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   RG, 29.10.1927 - I 76/27   

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https://dejure.org/1927,265
RG, 29.10.1927 - I 76/27 (https://dejure.org/1927,265)
RG, Entscheidung vom 29.10.1927 - I 76/27 (https://dejure.org/1927,265)
RG, Entscheidung vom 29. Oktober 1927 - I 76/27 (https://dejure.org/1927,265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Welchen Einfluß hat ersichtlicher Parteiwille im Vergleich zu sonstigen aus einem Vertrag erkennbaren Umständen auf die Frage nach dem anzuwendenden Recht? 2. Ist die Befugnis zu Verfilmung einer Operette aus dem Rechte des Tonsetzers oder aus dem Rechte des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfilmungsrecht an Operetten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 118, 282
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Andererseits ist nach dem Schutzgedanken, der das Urheberrecht behrrrscht, davon auszugehen, daß die durch die Entwicklung der Technik herbeigeführte Erschließung neuer Nutzungsmöglichkeiten für Urhebergut vor allem den Urhebern zugute kommen soll, deren schöpferischer Tätigkeit dieses Gut zu danken ist (vgl. RGZ 118, 282 [Verfilmung]; RGZ 123, 312 [Rundfunksendung] BGHZ 11, 135 [143]).
  • OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 86/08

    Der Frosch mit der Maske

    Diese wurde im Rahmen von § 8 Abs. 3 LUG und § 10 Abs. 3 KUG, die beschränkte und unbeschränkte Rechtsübertragungen für zulässig erklärten, insbesondere durch die 1927 von Goldbaum begründete und vom Reichsgericht (RGZ 118, 282 [285] - Musikantenmädel; RGZ 123, 312 [318] - Wilhelm Busch) übernommene Zweckübertragungstheorie und den das gesamte Urheberrecht beherrschenden Leitgedanken einer möglichst weitgehenden Beteiligung des Urhebers an der wirtschaftlichen Verwertung seines Werks bestimmt (vgl. von Gamm, UrhG [1968], § 31 Rn. 1, 19; Schricker, Verlagsrecht, 3. Aufl. [2001], § 8 Rn. 5 a m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1987 - I ZR 96/85

    GEMA-Vermutung IV; Vermutung für Wahrnehmung der Rechte an Spielfilmen durch die

    Schließlich wird das Berufungsgericht in diesem Fall zu beachten haben, daß die Bestimmung des § 31 Abs. 4 UrhG auf Berechtigungsverträge, die vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 abgeschlossen worden sind, keine Anwendung findet (vgl. § 132 UrhG; BGH GRUR 1986, 62, 66 - GEMA-Vermutung I, insoweit nicht in BGHZ 95, 274 [BGH 05.06.1985 - I ZR 53/83]); bei solchen Altverträgen ist gegebenenfalls zu prüfen, ob der Verwertungsgesellschaft die Rechte der - damals noch nicht bekannten - Videozweitauswertung wirksam eingeräumt worden sind; dabei wäre zu berücksichtigen, daß auch nach früherem Recht der Zweckübertragungsgedanke (jetzt § 31 Abs. 5 UrhG) der Einräumung von Rechten an einer noch nicht bekannten Nutzungsart an sich regelmäßig entgegenstand (vgl. RGZ 118, 282, 285 ff - Musikantenmädel; 123, 312, 317 - Wilhelm Busch; BGHZ 11, 135, 143 f - Schallplatten-Lautsprecherübertragung; v. Gamm, UrhG, § 31 Rdn. 15), daß aber in diesem Zusammenhang den Besonderheiten des Verhältnisses zwischen Urheber und Verwertungsgesellschaft - anders als bei der an sich zwingenden Regelung des § 31 Abs. 4 UrhG - Rechnung getragen werden kann (vgl. auch BGH GRUR 1986, 62, 66 - GEMA-Vermutung I, insoweit nicht in BGHZ 95, 274 [BGH 05.06.1985 - I ZR 53/83]).
  • BGH, 22.11.1955 - I ZR 218/53

