Rechtsprechung
RG, 19.05.1925 - II B 10/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist ein Generalversammlungsbeschluß, der unter Verstoß gegen § 11 der Verordnung über Goldbilanzen vom 28. Dezember 1923 die Zahl der Aktien vermindert, obgleich sich diese Maßnahme bei Herabsetzung des Nennwerts der Aktien auf 20 RM. ganz oder doch zum Teil hätte ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umstellung des Aktienkapitals auf Goldmark
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 111, 26
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.01.2017 - IV ZR 340/13
Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz: Abtretung von Rechten aus einer …
a) Verstößt ein Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot, hat das - wie auch die Revision zutreffend sieht - im Regelfall eine absolute Nichtigkeit zur Folge, die das Rechtsgeschäft unabhängig vom Willen der Beteiligten zerstört (RGZ 111, 26, 28). - BGH, 16.12.1953 - II ZR 167/52
Einberufung einer GmbH-Versammlung
Es liegt im Wesen der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts, dass sie das Rechtsgeschäft ohne weiteres und ohne Rücksicht darauf zerstört, ob die Beteiligten seinen Inhalt und seine Wirkung billigten oder nicht (RGZ 111, 26 [28]). - BGH, 11.01.2017 - IV ZR 341/13
Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag aus …
a) Verstößt ein Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot, hat das - wie auch die Revision zutreffend sieht - im Regelfall eine absolute Nichtigkeit zur Folge, die das Rechtsgeschäft unabhängig vom Willen der Beteiligten zerstört (RGZ 111, 26, 28).