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   RG, 30.10.1928 - II 147/28   

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https://dejure.org/1928,223
RG, 30.10.1928 - II 147/28 (https://dejure.org/1928,223)
RG, Entscheidung vom 30.10.1928 - II 147/28 (https://dejure.org/1928,223)
RG, Entscheidung vom 30. Oktober 1928 - II 147/28 (https://dejure.org/1928,223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist eine bei der Anmeldung vorgenommene Beschränkung des Zeichenschutzes auf bestimmte Waren und die entsprechende Eintragung des Warenzeichens von Bedeutung für die Frage des Schutzes gleichartiger Waren?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Warenzeichenrecht; Schutz gleichartige Waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 122, 207
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 118/12

    Umfang des Markenschutzes: Auswirkungen einer Teillöschung durch Teilverzicht

    An diesen schon unter Geltung des Warenzeichengesetzes maßgeblichen Maßstäben für die Bestimmung des Schutzumfangs einer Marke (vgl. RGZ 122, 207, 209 - Bergmännle; BGH, Urteil vom 17. November 1960 - I ZR 110/59, BGHZ 34, 1, 6 - Mon Chéri) hat sich durch das Markengesetz nichts geändert (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2002, 188, 189; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 14 Rn. 694; Hacker in Ströbele, Markengesetz, 10. Aufl., § 9 Rn. 78).
  • BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59

    Warenzeichen für Exportwaren

    Zu diesem Ergebnis ist das Reichsgericht aus der auch für den vorliegenden Streitfall maßgebenden Erwägung gelangt, daß der durch das Gesetz festgelegte Schutz eines eingetragenen Zeichens, der sich auch auf den eingetragenen Waren gleichartige Erzeugnisse erstreckt, weder von dem Patentamt noch dem Anmelder eingeschränkt werden kann (RGZ 122, 207 - Bergmännle gegen Entscheidung des V. Strafsenats des Reichsgerichts vom 4. Juli 1913 in MuW XIII, 21 - vgl. auch RG GRUR 1943, 137; RGZ 102, 355 - Juno).
  • BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75

    Schutz von Volkswagen-Originalersatzteilen gegen Konkurrenzprodukte mit

    Eine Einschränkung dieser gesetzlichen Regelung ist mit dem Wesen des Zeichenrechts unvereinbar; sie liegt weder in dem in Jeder Anmeldung für bestimmte Waren enthaltenen gleichzeitigen Ausschluß anderer (nämlich der nicht angemeldeten) Waren noch in einem ausdrücklichen Ausschluß, wie hier durch den Vermerk "unter Ausschluß von Apparaten und Meßgeräten" (so BGHZ 34, 1, 6 - Mon Chéri im Anschluß an RGZ 122, 207, 209 - Bergmännle).
  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
    Gerade das aber wäre mit Wesen und Funktion des Zeichenrechts nicht vereinbar, wie das Reichsgericht in der Bergmännle-Entscheidung für den Fall dargelegt hat, daß durch freiwillige Erklärung des Zeicheninhabers oder durch eine Entscheidung des Patentamts ausdrücklich bestimmte Waren von der Eintragung ausgenommen worden sind (RGZ 122, 207; vgl. dazu BGHZ 34, 1, 6 - Mon Cheri).
  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 5/66

    Anmeldung eines Wortzeichens - Widerspruch gegen die Eintragung eines Zeichens

    Versagt man dann den Inhaber eines prioritätsälteren schutzfähigen Zeichens trotz warenzeichenmäßiger Verwendung, Verwechslungsgefahr und Warengleichartigkeit Verbietungsansprüche, dann würde damit das Aufkommen mehrerer verwechslungsfähiger Kennzeichen im Warengleichartigkeitsbereich begünstigt, Gerade das aber wäre mit Wesen und Funktion des Zeichenrechts nicht vereinbar, wie das Reichsgericht in der Bergmännle-Entscheidung für den Fall dargelegt hat, daß durch freiwillige Erklärung des Zeicheninhabers oder durch eine Entscheidung des Patentamts ausdrücklich bestimmte Waren von der Eintragung ausgenommen worden sind (RGZ 122, 207; vgl. dazu BGHZ 34, 1, 6 [BGH 17.11.1960 - I ZR 110/59] - Mon Chéri).
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