    Verlagsvertrag mit Ausländer

    Durchaus überwiegend wird deshalb auf den Verlagsvertrag, sofern kein abweichender Parteiwille erklärt worden ist, das für den Ort der gewerblichen Niederlassung des Verlegers maßgebende Recht angewendet (Hoffmann, Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht Bd. 5 S. 760; Troller, Das internationale Privat- und Zivilprozeßrecht im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, S. 221; Schnitzler, Handbuch des internationalen Privatrechts, Bd. 2 S. 630; vgl. auch RGZ 118, 282).
  • LG München I, 26.03.1992 - 7 O 15060/89

    Schutzfähigkeit und Schutzfrist von Dokumentarfilmen und Propagandafilmen des

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  • BGH, 17.12.1957 - VIII ZR 315/56

    Rechtsmittel

    Als zwar nicht entscheidende, aber doch unterstützende Merkmale treten hinzu, daß der Vertrag in München geschlossen worden ist und daß das Entgelt für die Maschinen in Deutscher Mark vereinbart worden ist (vgl. BGH LM Internationales Privatrecht-Allgemeines Nr. 1; RGZ 118, 282, 283; 152, 213).
  • BGH, 14.06.1957 - I ZR 143/55

    Bel ami

    Auch dem rein buchstäblichen Wortlaut nach umfassende Übertragungsformeln wie die "Übertragung der unbeschränkten dinglichen Urheberrechte" sind der Auslegung zugänglich, wobei der Umfang der Rechtsübertragung nach den Parteiabsichten, wie sie sich aus dem Sinn und Zweck des Vertragswerkes als Ganzem ergeben, abzugrenzen ist (RGZ 118, 282 [285 ff]; 123, 312 [316 ff]; Ulmer a.a.O. S. 218).
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 78/54

    Rechtsmittel

    Andererseits ist nach dem Schutzgedanken, der das Urheberrecht behrrrscht, davon auszugehen, daß die durch die Entwicklung der Technik herbeigeführte Erschließung neuer Nutzungsmöglichkeiten für Urhebergut vor allem den Urhebern zugute kommen soll, deren schöpferischer Tätigkeit dieses Gut zu danken ist (vgl. RGZ 118, 282 [Verfilmung]; RGZ 123, 312 [Rundfunksendung] BGHZ 11, 135 [143]).
  • LG Hamburg, 20.11.1998 - 308 O 178/98

    Übertragung von Nutzungsrechten an unbekannten Nutzungsarten

    Vor diesem Zeitpunkt war die Übertragung von Nutzungsrechten auch hinsichtlich bei der Übertragung noch nicht bekannter Nutzungsarten möglich, wenn auch die insoweit geschlossenen Verträge unter der Geltung des Zweckübertragungsgedankens eng auszulegen waren (vgl. Schricker, UrhG, Rdnr. 25 zu §§ 31/32 UrhG; Fromm/Nordemann/Hertin, Urheberrecht, 8. Aufl. Rdnr. 9 zu §§ 31/32 mit jeweils weiteren Nachweisen), so daß Rechte für noch unbekannte Nutzungsarten nur dann als nicht mitübertragen anzusehen waren, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung vorlag (ebenda; vgl. auch BGHZ 11, 135 ff. (143 f.) - Schallplatten-Lautsprecher-Übertragung; RGZ 118, 282 ff. (286 f.) - Musikantenmädel; 123, 312 ff. (318) - Wilhelm Busch; 240, 255 ff. (258) - Hampelmann).
  • BGH, 04.07.1960 - VII ZR 214/59

    Rechtsmittel

    Der Parteiwille kann auch aus dem Verhalten der Parteien im Rechtsstreit gefolgert werden (RGZ 118, 282; LM Nr. 1 zu Art. 7 ff EGBGB Deutsches internationales Privatrecht und Urteil des erkennenden Senats vom 6. Dezember 1956 - VII ZR 39/56 -).
  • BGH, 06.05.1955 - I ZR 195/53

    Erfüllungsort der Geldleistung bei Pflicht zur Stellung eines Akkreditivs,

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