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   RG, 30.05.1932 - VIII 135/32   

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RG, 30.05.1932 - VIII 135/32 (https://dejure.org/1932,530)
RG, Entscheidung vom 30.05.1932 - VIII 135/32 (https://dejure.org/1932,530)
RG, Entscheidung vom 30. Mai 1932 - VIII 135/32 (https://dejure.org/1932,530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unterliegt bei Vertragsrechten auf kurzzeitig wiederkehrende, wirtschaftlich einheitliche Leistungen auch der "Gesamtanspruch" der Verjährung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 136, 427
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 03.04.2019 - IV ZR 90/18

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verjährung des Stammrechts nach der Reform des

    Diese Ansicht geht zurück auf ein Urteil des Reichsgerichts aus dem Jahr 1932, in dem das Gesamtrecht aus einem Vergleich, gerichtet auf wiederkehrende Erstattung von Grundsteuern, selbständig der Verjährung unterworfen wurde (RGZ 136, 427, 430 f.).

    Vielmehr ist die Frage, ob ein verjährbarer Gesamtanspruch vorliegt, nach der Lage des Einzelfalles zu beantworten, wie bereits das Reichsgericht entschieden und eingehend begründet hat (RGZ 136, 427, 431 f.).

  • BGH, 18.05.2021 - II ZR 41/20

    Wendet sich der durch Beschluss der Gesellschafter aus wichtigem Grund

    Der auf den Unternehmenswert gerichtete Abfindungsanspruch ist auch bei ratierlicher Auszahlung ein einheitlicher Gesamtanspruch, der mit der Fälligkeit der ersten Rate erstmalig als solcher geltend gemacht werden kann (vgl. RGZ 136, 427, 431 f.; RG, JW 1931, 1457; BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - X ZR 2/78, GRUR 1979, 800, 803; Urteil vom 11. September 2012 - XI ZR 56/11, NJW 2013, 1228 Rn. 12, 21; Beschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 719/12, NJW 2014, 2637 Rn. 14; Urteil vom 3. April 2019 - IV ZR 90/18, ZIP 2019, 1072 Rn. 14 mwN).
  • OLG Jena, 29.03.2018 - 4 U 392/17

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verjährung von Leistungsansprüchen

    Auch aus der vom BGH im Jahr 1955 in Bezug genommenen und häufig zitierten Entscheidung RGZ 136, 427 folgt nichts anderes.
  • BGH, 20.01.1955 - II ZR 108/54

    Rechtsmittel

    Wenn auch die Entschädigung nach dem Versicherungsvertrag in Form einer Jahresrente zu gewähren ist, so ist doch nicht nur der Anspruch auf die einzelnen Jahresleistungen, sondern auch der Gesamtanspruch, also das Stammrecht als solches, der Verjährung zugänglich (RGZ 136, 427; Palandt BGB 12. Aufl. § 194 Anm. 1 d; § 197 Anm. 2).
  • BGH, 22.01.1998 - VII ZR 307/95

    Umfang des Nachbesserungsanspruchs nach dem Vertragsgesetz der DDR

    Es war nicht erforderlich, daß der nach dem alten Recht begründete Anspruch dem des neuen Rechts völlig gleichartig war; die Anwendung des Artikel 169 EGBGB sollte nur in den seltenen Fällen ausgeschlossen sein, in denen ein nach dem bisherigen Recht begründeter Anspruch im konkreten Fall nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht begründet sein würde (RGZ 56, 253, 254; RGZ 64, 421, 422; RGZ 136, 427, 429 f).
  • BGH, 21.03.1972 - VI ZR 110/71

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage

    Allerdings kann in einem Verhalten des Verpflichteten, so dem Erbringen von einzelnen Leistungen, insbesondere in Rentenform, ein Verhalten liegen, das im Sinne des § 208 BGB als i ' Anerkenntnis seiner Leistungspflicht dem Grunde nach zu werten ist (vgl. BGH aaO unter Hinweis auf RGZ 136, 427, 432; BGH Urt. vom 25. September 1964 - VI ZR 128/63 = VersR 1964, 1999; Urt. v. 3. Oktober 1967 - VI ZR 7/66 = VersR 1967, 1182).
  • BGH, 26.03.1998 - VII ZR 41/97

    Rechtsnachfolge einer Wohnungsbaugesellschaft in Ansprüche eines VEB Kommunale

    Es war nicht erforderlich, daß der nach dem alten Recht begründete Anspruch dem des neuen Rechts völlig gleichartig war; die Anwendung des Artikel 169 EGBGB sollte nur in den seltenen Fällen ausgeschlossen sein, in denen ein nach dem bisherigen Recht begründeter Anspruch im konkreten Fall nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht begründet sein würde (RGZ 56, 253, 254; RGZ 64, 421, 422; RGZ 136, 427, 429 f).
  • BGH, 17.10.1978 - VI ZR 213/77

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen entgangenen Unterhalts bei

    Für die Verjährungsfrist des § 852 BGB oder des § 14 StVG usw. ist nun allerdings bei Rentenansprüchen auf das "Stammrecht", aus dem die Rechte auf die einzelnen wiederkehrenden Leistungen fließen (RGZ 136, 427, 430), abzustellen (Senatsurt. v. 3. Juli 1973 - VI ZR 38/72 = VersR 1973, 1066); hat der Berechtigte das Stammrecht verjähren lassen, so sind auch alle seine Ansprüche auf die jeweilig fällig gewordenen Rentenleistungen verjährt (Senatsurt. v. 11. Juli 1972 - VI ZR 85/71 = VersR 1972, 1078 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.06.1968 - II ZR 118/66

    Verjährungseinrede des ausgeschiedenen Gesellschafters (OHG)

    Im Schrifttum wird allerdings im Anschluß an eine Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 136, 427, 432) die Auffassung vertreten, bei Dauerschuldverhältnissen, aus denen Ansprüche auf wiederkehrende, wirtschaftlich einheitliche Leistungen entstünden, unterliege nicht nur jeder Teilanspruch für sich, sondern auch der "Gesamtanspruch" (das "Stammrecht") der Verjährung; sei dieser verjährt, könne der Schuldner den später noch fällig werdenden Teilansprüchen ebenfalls mit der Einrede der Verjährung begegnen (vgl. u.a. Soergel/Augustin 10. Aufl., Anm. 3 zu § 194 BGB).
  • BGH, 05.07.1963 - VI ZR 188/62

    Rechtsmittel

    Soweit aus der Entscheidung RGZ 136, 427 abgeleitet werden sollte, daß die gerichtliche Geltendmachung des einzelnen "Gefälls" einer Rentenforderung die Verjährung der Gesamtforderung unterbreche, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
  • BGH, 06.11.1972 - III ZR 204/70

    Verpflichtung zur Erstattung eines Teils bereits geleisteter Versorgungszahlungen

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