Rechtsprechung
RG, 30.10.1929 - VI 318/29 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Liegt ein Unfall beim Betrieb der Eisenbahn vor, wenn ein Fahrgast auf dem Bahnsteig durch einen Postkarren verletzt wird? 2. Zur Haftung der Reichspost in einem solchen Falle. 3. Beweislast bei Verletzung der Pflichten aus einem Personenbeförderungsvertrag.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 126, 137
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11
Zur Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen
a) Vor der Eisenbahnstrukturreform war in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Eisenbahnunternehmen aufgrund des Beförderungsvertrags verpflichtet ist, für einen sicheren Zugang und Abgang des Fahrgastes zu sorgen, insbesondere von ihm bereitgestellte Anlagen wie Bahnsteige, die der Fahrgast vor und nach der Beförderung benutzen muss, verkehrssicher zu halten (RG, Urteil vom 15. März 1915 - VI 599/14, RGZ 86, 321, 322; RG, Urteil vom 30. Oktober 1929 - VI 318/29, RGZ 126, 137, 141 f.; BGH, Urteil vom 16. April 1959 - II ZR 164/57, NJW 1959, 1366; BGH, Urteil vom 24. November 1969 - III ZR 111/69, VersR 1970, 179 f.). - OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Sturz beim Einsteigen in einen Bus …
Der Ein- und Aussteigevorgang - wie hier - gehört in diesem Sinne grundsätzlich schon bzw. noch zum "Betrieb" eines öffentlichen Verkehrsmittels (vgl. RGZ 69, 357; 126, 137; BGHZ 1, 17, 21; zu § 1 HaftPflG); und zwar speziell auch in der Form der "Beförderung" im Sinne von §§ 8 f. StVG (vgl. BGH VersR 1969, 518; OLG Frankfurt/M. VersR 1975, 381; OLG Celle NJW 1999, 332;… OLG Karlsruhe, 10. Zivilsenat, Urt. v. 15.08.1997, NZV 1999, 127;… König a.a.O., § 8, Rn. 8 m.w.N.). - OLG Celle, 08.12.2022 - 11 U 17/22 "Vor der Eisenbahnstrukturreform war in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Eisenbahnunternehmen aufgrund des Beförderungsvertrags verpflichtet ist, für einen sicheren Zugang und Abgang des Fahrgastes zu sorgen, insbesondere von ihm bereitgestellte Anlagen wie Bahnsteige, die der Fahrgast vor und nach der Beförderung benutzen muss, verkehrssicher zu halten (RG, Urteil vom 15. März 1915 - VI 599/14, RGZ 86, 321, 322; RG, Urteil vom 30. Oktober 1929 - VI 318/29, RGZ 126, 137, 141 f.; BGH, Urteil vom 16. April 1959 - II ZR 164/57 , NJW 1959, 1366; BGH, Urteil vom 24. November 1969 - III ZR 111/69 , VersR 1970, 179 f. ).
- BGH, 05.03.1963 - VI ZR 15/62
Schaden eines Kraftfahrers wegen eines Zusammenpralls eines Kfz mit einer wegen …
Ein Betriebsunfall der Bahn liegt vielmehr auch dann vor, wenn ein unmittelbarer äußerer - örtlicher und zeitlicher - Zusammenhang zwischen einem Unfall und einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung der Eisenbahn besteht (BGHZ 1, 17; RGZ 126, 137 und 144 S. 206, 208). - BGH, 02.06.1958 - III ZR 20/57
Rechtsmittel
Daneben erfaßt das Gesetz auch Unfälle, bei denen es an einem äußeren Zusammenhang mit der Beförderungstätigkeit fehlt, wenn ein innerer Zusammenhang mit einer dem Bahnbetrieb eigentümlichen Gefahr festgestellt wird (vgl. RGZ 126, 137/139; 126, 333/335; 144, 206; BGHZ 1, 17 und insbesondere BGH LH Nr. 10 und 16 zu § 1 HaftpflichtG:).