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   RG, 30.06.1928 - I 29/28   

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https://dejure.org/1928,626
RG, 30.06.1928 - I 29/28 (https://dejure.org/1928,626)
RG, Entscheidung vom 30.06.1928 - I 29/28 (https://dejure.org/1928,626)
RG, Entscheidung vom 30. Juni 1928 - I 29/28 (https://dejure.org/1928,626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wann werden Rechentabellen als Schriftwerk geschützt? Unter welchen Voraussetzungen genügt eine geistige Tätigkeit des Verfassers, die nur darin besteht, das aus bekanntem Stoff Ausgewählte für bestimmte praktische Gebrauchszwecke herzurichten und anzuordnen? 2. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrecht; Rechentabellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 121, 357
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LG Köln, 11.05.2023 - 14 O 41/22

    Sandalen können als Werk der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt sein

    So hat auch bereits das Reichsgericht dafürgehalten, dass Schöpfungen zu praktischen Zwecken nicht vom Urheberrechtsschutz ausgeschlossen sind (RG, Urteil vom 30. Juni 1928 - I 29/28 -, RGZ 121, 357, 358).
  • LG Köln, 01.09.2023 - 14 O 49/22

    Fahrrad kann als Werk der angewandten Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG

    So hat auch bereits das Reichsgericht dafürgehalten, dass Schöpfungen zu praktischen Zwecken nicht vom Urheberrechtsschutz ausgeschlossen sind (RG, Urteil vom 30. Juni 1928 - I 29/28 -, RGZ 121, 357, 358).
  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 31/70

    Schutzfähige Bearbeitung eines verfassten Bühnenwerkes - Begriff der

    Nach allgemeiner Meinung können rein handwerksmäßige Änderungen (etwa eine reine Textrevision, vgl. OLG München Schulze Rspr. OLGZ 7 S. 1, 5 - Säuglingspflege), insbesondere durch die Umsetzung in die bühnenmäßige Aufführung technisch bedingte und Jedem Regisseur ohne weiteres geläufige Änderungen (etwa den Werkgehalt und die Werkgestalt unberührt lassende Abweichungen von Regieanweisungen des Originals, vgl. BGH GRUR 71, 35, 37 - Maske in Blau), ferner bloße Weglassungen ohne individuelle gedankliche Leistung (etwa einfache Streichung von für die Gedankenführung und Formgestaltung unwesentlichen Teilen, vgl. BGH aaO, ferner BGH GRUR 61, 631, 632 - Fernsprechverzeichnis; 65, 45, 47 - Stadtplan; RGZ 121, 357, 363, 364 - Universal-Rechner) oder umgekehrt einfache Beifügungen ohne eigenen geistigen Gehalt und ohne schöpferischen Einfluß auf den Werkinhalt und dessen Gestaltung (vgl. BGH GRUR 59, 379, 381 - Gasparone) nicht als persönliche schöpferische Bearbeiterleistung anerkannt werden.

    Die Möglichkeit einer besonderen gedanklichen Leistung und einer individuellen Prägung des fraglichen Werks durch bloße Weglassungen läßt sich daher nicht allgemein in Abrede stellen, wie auch das Reichsgericht anerkannt hat (RGZ 121, 357, 364 - Universal-Rechner).

  • LG Köln, 11.05.2023 - 14 O 121/22

    - Werk angewandter Kunst - Schöpfungshöhe - Entwerferwille - Werkbegriff -

    So hat auch bereits das Reichsgericht dafürgehalten, dass Schöpfungen zu praktischen Zwecken nicht vom Urheberrechtsschutz ausgeschlossen sind (RG, Urteil vom 30. Juni 1928 - I 29/28 -, RGZ 121, 357, 358).
  • BGH, 27.03.1963 - Ib ZR 129/61

    Kein Schriftwerkschutz für Rechenschieber

    Auch ein bloßes Zahlenwerk kann dem Erfordernis der sprachlichen Mitteilung genügen (RGZ 121, 357 - Rechentabellen).
  • BGH, 25.11.1958 - I ZR 15/58

    Einheitsfahrschein

    Der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit des Fahrscheinvordrucks steht zwar nicht entgegen, daß dieses Formular ausschließlich dem rein praktischen Zweck der Fahrgastabfertigung, insbesondere einer Kontrolle über die ordnungsgemäße Entrichtung des Fahrpreises für die jeweils benutzte Strecke dienen soll; denn auch Schöpfungen zu praktischen Zwecken sind vom Schriftwerkschutz nicht ausgeschlossen (RGZ 121, 357).

    Auch ein bloßes Zahlenwerk kann zwar dem Erfordernis der sprachlichen Mitteilung genügen (RGZ 121, 357 Rechentabellen).

  • LG Köln, 23.02.2023 - 14 O 39/22
    So hat auch bereits das Reichsgericht dafürgehalten, dass Schöpfungen zu praktischen Zwecken nicht vom Urheberrechtsschutz ausgeschlossen sind (RG, Urteil vom 30. Juni 1928 - I 29/28 -, RGZ 121, 357, 358).
  • BGH, 30.01.1959 - I ZR 82/57

    Gasparone

    Selbst die Einarbeitung gemeinfreien Geistesgutes in einen bestimmten Zusammenhang kann urheberrechtswürdig sein, wenn dadurch eine neue eigentümliche Wirkung erzielt wird (BGH GRUR 1958, 500, 501 - Mecki-Igel; RGZ 121, 357, 358).
  • BGH, 17.10.1961 - I ZR 24/60

    Zahlenlotto

    Die erforderliche schöpferische Eigenart braucht dabei nicht auf einer eigenpersönlichen Prägung der rein sprachlichen Ausdrucksform zu beruhen, sie kann sich vielmehr auch aus einem auf individuelle Geistestätigkeit zurückzuführenden Gedankeninhalt ergeben (RGZ 81, 120 - Kochrezepte; 121, 357 - Rechentabelle; 143, 416 - Buchhaltungsformulare; BGH in Lindenmaier/Möhring Nr. 2 zu § 41 LitUrhG - Gasparone; Ulmer, Urheber - u. Verlagsrecht 2. Aufl. S. 119).
  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 105/59

    Fernsprechbuch

    Bei seiner anschließenden Untersuchung, ob die Klaganträge auf eine Verletzung von Urheberrechten gestutzt werden könnten, äußert das Berufungsgericht rechtliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Rechtsprechung der Strafsenate des Reichsgerichts, welche Fernsprechbücher als des Urheberschutzes fähige Schriftwerke anerkannt haben (vgl. DJZ 1909, 268; JW 1925, 2777; RGSt. 62, 398; ebenso RGZ 121, 357, 362 (passim)).
  • BGH, 15.11.1960 - I ZR 58/57

    Notwendigkeit eines bezugnehmenden Warenvergleichs - Zulässigkeit des Teilurteils

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