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   RG, 03.06.1927 - Rep. II. 346/26   

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RG, 03.06.1927 - Rep. II. 346/26 (https://dejure.org/1927,86)
RG, Entscheidung vom 03.06.1927 - Rep. II. 346/26 (https://dejure.org/1927,86)
RG, Entscheidung vom 03. Juni 1927 - Rep. II. 346/26 (https://dejure.org/1927,86)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Namensschutz einer nordamerikanischen "Corporation" nach § 12 BGB. gegen Verletzungen, die in Deutschland begangen werden. 2. Firmenschutz nach Art. 2 und 8 des Pariser Unionsvertrags vom 18. März 1883 in Verbindung mit § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Namens- und Firmenschutz für Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 117, 215
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 03.03.1905 - II 273/04

    Kann eine Aktiengesellschaft, die ihren Sitz und ihre Hauptniederlassung in den

    Auszug aus RG, 03.06.1927 - II 346/26
    Denn das Bürgerliche Gesetzbuch (und ebenso das Handelsgesetzbuch) gewährt seinen Schutz den Angehörigen aller Staaten, natürlichen und juristischen Personen, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung im Inland haben, und ohne die Voraussetzung der Gegenseitigkeit (Urt. des erkennenden Senats vom 3. März 1905 II 273/04 in JW. 1905 S. 237 Nr. 25), es sei denn, daß Deutschland gegen den betreffenden ausländischen Staat etwa die Anwendung eines Vergeltungsrechts nach Art. 31 EGBGB.
  • BGH, 24.06.2015 - XII ZB 273/13

    Personenstandssache auf Berichtigung des Familiennamens im Geburtenregister:

    aa) Nach dem gemäß Art. 220 Abs. 1 EGBGB zur Zeit der Geburt des Betroffenen geltenden deutschen internationalen Privatrecht war für das Namensrecht grundsätzlich das Personalstatut mit Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit maßgeblich, also das Heimatrecht des Namensträgers (BGHZ 56, 193 = FamRZ 1971, 426, 427; RGZ 95, 268, 272; 117, 215, 218; KG NJW 1963, 51; BayObLG FamRZ 1965, 565).
  • BGH, 12.05.1971 - IV ZB 52/70

    Ehename der Frau

    Nach deutschem internationalem Privatrecht gilt für das Namensrecht grundsätzlich das Personalstatut mit Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit, also das Heimatrecht des Namensträgers (RGZ 95, 268, 272; 117, 215, 218; KG NJW 1963, 51; BayObLG FamRZ 1965, 565, jeweils mit weiteren Nachweisen; aus dem Schrifttum statt vieler Frankenstein, Intern. Privatrecht Bd. I 1926, 393 und Bd. III 1934, 230; Staudinger/Raape EGBGB 9. Aufl. Art. 14 Anm. B II 2 k; Erman/Marquordt BGB 4. Aufl. Art. 14 EGBGB Anm. 4 c).
  • BGH, 30.01.1970 - V ZR 139/68

    deutsch-liechtensteinische Anstalt - Art. 3 ff EGBGB, internationales

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  • BGH, 02.04.1971 - I ZR 41/70

    Widerspruch des Inhabers eines im Ausland eingetragenen Zeichens ("SWOPS") gegen

    Das Reichsgericht hat daher auch die neue Bestimmung des § 28 UWG im Sinn des vorausgegangenen § 16 UWG vom 27. Mai 1896 verstanden und der ausländischen Klägerin einen inländischen Namensschutz nach § 12 BGB ohne Rücksicht auf die Verbürgung der Gegenseitigkeit zugebilligt (RGZ 117, 215, 218 - Eskimo Pie).

    Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob bei ausländischen Firmen die inländische Benutzungsaufnahme bereits deshalb als Voraussetzung des inländischen Firmenschutzes erforderlich ist, weil auch die Inlandsfirma frühestens mit ihrer Benutzungsaufnahme geschützt wird, oder ob eine solche inländische Benutzungsaufnahme allein deshalb notwendig ist, weil andernfalls durch eine inländische Namens- oder Firmenverletzung regelmäßig keine schutzwürdigen Interessen der Auslandsfirma berührt werden können (vgl. BGH GRUR 69, 357, 359, 360 - Sihl; BGH GRUR Int 70, 286, 287 - Migrol; RGZ 117, 215, 220, 221, 224 - Eskimo Pie).

