Rechtsprechung
RG, 14.05.1929 - VII 63/29 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Über den Umfang der Vorschußpflicht des Versicherers nach § 150 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 124, 235
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.10.1979 - IV ZR 45/78
Anforderungen an Feststellungsklage eines Versicherungsnehmers wegen …
Die dem Haftpflichtversicherer obliegende Leistung besteht in der Abwehr unbegründeter und der Erfüllung begründeter Haftpflichtansprüche (RGZ 124, 235; 150, 229; § 10 AKB;… Wussow, AHB, 7. Aufl. § 3 Anm. 7 und 8, Brück/Möller/Johannsen, 8. Aufl. Bd. IV G 2 a). - BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74
Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten …
- BGH, 03.05.1977 - VI ZR 50/76
Umfang des Entschädigungsanspruchs gegen den Versicherer
Schon das Reichsgericht hat in RGZ 124, 235, 236 unterschieden zwischen dem "eigentlichen Haftpflichtschaden", den der Versicherer gemäß § 149 VVG zu decken hat, und den durch einen Prozeß entstandenen Kosten, die der Versicherer gemäß der in § 150 VVG geregelten "Rechtsschutzversicherung" auch noch zu decken hat; ähnlich trennt auch § 10 Abs. 6 AKB zwischen den "Haftpflichtansprüchen" und den Kosten.