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   RG, 19.06.1925 - II. 381/24   

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https://dejure.org/1925,246
RG, 19.06.1925 - II. 381/24 (https://dejure.org/1925,246)
RG, Entscheidung vom 19.06.1925 - II. 381/24 (https://dejure.org/1925,246)
RG, Entscheidung vom 19. Juni 1925 - II. 381/24 (https://dejure.org/1925,246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zum Begriff des Vorratszeichens. 2. Verhältnis des formalen Zeichenrechts zu der Bedeutung, die ein dem geschützten Wort gleichlautendes Wort infolge Nichtausübung des Zeichenrechts in bezug auf betriebsverwandte Waren und das ganze Handelsunternehmen eines anderen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Warenzeichenrecht; Unlauterer Wettbewerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 111, 192
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Für die Anwendbarkeit des § 11 Ziff 3 WZG genügt jedenfalls der Umstand nicht, daß durch die Verwechslungsfähigkeit der einander gegenüberstehenden eingetragenen Zeichen im Publikum ein Irrtum über die Herkunft erregt wird, es muß Vielmehr, das Zeichen, dessen Löschung auf Grund dieser Vorschrift begehrt wird, inhaltlich unwahr sein (RGZ 111, 192 [196 f] - Goldina -).

    Dann könnte sich die Fragen stellen, ob die Aufrechterhaltung eines verwechslungsfähigen, nicht benutzten Gegenzeichens sittenwidrig ist und deshalb nicht geduldet werden kann (vgl. den Goldina-Fall in RGZ 111, 192 [197]).

  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56

    Rechtsmittel

    Der Zeicheninhaber muß auch ein schutzwürdiges Interesse an dem Zeichen besitzen, das die davon ausgehende Beeinträchtigung des freien Verkehrs als vertretbar erscheinen läßt (RGZ 111, 192 [195]; BGHZ 10, 211 [213] - Nordona - Urteil des Senats vom 21. Dezember 1956 - I ZR 68/55 - Astro -).
  • BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53

    Rechtsmittel

    Bei der Beurteilung der Warengleichartigkeit ist aber der Kreis derjenigen Waren, die dem Zeicheninhaber nach dem in der Zeichenrolle angeführten Warenverzeichnis geschützt sind, und auf die er seine Fabrikation in absehbarer Zeit ausdehnen wird, mit zu berücksichtigen (RG GRUR 1931, 870; RGZ 101, 372; 111, 192; 118, 201; 169, 240; für die Frage der Verwechslungsgefahr nach § 16 UnlWG auch BGHZ 8, 377 [BGH 26.01.1953 - III ZR 37/52] ).
  • BGH, 08.06.1966 - Ib ZR 74/64

    Löschungsklage gegen das Zeichen in seiner eingetragenen Gestalt - Übernahme

    Die sog. Popularklage gemäß § 11 Abs. 1 Ziff. 3 erfordert ähnlich wie eine Klage wegen irreführenden Kennzeichengebrauchs gemäß § 3 UWG über den bloßen Herkunftsirrtum hinaus eine inhaltliche Unrichtigkeit, etwa eine Täuschung über die mit dem Zeichen verbundene Gütevorstellung (Baumbach-Hefermehl, 8. Aufl. Anm. 24 zu § 11 WZG und 9. Aufl. Anm. 118 zu § 3 UWG; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 3. Aufl. S. 333; RGZ 111, 192, 197 - Goldina; MUW 1939, 315, 316 - Original Bergmann; BGH GRUR 1959, 25, 29 - Triumph; GRUR 1957, 350 - Raiffeisensymbol; vgl. ferner BGHZ 5, 189, 196 [BGH 22.02.1952 - I ZR 117/51] - Zwilling; BGH GRUR 1958, 90, 93 - Hähnel; GRUR 1965, 676, 677 - Nevada-Skibindung).
  • BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62

    Anforderungen an die Berücksichtigungspflicht bezüglich Vorratswaren bei Prüfung

    Dieser Absicht muß jedoch, wie schon das Reichsgericht angenommen hat, in angemessener Zeit die Verwirklichung in einer für Dritte erkennbaren Weise folgen (RGZ 111, 192, 195 - Goldina; 118, 201, 205 - Stollwerck Goldkrone; RG MuW XXVII/XXVIII, 456, 457 - Alco; MuW 1940, 49 f - Berliner Kindl).
  • BGH, 24.04.1963 - Ib ZR 2/62

    Rechtsmittel

    Im Anschluß an die in der Rechtsprechung (RGZ 97, 90, 93 - Pecho; 111, 192, 195 - Goldina; BGHZ 10, 211, 213 [BGH 03.07.1953 - I ZR 91/52] - Nordona; GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1957, 228, 230 - Astrawolle - und 1957, 499, 500 - Wipp) hierzu entwickelten Grundsätze erlegt das Berufungsgericht sodann wegen der langen Dauer der Nichtbenutzung des Zeichens durch die Klägerin dieser die Darlegungs- und Beweislast dafür auf, daß sie mit den aus dem Vorratszeichen hergeleiteten Ansprüchen auch jetzt noch ein schutzwürdiges Interesse verfolge.
  • BGH, 21.12.1956 - I ZR 68/55

    Rechtsmittel

    Auch Vorratszeichen ist indessen ein Schutz nur zu gewähren, soweit ein schutzwürdiges Interesse für ein solches Zeichen besteht und keine übermäßige Beeinträchtigung des freien Wettbewerbs durch das nicht gebrauchte Zeichen stattfindet (RGZ 111, 192 [195]).
  • BGH, 30.03.1954 - I ZR 153/52

    Rechtsmittel

    Diese Rechtsauffassung des Berufungsgerichts steht im Widerspruch zu der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts, wonach das Warenzeichenrecht nur ein Bestandteil des allgemeinen Wettbewerbsrechtes ist und die ordentlichen Gerichte in einem Rechtsstreit, der die Benutzung einer Warenkennzeichnung zum Gegenstand hat, nicht an die Entscheidung des Patentamtes über die Zeichenübereinstimmung gebunden sind, die Frage der Verwechslungsgefahr vielmehr selbständig zu prüfen haben (RGZ 111, 192; RG MuW 1923, 159 f; JW 1926, 566; JW 1931, 408; GRUR 1926, 77 [79], 1931, 154 [155]; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 2. Aufl. S. 89 = 3. Aufl. S. 55; Hagens, Warenzeichenrecht Anm. 2 zu § 6 WZG; Baumbach, Anm. 2 H zu § 6 WZG).
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