  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Firmenabkürzungen und Firmenschlagworte genießen als solche , d.h. wenn sie nicht als "besondere Bezeichnung" des Geschäftes herausgestellt sind, grundsätzlich nur dann einen selbständigen Namensschutz aus § 16 Abs. 1 UnlWG, wenn sie sich Verkehrsgeltung in dem Sinn erworben haben, daß ein nicht unbeträchtlicher Teil des Verkehrs in ihnen die Bezeichnung eines bestimmten Unternehmens erblickt (RGZ 117, 215 [219]; 171, 67 [70]; BGHZ 4, 167).
  • LG Hamburg, 29.07.2016 - 315 O 159/14

    Markenschutz: Verletzung des Unternehmenskennzeichens "Elbphilharmonie"

    Dies war für den Namensschutz gemäß § 12 BGB bereits in der reichsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (RGZ 117, 215 - Eskimo ; ihm folgend BGH GRUR 1971, 517 (518) - swops ).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63

    Zeichenmißbrauch gegenüber einer Auslandsmarke

    Dabei mag der Revision zugegeben werden, daß die in Betracht kommenden Entscheidungen (RGZ 117, 215 - Eskimo Pie; 132, 374 - Manon; 141, 110 - The White Spot; 170, 302 - De vergulde Hand; RG MuW XXX, 430; XXXI, 373 - Elida), die sich im übrigen zum Teil mit dem anders liegenden Fall des Firmen- und Namensrechts zu befassen hatten (vgl. dazu auch BGHZ 34, 91 - ESDE und Hefermehl, Anm. zu dieser Entsch. in GRUR 1961, 299, 300 lk. Sp.a.E.), nicht in allen Punkten von einheitlichen Beurteilungsgrundsätzen ausgehen.
  • BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53

    Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens

    Ein solches Interesse wird, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, in der Regel dann gegeben sein, wenn auf Grund der gleichen oder miteinander verwechslungsfähigen Bezeichnungen innerhalb nicht ganz unbeachtlicher Verkehrskreise geschäftliche Beziehungen zwischen den beiden Benutzern angenommen werden könnten (RGZ 117, 215, 220; RG GRUB 1937, 148, 150 RG GRUR 1951, 332, 333).
  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59

    Unternehmenskennzeichnungen der SBZ

    Zwar habe das Reichsgericht in seiner späteren Rechtsprechung für den Schutz von Firmenschlagworten ausländischer Unternehmen eine gewisse Verkehrsdurchsetzung in dem Sinne gefordert, daß das Schlagwort von den beteiligten inländischen Verkehrskreisen als Hinweis auf das damit bezeichnete Unternehmen anerkannt sein müsse (RGZ 132, 347 - Chaussures Manon; RGZ 141, 110 - The White Spot; RGZ 170, 302 - De vergulde Hand; abweichend noch RGZ 117, 215 - Eskimo Pie).
  • BAG, 05.12.1966 - 3 AZR 207/66

    Deutsche Handlungsgehilfe - Ausländischer Arbeitgeber - Anwendung deutschen

    Das entspricht dem Rechtsgedanken, auf dem Art. 7 Abs» 1 EGBGB und § 50 Abs. 1 ZPO beruhen, und ist ganz herrschende Meinung (vgl. z.B. RGZ 117, 215 [217]; Soergel-Kegel, BGB, Bd. V, 9» Aufl., EGBGB Art. 7 Bern. 5 und Art. 10 Bern. 15; Riezler, Internationales Zivilprozeßrecht, 1949, S. 416; Stein-Jonas, ZPO, 18. Aufl., § 50 Bern. VI 1).
  • BGH, 13.02.1962 - I ZR 27/60

    Schallplatteneinblendung

  • BPatG, 26.10.2004 - 24 W (pat) 152/03
  • BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 132/00
  • BGH, 22.01.1952 - I ZR 82/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.12.1958 - VIII ZR 136/57

    Rechtsmittel

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