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   RG, 05.04.1932 - II 192/31   

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https://dejure.org/1932,586
RG, 05.04.1932 - II 192/31 (https://dejure.org/1932,586)
RG, Entscheidung vom 05.04.1932 - II 192/31 (https://dejure.org/1932,586)
RG, Entscheidung vom 05. April 1932 - II 192/31 (https://dejure.org/1932,586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Frage der Rechtsgültigkeit der Verordnung über Preisbindungen für Markenwaren vom 16. Januar 1931. 2. Über Preisbindungen der zweiten Hand bei Markenwaren. 3. Zur Frage der Sittenwidrigkeit des Preisschleuderns bei Markenwaren.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 136, 65
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    cc) Der Unlauterkeitstatbestand des Schleichbezugs ist zwar zum Schutz (seinerzeit zulässiger) Preisbindungssysteme und selektiver Vertriebssysteme entwickelt worden (vgl. RGZ 136, 65, 73; 148, 364, 366 f.; BGHZ 40, 135, 137 - Trockenrasierer).
  • BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62

    Lückenlosigkeit der Preisbindung

    Nun ist der Revision allerdings zuzugeben, daß es im letzteren Fall auf die Lückenlosigkeit des Preis- und/oder Vertriebsbindungssystems nicht ankommt, der Tatbestand des Schleichbezugs einen Unterlassungsanspruch aus § 1 UWG entgegen der Meinung des Berufungsgerichts vielmehr auch dann zu begründen vermag, wenn das Bindungssystem nicht lückenlos ist (RGZ 136, 65, 73; 148, 364, 366/67; Baumbach/Hefermehl a.a.O. Rdn. 312 zu § 1 UWG).

    Die sachlichrechtliche Bedeutung liegt darin, daß Ansprüche gegen Außenseiter wegen Mißachtung eines zulässigen vertikalen Preis- und/oder Vertriebsbindungssystems aus § 1 UWG und § 826 BGB zur Voraussetzung haben, daß die lückenlose Durchführung des Systems - von vereinzelten unvermeidlichen Fehlschlägen abgesehen - sichergestellt ist (RGZ 136, 65, 72/73; BGH GRUR 1958, 240, 245 - Waldbauer - unter weiterem Hinweis auf RGZ 133, 330, 336/37; 151, 239, 243, 252).

  • BGH, 14.07.1988 - I ZR 184/86

    PKW-Schleichbezug

    Nach dieser Rechtsprechung ist die Mißachtung einer Bindung - insoweit auch ohne Nachweis der Lückenlosigkeit dieser Bindung - stets wettbewerbswidrig, wenn sich der Außenseiter die Ware auf unlauteren Schleichwegen, insbesondere durch Vorschieben eines Mittelsmannes unter Verheimlichung des wahren Abnehmers, beschafft (vgl. RGZ 136, 65, 73 - Effka-Margarine; 151, 239, 243 - Seifenstraßenhandel; BGHZ 4O, 135, 138 - Trockenrasierer II).
  • BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 78/62

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Handlung durch eine

    Da die Einhaltung der sich aus der Preisbindung ergebenden Verpflichtungen jedoch im allgemeinen sogar dem gebundenen Händler dann nicht mehr zuzumuten ist, wenn Lücken im Preisbindungssystem des Herstellers dazu führen, daß Wettbewerber des gebundenen Händlers ohne eine gleiche rechtliche oder tatsächliche Bindung Wettbewerb treiben können (BGHZ 36, 370, 375 f - Rollfilme), können Ansprüche wegen der Unterbietung gebundener Preise aus § 1 UWG und § 826 BGB gegen Außenseiter ebenfalls nur begründet sein, wenn die lückenlose Durchführung des Systems gewährleistet ist (BGH GRUR 1958, 240, 245 - Markenschokolade), es sei denn, daß der Warenbezug auf unlauteren Schleichwege erfolgt ist (RGZ 148, 364, 367; 136, 65, 73).
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