Rechtsprechung
   RG, 13.11.1928 - III 148/28   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1928,14
RG, 13.11.1928 - III 148/28 (https://dejure.org/1928,14)
RG, Entscheidung vom 13.11.1928 - III 148/28 (https://dejure.org/1928,14)
RG, Entscheidung vom 13. November 1928 - III 148/28 (https://dejure.org/1928,14)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1928,14) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist zu der Annahme, der Eintritt einer Bedingung sei wider Treu und Glauben verhindert worden, die Feststellung einer Vereitlungsabsicht des bedingt Verpflichteten erforderlich?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhinderung des Eintritts einer Bedingung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 122, 247
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 110/88

    Zulässigkeit einer Revision bei vertraglicher Verpflichtung zur Rücknahme des

    Bei der Abfassung des § 162 Abs. 1 BGB herrschte Einigkeit, daß die Absicht des Handelnden nicht unmittelbar auf die Vereitelung der Bedingung gerichtet zu sein brauche, sondern daß schon ein bewußt pflichtwidriges mittelbares Eingreifen in den Gang der Bedingung genüge (vgl. RGZ 122, 247, 251 f.; BGH, Urt. v. 17. Mai 1965 - III ZR 239/64, BB 1965, 1052).
  • BGH, 17.05.1965 - III ZR 239/64

    Rückzahlungsanspruch aus einem Darlehensvertrag - Rechte und Pflichten aus einem

    Bei dem Sonderfall des § 162 EGB kommt noch hinzu, wie sich aus den Gesetzesmaterialien zu dieser Vorschrift ergibt, daß der Gesetzgeber selbst davon ausging, die Absicht des Handelnden brauche nicht unmittelbar auf die Vereitelung der Bedingung gerichtet zu sein, sondern es genüge schon ein bewußt pflichtwidriges, mittelbares Eingreifen in den Gang der Bedingung (vgl. RGZ 122, 247, 251 f nebst der dort angegeben weiteren Rechtsprechung und des Hinweises auf die Gesetzesmaterialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1980 - 5 U 27/79
    a) Für eine nach § 162 Abs. 1 BGB unzulässige Einflussnahme auf die Bedingung ist eine Absicht, die Bedingung zu vereiteln, nicht erforderlich; es genügt insoweit eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Treu und Glauben (RGZ 122, 247, 251; BGH, BB 1965, 1052).

    In einer späteren Entscheidung (RGZ 122, 247, 251 ff.) hat es die dargestellte Auslegung des § 162 Abs. 1 BGB unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien im einzelnen erörtert und festgelegt.

  • BGH, 14.07.1954 - IV ZR 60/54

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht hat auch fahrlässiges Verhalten für ausreichend erachtet (RGZ 122, 247 [252]; RG Warn 1931 Nr. 138; RGRK BGB § 162 Anm. 1 S. 343; a.A. Manigk JW 1929, 1459 [1460]), Richtiger ist von einen Verschulden im technischen Sinne hier nicht zu sprechen, sondern ist es allein darauf abzustellen, ob in einer gegen Treu und Glauben verstossenden Weise der Eintritt oder der Ausfall der Bedingung herbeigeführt wurde (Erman BGB § 162 Anm. 2; vgl. auch RGZ 79, 96 [98]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht