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   RG, 14.05.1929 - VII 63/29   

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https://dejure.org/1929,474
RG, 14.05.1929 - VII 63/29 (https://dejure.org/1929,474)
RG, Entscheidung vom 14.05.1929 - VII 63/29 (https://dejure.org/1929,474)
RG, Entscheidung vom 14. Mai 1929 - VII 63/29 (https://dejure.org/1929,474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Über den Umfang der Vorschußpflicht des Versicherers nach § 150 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 124, 235
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.10.1979 - IV ZR 45/78

    Anforderungen an Feststellungsklage eines Versicherungsnehmers wegen

    Die dem Haftpflichtversicherer obliegende Leistung besteht in der Abwehr unbegründeter und der Erfüllung begründeter Haftpflichtansprüche (RGZ 124, 235; 150, 229; § 10 AKB; Wussow, AHB, 7. Aufl. § 3 Anm. 7 und 8, Brück/Möller/Johannsen, 8. Aufl. Bd. IV G 2 a).
  • BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74

    Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten

    Die Kostenerstattungspflicht des Versicherers (§§ 150 Abs. 1, 154 Abs. 1 Satz 2 VVG) ist eine Folge seiner Rechtsschutzgewährungspflicht (vgl. RGZ 124, 235, 237).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 50/76

    Umfang des Entschädigungsanspruchs gegen den Versicherer

    Schon das Reichsgericht hat in RGZ 124, 235, 236 unterschieden zwischen dem "eigentlichen Haftpflichtschaden", den der Versicherer gemäß § 149 VVG zu decken hat, und den durch einen Prozeß entstandenen Kosten, die der Versicherer gemäß der in § 150 VVG geregelten "Rechtsschutzversicherung" auch noch zu decken hat; ähnlich trennt auch § 10 Abs. 6 AKB zwischen den "Haftpflichtansprüchen" und den Kosten.
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