Rechtsprechung
RG, 08.02.1927 - III 113/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Welche Bedeutung hat das Wort "Urteil" in § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB.?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Amtspflichtverletzung des Richters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 116, 90
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Stuttgart, 10.10.2012 - 4 U 56/12
Amtshaftung: Unterlassen einer Verfügung der unverzüglichen Zustellung des …
Während die Rechtsprechung des Reichsgerichts nur solche Entscheidungen als "Urteil" im Sinne des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB angesehen hat, die aufgrund mündlicher Verhandlung den Rechtsstreit für die Instanz ganz oder teilweise beendeten (RGZ 170, 333 [338]; RGZ 156, 44; RGZ 116, 90), stellt die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr auf die formale Bezeichnung als "Urteil" ab, sondern definiert als Urteile auch alle diejenigen in Beschlussform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" enthalten (BGHZ 64, 347; BGHZ 57, 33 [45]; BGHZ 36, 379 [384]; BGHZ 13, 144; BGHZ 10, 55 [60];… Staudinger, a.a.O. Rn. 324). - BGH, 21.05.1953 - III ZR 272/51
Amtspflichtverletzung einer Spruchkammer
Es muss vielmehr ein Urteil vorliegen, d.h. eine Entscheidung, durch die das Prozessrechtsverhältnis für die Instanz beendet ist, bei Strafsachen Endurteile, bei Zivilsachen auch noch Zwischen- und Teilurteile (RGZ 116, 90).Wenn das Reichsgericht (RGZ 116, 90) den Begriff des Urteils im rein prozesstechnischen Sinne verstanden haben will, so darf das doch nicht dahin missverstanden werden, dass es damit gerade auf den Gebrauch des Wortes "Urteil" ankomme.
- BGH, 29.05.1952 - 2 StR 45/50
Kontrollratsgesetz Nr. 10
An diesen Grundsätzen hat, was die zivilrechtliche Haftung des Richters anlangt, die Rechtsprechung festgehalten (RGZ 116, 90 ff). - BGH, 09.06.1953 - 1 StR 198/53
Prozesse eines 'fliegenden Standgerichts' . Verurteilung eines Volkssturmmannes …
Die Unabhängigkeit und Verantwortungsfreiheit des Spruchrichters, die es insoweit allein zu wahren gilt (vgl. auch RGZ 116, 90 f), erleiden aber keine Einbuße, wenn er für jede Art von vorsätzlichen Taten einzustehen hat. - BGH, 19.11.1956 - III ZR 119/55
Rechtsmittel
Das ist wiederholt in Entscheidungen des Reichsgerichts dargelegt (RGZ 62, 367; 116, 90; vgl. auch Schneider Arch ZP 91, 209).