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   RG, 08.05.1926 - V 239/25   

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RG, 08.05.1926 - V 239/25 (https://dejure.org/1926,79)
RG, Entscheidung vom 08.05.1926 - V 239/25 (https://dejure.org/1926,79)
RG, Entscheidung vom 08. Mai 1926 - V 239/25 (https://dejure.org/1926,79)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Hat der Verkäufer eines Grundstücks der Verpflichtung zur Verschaffung des Eigentums schon mit der Erteilung der Auflassung genügt? 2. Ist im Sinne des § 883 Abs. 2 BGB. eine Verfügung über ein Grundstück schon dann getroffen, wenn die Auflassung erfolgt und der Antrag ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beifügung. Vormerkung. Verfügungsbeschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 113, 403
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum

    Zu den Pflichten des Verkäufers gehört es daher - falls nicht anderes vereinbart worden ist - auch, Hindernisse zu beseitigen, die der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch bereits bei Vertragsschluss im Wege sind oder erst nachträglich entstehen (RGZ 113, 403, 405; 118, 100, 102; vgl. Senat, Urt. v. 18. Juni 1971, V ZR 45/69, aaO).
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92

    Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks;

    Deshalb existiert der schuldrechtliche Eigentumsverschaffungsanspruch trotz Auflassung fort (RGZ 113, 403, 405; KG Rpfleger 1971, 312, 313 mit Anm. Haegele; …

    Dem entspricht es auch, daß nach zutreffender Auffassung trotz Auflassung der Anspruch noch durch Vormerkung gesichert werden kann (RGZ 113, 403 f; KG Rpfleger 1971, 312 f; Erman/Hagen, BGB, 9. Aufl., § 925 Rdn. 51; Hieber, DNotZ 1954, 176).

  • BGH, 09.01.1981 - V ZR 58/79

    Baulast

    Obwohl das Garagenrecht schon vor Eintragung der Vormerkung bewilligt und beantragt worden war, ist erst mit Eintragung der entsprechenden Grunddienstbarkeit am 28. Juni 1978 die Grundstücksbelastung entstanden (§ 873 Abs. 1 BGB), und zwar als Ergebnis einer Verfügung, die zeitlich nach der am 26. August 1977 eingetragenen Auflassungsvormerkung getroffen wurde (vgl. auch RGZ 113, 403, 407).
  • OLG München, 11.11.2015 - 34 Wx 225/14

    Eintragung einer Verfügungsbeschränkung des Erbanteilserwerbers im Grundbuch bei

    a) Auch wenn die Vormerkung vielfach als qualifizierte Verfügungsbeschränkung bezeichnet wird (Nachweise in Staudinger/Gursky BGB Bearb. 2013 § 883 Rn. 331), sind die Unterschiede zwischen einer Vormerkung und einer Verfügungsbeschränkung so gravierend, dass eine derartige Einordnung zu Recht verworfen wird (vgl. RGZ 113, 403/408 m. w. N.; ebenso Staudinger/Gursky a. a. O.).
  • BGH, 01.10.1958 - V ZR 26/57

    Rechtsmittel

    Soweit sich die Revision demgegenüber auf RGZ 113, 403, 408 beruft, übersieht sie, daß, wie auch das Berufungsgericht ausführt, in dieser Entscheidung die hier zu beantwortende Frage gar nicht angeschnitten ist.
  • BGH, 25.11.1994 - V ZR 24/93

    Wirkung einer unter Verstoß gegen das Prioritätsprinzip eingetragenen

    Die Vormerkung schützt auch gegen vorher beantragte widersprechende Verfügungen, die unter Verstoß gegen § 17 GBO (bzw. § 8 Abs. 2 GBVO-DDR) erst nach Eintragung der Vormerkung eingetragen werden (RGZ 113, 403, 407; MünchKomm-BGB/Wacke, 2. Aufl., § 883 Rdn. 43).
  • OLG Naumburg, 20.02.2002 - 5 U 153/01

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Der Verkäufer eines Grundstückes hat seine Pflicht aus § 433 Abs. 1 BGB zur Übereignung der Kaufsache erst dann erfüllt, wenn der Eigentumsübergang nach Maßgabe der §§ 873, 925 BGB stattgefunden hat, also erst nach Auflassung und Eintragung des Käufers im Grundbuch (BGHZ 58, 246; RGZ 113, 403, 405).
  • BGH, 19.11.1971 - V ZR 88/69

    Voraussetzungen für den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages - Einigung über den

    In der Verfügung über das Grundstück war er dadurch jedoch nicht beschränkt (RGZ 55, 340, 342; 113, 403, 407; BGB-RGRK, 11. Aufl. § 873 Anm. 105; Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 873 Nr. 46 a; Soergel/Baur, BGB 10. Aufl. § 873 Nr. 29; Erman/Westermann, BGB 4. Aufl. § 873 Anm. 13).
  • OLG Stuttgart, 16.07.1997 - 9 U 29/97

    Stillschweigen bei Auslegung dinglicher Verträge

    Es ist ganz herrschende Meinung, daß § 879 Abs. 1 BGB auch auf Verhältnisse zwischen Auflassungsvormerkung und Grundschuld entsprechend angewandt wird (Staudinger-Kutter § 879 Rn. 8 m.w.N.; RGZ 124, 200; OLG Frankfurt RPfl 80, 185; BGH NJW-RR 90, 206; vgl. hierzu auch RGZ 113, 403 f; Staudinger § 883 Rn. 177 f).
  • BGH, 27.04.1960 - V ZR 186/58

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer vor Inkrafttreten der BGBs erfolgten Auflassung

    Es gehört zu den Pflichten des Verkäufers, Hindernisse zu beseitigen, die der Grundbuchumschreibung im Wege sind oder nachträglich entstehen (RGZ 113, 403, 405; 118, 100, 102).
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