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   RG, 23.10.1933 - VI 204/205/33   

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https://dejure.org/1933,417
RG, 23.10.1933 - VI 204/205/33 (https://dejure.org/1933,417)
RG, Entscheidung vom 23.10.1933 - VI 204/205/33 (https://dejure.org/1933,417)
RG, Entscheidung vom 23. Oktober 1933 - VI 204/205/33 (https://dejure.org/1933,417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann der Inhalt einer Zeugenaussage zur Begründung einer gegen den Zeugen gerichteten Unterlassungsklage verwendet werden? 2. Wieweit steht dem Zeugen für seine Aussage der Schutz des § 193 StGB. zu? 3. Wie hat der vernehmende Richter die vorbereitende Niederschrift ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 142, 116
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Eine Entschädigung in Geld wegen des dabei erlittenen Nichtvermögensschadens wurde jedoch nur insoweit zugebilligt, als die Ehrverletzung eine Gesundheitsschädigung zur Folge hatte und damit zugleich als eine Körperverletzung zu bewerten war (RGZ 142, 116 [122 f.]).
  • OLG München, 10.12.2003 - 21 U 2392/03

    Haftung einer Bank auf Schadensersatz wegen Äußerung zur wirtschaftlichen Lage

    In einem vom Reichsgericht entschiedenen Fall hatte der Richter protokolliert: "Der Zeuge sagte dasselbe aus, wie in seiner Niederschrift vom heutigen Tage." Dies ließ das Reichsgericht, entgegen der Auffassung der Vorinstanz, unbeanstandet; die Aussage war als Zeugenaussage zu würdigen (vgl. RG in RGZ 142, 116/120 und Leitsatz 3 dieser Entscheidung).
  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 6/71

    Haftung für die Verhinderung der Auslieferung einer Zeitung durch Teilnehmer

    Ein zur Haftung ausreichendes Verschulden des Beklagten folgt schon daraus, daß der Eingriff in den Gewerbebetrieb der Klägerin vom Vorsatz des Beklagten umfaßt war (RGZ 142, 116, 122; BGH LM Nr. 15 zu § 830 BGB).
  • BGH, 18.12.1973 - VI ZR 113/71

    Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Auch sonst hält man es für geboten, daß solche Interessen zurücktreten (vgl. gegenüber negatorischen Ansprüchen schon RGZ 142, 116; BGH Urteil vom 13. Juli 1971 - VI ZR 275/69 - LM ZPO § 256 Nr. 99 = NJW 1971, 1749;Urteil vom 24. November 1970 - VI ZR 70/69 = LM BGB § 1004 Nr. 112 = NJW 1971, 284 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.03.1961 - III ZR 9/60

    Dienstunfall eines Beamten

    Die Ansicht der Beklagte, ein Schmerzensgeld könne nur zugesprochen werden, wenn der Vorsatz die Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit umfasst habe, ist unrichtig; sie wird auch durch die von der Beklagten angeführte Entscheidung in RGZ 142, 116, 122 nicht gestützt.
  • BGH, 27.09.1990 - III ZR 5/90

    Verschulden im Rahmen des § 839 BGB - Amtspflichtverletzung bei einer Schießübung

    Die Entscheidung RGZ 142, 116, 122 f, auf welche die von der Revision in Bezug genommene Kommentarstelle bei Palandt/Heinrichs BGB 49. Aufl. § 276 Anm. 3 a verweist, betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • BGH, 09.01.1959 - VI ZR 13/58

    Rechtsmittel

    Es entspricht feststehender Rechtsprechung, daß in solchen Fällen keine bürgerliche Streitigkeit im Sinne des § 13 GVG vorliegt und demgemäß die Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts zur Entscheidung über eine Klage fehlt, die den aus der Verwaltungstätigkeit eines Beamten entstandenen Eingriff in private Rechte abwehren möchte (vgl. RGZ 142, 116, 121; 150, 140, 143; RG HRR 1938 Nr. 147; RG DR 1940, 78; BGHZ 14, 222; LM § 549 ZPO Nr. 29; LM § 13 GVG Nr. 55; BGB RGRK 10. Aufl. § 1004 Anm. 7 b, bb Abs. 6).
  • BGH, 02.06.1960 - VII ZR 12/59

    Rechtsmittel

    Dem ist zuzustimmen (vgl. die von dem Berufungsgericht angeführten Entscheidungen RGZ 142, 116, 119 u. JW 1928, 1857).
  • BGH, 16.02.1960 - VI ZR 27/59

    Rechtsmittel

    Die Entscheidungen des Reichsgerichts RGZ 140, 392 [395] und 142, 116 [123], auf die sie sich beruft, behandeln Fälle, in denen ein Anspruch auf Schmerzensgeld aus einer Ehrverletzung hergeleitet wurde, die einen Schaden an der Gesundheit des Beleidigten zur Folge hatte.
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