Rechtsprechung
RG, 04.01.1929 - VII 296/28 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Muß sich der Streitverkündete das, was im Vorprozeß als Ursache eines Unfalls und über seine Fahrlässigkeit festgestellt ist, auch dann entgegenhalten lassen, wenn diese Feststellungen im Prozeß gegen ihn für eine andere Haftung als im Vorprozeß in Betracht kommen? 2. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 123, 95
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 13.11.1952 - III ZR 72/52
Streitverkündung
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 77, 360, 364/5; 79, 83; 123, 95, 96) wird übernommen, dass zu dem Anspruch auf "Schadloshaltung" über den Wortlaut des § 72 hinaus auch die Ansprüche gegen Dritte gehören, die - alternativ statt des zuerst Verklagten als Verursacher desselben Schadens in Betracht konnten.Zu diesen Ansprüchen auf "Schadloshaltung" gehören entsprechend dem Zweck der Streitverkündung aber über den Wortlaut des § 72 ZPO hinaus auch die Ansprüche gegen Dritte, die alternativ statt des zuerst Verklagten als Verursacher desselben Schadens in Betracht kommen (RGZ 77, 360, 364/5 und die dort Zitierten, sowie RGZ 79, 83; 123, 95, 96;… Stein-Jonas 17. Aufl § 72 Anm. III 2 a; Rosenberg Aufl 5 § 47 II 2 a S 197).
Diese Interventionswirkung erstreckt sich nach herrschender Meinung (RGZ 45, 353; 55, 239; 104, 77; 123, 95; 130, 300, Warneyer Rechtsprechung 1908 Nr. 664; 1916 Nr. 131; 1920 Nr. 72; 1921 Nr. 48; DR 1940, 587; Gruch.
- OLG Stuttgart, 20.08.2010 - 3 U 60/10
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- BGH, 04.02.1955 - I ZR 105/53
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Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Niedersachsen, 14.08.1981 - 3 Sa 59/81
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Schon die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 123, 95, 96) hat angenommen, daß zu dem Anspruch auf "Schadloshaltung" über den Wortlaut des § 72 ZPO hinaus auch die Ansprüche gegen Dritte gehören, die alternativ statt des zuerst Verklagten als Verursacher desselben Schadens in Betracht kommen. - OLG Zweibrücken, 31.03.2017 - 2 U 9/16
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