Rechtsprechung
RG, 19.03.1926 - II 236/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Anwendung der §§ 2 und 15 Abs. 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 113, 147
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 19.09.2003 - 16 U 236/02 Enthält die Satzung hingegen keine Regelung oder nur eine dem Gebot der hinreichenden Bestimmtheit nicht genügende Regelung, dann soll nach Auffassung des Reichsgerichts und eines Teils der Literatur die Gesellschaft - im Zweifel - aufgelöst sein (RGZ 93, 326, 327; RGZ 95, 39, 40; RGZ 113, 147, 149;… Hachenburg/Ulmer aaO, § 60 Rn 68 ff.;… Scholz/Schmidt aaO, § 60 Rn 77; Weitbrecht in MünchHandb GmbH, § 63 Rn 19;… Baumbach/Hueck aaO, § 60 Rn 51).
- BGH, 30.06.1969 - II ZR 71/68
Verpflichtung zur Abtretung eines Gesellschaftsanteils aus der Satzung - …
Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 113, 147) sind ihr Wortlaut und Zweck auch dann erfüllt, wenn der formgerecht abgeschlossene Gesellschaftsvertrag einen kündigenden Gesellschafter verpflichtet, seinen Geschäftsanteil zu bestimmten Bedingungen an einen zur Übernahme bereiten Mitgesellschafter zu übertragen. - BGH, 04.10.1951 - 3 StR 640/51 Das Reichsgericht hat in den Urteilen II 236/25 vom 6. Juli 1925 und RGSt 60, 315 [316] ausgeführt, daß zwar die Verausgabung des vom Angeklagten verfälschten Geldes kein Tatbestandsmerkmal im Sinne des § 146 StGB bilde, daß aber das gesamte auf die Anfertigung und Verausgabung des verfälschten Geldes gerichtete Verhalten des Täters für die natürliche Betrachtung als eine tatsächliche Einheit darstelle.