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   RG, 21.09.1931 - VI 230/31   

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https://dejure.org/1931,467
RG, 21.09.1931 - VI 230/31 (https://dejure.org/1931,467)
RG, Entscheidung vom 21.09.1931 - VI 230/31 (https://dejure.org/1931,467)
RG, Entscheidung vom 21. September 1931 - VI 230/31 (https://dejure.org/1931,467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Was hat bei der condictio indebiti der Zurückfordernde und was hat der Gegner zu beweisen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 133, 275
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - L 9 KR 265/20

    Krankenversicherung - Rückforderung von gezahlter Krankenhausvergütung durch die

    Die Beweislast für die positive Kenntnis des Leistenden trägt aber der Leistungsempfänger (unbestritten, siehe schon Reichsgericht, Urteil vom 21. September 1931 - VI 230/31 - RGZ 133, 275 [277], zitiert nach juris; Martinek/Heine in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/ Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 814, Rdnr. 38).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - L 9 KR 264/20

    Krankenversicherung - Rückforderung von gezahlter Krankenhausvergütung durch die

    Die Beweislast für die positive Kenntnis des Leistenden trägt aber der Leistungsempfänger (unbestritten, siehe schon Reichsgericht, Urteil vom 21. September 1931 - VI 230/31 - RGZ 133, 275 [277], zitiert nach juris; Martinek/Heine in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/ Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 814, Rdnr. 38).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - L 9 KR 263/20

    Krankenversicherung - Rückforderung von gezahlter Krankenhausvergütung durch die

    Die Beweislast für die positive Kenntnis des Leistenden trägt aber der Leistungsempfänger (unbestritten, siehe schon Reichsgericht, Urteil vom 21. September 1931 - VI 230/31 - RGZ 133, 275 [277], zitiert nach juris; Martinek/Heine in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/ Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 814, Rdnr. 38).
  • OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 9/01

    Widerspruch gegen eine Vormerkung

    Wenn die Antragstellerin trotz ihrer selbst eingeräumten Kenntnis von der Unwirksamkeit des Grundstücksvertrages dennoch die Auflassung erklärt hat, so ist es ihr verwehrt, im folgenden aus der Unwirksamkeit noch Rechte herzuleiten (vgl. RGZ 133, 275 (276); Müko-Kanzleiter, Band 2 (§§ 241-432), 3. Aufl. (1994), § 313, Rn. 80/67).
  • OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 8/01

    Beurkundungspflicht eines Generalunternehmervertrages

    Wenn die Antragstellerin trotz ihrer bisher selbst eingeräumten Kenntnis von der Unwirksamkeit des Grundstücksvertrages dennoch die Auflassung erklärt hat, so ist es ihr verwehrt, im folgenden aus der Unwirksamkeit noch Rechte herzuleiten (vgl. RGZ 133, 275 (276); Müko-Kanzleiter, Band 2 (§§ 241-432), 3. Aufl. (1994), § 313, Rn. 80/67).
  • BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 500/79
    Abgesehen von diesen Erwägungen sind die Kläger beweisbelastet dafür, daß sie eine Nichtschuld anerkannt haben (RGZ 133, 275).
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