Anm. 4, 7; wohl auch Haack, RSG § 20 Anm. 4, 5).
  • BGH, 09.01.1957 - V ZR 218/55

    Rechtsmittel

    Andernfalls muß, wenn eine Aufschlüsselung nicht möglich ist, der gesamte Vertrag als nichtig angesehen werden (EG in HRR 1930 Nr. 1595; BGB RGRK Anm. 1 [vorletzter Absatz - S 292] zu § 139; vgl. auch Staudinger 11. Aufl § 139 Anm. 14, der darüber hinaus in Übereinstimmung mit RGZ 110, 327 [338] Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts annimmt, wenn anzunehmen ist, daß die Parteien das Geschäft ohne den nichtigen Teil zwar nicht völlig unterlassen, aber wesentlich anders vorgenommen hätten).
  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 104/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.07.1952 - V BLw 89/51

    Rechtsmittel

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