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RG, 12.02.1927 - V 435/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zum Begriff des Vergleichs im Sinne von § 67 AufwG.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufwertungsgesetz. Vergleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 116, 143
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11
Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert
Unerheblich ist es jedoch, ob sich das Nachgeben gerade auf den ursprünglichen Streitgegenstand oder auf andere Gegenstände bezieht, solange nur ein gegenseitiges Nachgeben vorliegt (so schon: RG 12. Februar 1927 - V 435/26 - RGZ 116, 143, 145 f.) . - BAG, 19.09.1958 - 2 AZR 487/55
Gerichtlicher Vergleich - Rücknahme der Klage - Verzicht auf Klageanspruch - …
Kein Vergleich in diesem Sinne ist es hin gegen, wenn nur eine Partei nachgibt (RGZ 116, 143 /I467; RGZ 146, 355 /3587). - BGH, 06.06.1962 - VIII ZR 175/61
Rechtsmittel