Rechtsprechung
RG, 25.11.1930 - III 38/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Inwieweit ist ein Kaufmann verpflichtet, die Mitteilung des Registergerichts über die Vornahme einer von ihm beantragten Eintragung in das Handelsregister auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit nachzuprüfen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 131, 12
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Saarbrücken, 12.10.2017 - 4 U 29/16
Amtshaftungsansprüche nach Erklärung eines Bebauungsplans für unwirksam: …
(2) Die Nichtausnutzung eines Rechtsmittels, das durch Beseitigung oder Berichtigung der pflichtwidrigen Amtshandlung oder Unterlassung den Schaden abgewendet haben würde, genügt für sich allein aber noch nicht, dem Verletzten den Anspruch aus § 839 BGB zu nehmen, vielmehr muss ein Verschulden, und sei es auch nur ein leichtes (RGZ 131, 12, 16 a. E.), wegen der Nichtanwendung des Rechtsmittels hinzukommen (…BGB-RGRK/Kreft, 12. Aufl. § 839 Rn. 535). - OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03
Zur Frage der Eintragung eines Haftungsausschlusses bei Übernahme eines …
Das Risiko einer verzögerten Eintragung und Bekanntmachung trifft den neuen Unternehmensträger; es kommt dabei weder auf dessen Verschulden noch auf ein solches des Registergerichtes an (RGZ 131, 12, 14; OLG Hamm OLGR 1999, 39 [42]; BayObLG, WM 1984, 1533, [1534 f]; OLG Frankfurt OLGR 2001, 224 [225]). - OLG Hamm, 27.02.2014 - 27 W 9/14
Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister
Es kommt dabei weder auf dessen Verschulden, insbesondere nicht auf die Frage einer rechtzeitigen Anmeldung, noch auf ein solches des Registergerichts an (RGZ 131, 12 (14); OLG Frankfurt, OLGZ 1978, 30 ff.; BayObLG, WM 1984, 1533 ff. m. w. Nachw.).
- BGH, 05.02.1974 - VI ZR 71/72
Amtspflichtverletzung eines Notars - Pflicht zur Einreichung einer Urkunde beim …
Dazu gehören insbesondere auch Gegenvorstellungen, Erinnerungen, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden (so ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts vgl. RGZ 131, 12, 13 f; 138, 114, 116; 163, 121, 125 und des Bundesgerichtshofes vgl. BGHZ 28, 104, 106;… Urt. v. 21. Februar 1957 - III ZR 209/55 = LM BGB § 839 (H) Nr. 3 = VersR 1957, 318; v. 31. März 1960 - III ZR 41/59 = LM BGB § 839 [H] Nr. 5 = NJW 1960, 1718; v. 21. März 1963 - III ZR 8/62 = WM 1963, 841;… Soergel/Glaser BGB 10. Aufl., § 839 Rdn 231 ff m.w.Nachw.). - OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 20 W 272/05
Handelsregister: Eintragung eines Haftungsausschlusses
Deshalb hat das Registergericht die Eintragung eines angemeldeten Haftungsausschlusses dann zu versagen, wenn offensichtlich ist, dass dessen materielle Wirksamkeit wegen des langen Zeitablaufes seit der Geschäftsübernahme keinesfalls mehr erreicht werden kann (vgl. RGZ 131, 12 ff;… BayObLG, OLG Hamm, OLG Düsseldorf und OLG Frankfurt jeweils a.a.O.). - OLG Hamm, 17.09.1998 - 15 W 297/98
Haftungsausschluß durch Registereintragung bei Firmenfortführung
Das Risiko einer verzögerten Eintragung und Bekanntmachung trifft den neuen Unternehmensträger; es kommt dabei weder auf dessen Verschulden noch auf ein solches des Registergerichtes an (RGZ 131, 12; BayObLG WM 1984, 1533; OLG Frankfurt/M. OLGZ 1978, 30; Senat OLGZ 1994, 282 = NJW-RR 1994, 1119). - OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00
Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister
Dabei trifft das Risiko einer verzögerten Eintragung und Bekanntmachung den neuen Firmeninhaber, ohne dass es auf dessen Verschulden oder auf ein solches des Registergerichts ankommen kann (vgl. RGZ 131, 12 ff.; BayObLG, OLG Hamm und Senatsbeschl. je a. a. 0.). - BGH, 31.03.1960 - III ZR 41/59
Voraussetzungen an die Anspruchstellung bei mehreren, nebeneinander vorliegenden …
Es ist zwar richtig: in Grundbuchsachen sind auch die Aufsichtsbeschwerde oder die Erinnerung an Erledigung eines noch nicht vollzogenen Eintragungsantrages "Rechtsmittel" im Sinne von § 839 Abs. 3 BGB (BGHZ 28, 104; RG in JW 1935 S. 772 Nr. 4); der in Grundbuchsachen Beteiligte muß die ihm zugehenden Eintragungsnachrichten und Hypothekenbriefe sorgfältig auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen - insbesondere ob diese den Vereinbarungen mit dem Grundstückseigentümer entsprechen - prüfen; in der Regel darf ein Darlehensgeber sich nicht allein darauf verlassen, daß der mit der Sache befaßte Notar die Eintragungsnachrichten sorgfältig und zuverlässig prüfen werde; schließlich wird eine Untätigkeit nicht ohne weiteres durch die Erwägung entschuldigt, die Tragweite der Eintragungsnachricht sei nicht erkannt (vgl. hierzu: RGZ 131, 12; 138, 114; RG in HRR 1934 Nr. 383, in WarnRspr 1931 Nr. 22, in DNotV 1931 S. 184, 187 und in DNotZ 1933 S. 423, 425).