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   RG, 28.02.1934 - I 245/33   

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https://dejure.org/1934,515
RG, 28.02.1934 - I 245/33 (https://dejure.org/1934,515)
RG, Entscheidung vom 28.02.1934 - I 245/33 (https://dejure.org/1934,515)
RG, Entscheidung vom 28. Februar 1934 - I 245/33 (https://dejure.org/1934,515)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Steht es der Anwendung des Gesetzes betr. die Abzahlungsgeschäfte vom 16. Mai 1894 entgegen, daß mehrere körperliche Gegenstände zu einem Gesamtpreis und unter einer zusammenfassenden Benennung, z.B. als Inventar, verkauft worden sind? 2. Zum Begriff "wieder an sich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 144, 62
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Demgegenüber bietet § 455 BGB einen zeitlichen Vorteil, weil eine angemessene Nachfrist nicht gesetzt werden muss (RGZ 144, 62, 65; Palandt/Putzo, BGB 61. Aufl. § 455 Rn. 26; Lange JuS 1971, 511, 512).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    b) Eine Einschränkung erfährt die Differenztheorie nach der Rechtsprechung insoweit, als der Gläubiger, der Schadensersatz wegen Nichterfüllung begehrt, hierdurch nicht gehindert wird, die bereits übergebene, aber noch nicht übereignete - bewegliche oder unbewegliche - Sache aufgrund seines Eigentums herauszuverlangen (§ 985 BGB), weil mit dem Erfüllungsanspruch auch das Recht des Schuldners zum Besitz der Sache (§ 986 BGB) entfallen ist (RGZ 141, 259 (261); RG, JW 1932, 1205; BGH, WM 1966, 575 (576)); er muß sich dann freilich den Wert des Grundstücks auf den Schadensersatzanspruch anrechnen lassen (RGZ 141, 259 (261); 144, 62 (65); Senat, Urt. v. 11.2.1983 - V ZR 191/81).
  • BGH, 02.03.1988 - VIII ZR 63/87

    Abgrenzung von Inventarkauf- und Unternehmenskaufvertrag

    a) Das BerGer. hat im Ansatz nicht verkannt, daß die Veräußerung eines gewerblichen Unternehmens als eines Inbegriffs von Rechts- und Sachgesamtheiten nach ständiger Rechtsprechung kein Abzahlungsgeschäft über bewegliche Sachen ist (vgl. Senat, BGHZ 97, 127 (131) = NJW 1986, 1679 = LM § 1b AbzG Nr. 1; dagegen zum Fall eines bloßen Inventarverkaufs zu einem Gesamtpreis RGZ 144, 62).
  • BGH, 14.06.1989 - VIII ZR 176/88

    Abgrenzung des Inventarverkaufs vom Geschäftsverkauf

    In der Entscheidung des Reichsgerichts vom 28. Februar 1934 (RGZ 144, 62) hatten die späteren Inventarkäufer vorher einen Pachtvertrag über die Gaststätte geschlossen, wobei Verpächter und Inventarverkäufer nicht identisch waren.
  • BGH, 14.04.2005 - IX ZR 253/02

    Pflichten des Rechtsanwalts bei drohender Schädigung des Mandanten

    Er muß sich dann freilich den Wert des Grundstücks auf den Schadensersatzanspruch anrechnen lassen (RG, aaO; RGZ 144, 62, 65).
  • BGH, 25.10.1979 - III ZR 182/77

    Klage auf Erfüllung einer Bürgschaftverpflichtung - Wirksamkeit des

    Denn das Abzahlungsgesetz erfaßt nicht den Kauf eines Inbegriffs von beweglichen Sachen und sonstigen Gegenständen, z.B. eines Unternehmens (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 1978 - III ZR 31/76 = NJW 1978, 1427 = WM 1978, 479; BGH Urt. v. 3. Oktober 1973 - VIII ZR 181/72 = LM AbzG § 1 Nr. 6 = NJW 1973, 2200; RGZ 67, 383; 144, 62), um den es hier geht.
  • BGH, 13.03.1981 - V ZR 46/80

    Schadensersatz - Nichterfüllung - Deckungsverkauf - Mehrerlös -

    Würde der Kl. das Grundstück nicht weiterverkauft, sondern selbst behalten haben, müßte er sich dessen Verkehrswert im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung anrechnen lassen (RGZ 141, 259 (262); vgl. auch RGZ 144, 62 (65); RGRK, § 326 Rdnr. 69, § 325 Rdnrn. 15, 23; Erman-Battes, BGB, 6. Aufl., § 326 Rdnr. 57, § 325 Rdnrn. 28, 29; Emmerich, in: MünchKomm, § 326 Rdnr. 151, § 325 Rdnr. 117; Staudinger-Otto, § 325 Rdnr. 53 a. E.; vgl. auch Senat, NJW 1980, 1742 = WM 1980, 466).
  • BGH, 11.02.1983 - V ZR 191/81

    Gesamtvermögensvergleich im Sinne der Differenztheorie Berücksichtigung von

    Sein Schadensersatzanspruch mindert sich dann aber um den Wert, den das Grundstück im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz hat (vgl. das erwähnte Senatsurteil vom 13. März 1981 sowie RGZ 141, 259, 262; 144, 62, 65; 149, 135, 137 f m.w.N.; RGJW 1932, 1204 Nr. 7; Erman/Battes, BGB 7. Aufl. § 325 Rdn. 19; BGB-RGRK 12. Aufl. § 325 Rdn. 15 Staudinger/Otto, BGB 12. Aufl. § 325 Rdn. 53 m.w.N.).
  • BGH, 19.10.1994 - VIII ZR 252/93

    Rücktritt von einem Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt

    Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts steht einem wirksamen Rücktritt nicht entgegen, daß der Verkäufer S. mit den vorgenannten Schreiben dem Kläger und dessen Bruder eine Nachfrist verbunden mit einer Ablehnungsdrohung nicht gesetzt hat; der Verkäufer kann von einem Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt im Sinne von § 455 BGB vielmehr zurücktreten, ohne daß die Voraussetzungen des § 326 BGB erfüllt sein müssen (RGZ 144, 62, 65; Senatsurteil vom 16. Mai 1984 - VIII ZR 18/83 = NJW 1984, 2937 unter II 1 a).
  • BGH, 03.10.1973 - VIII ZR 181/72

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schuldanerkenntnisses - Anforderungen an

    Das Reichsgericht hat es auch in ständiger Rechtsprechung und unter Billigung des Schrifttums abgelehnt, auf den Verkauf eines Unternehmens als eines untrennbaren Ganzen die Vorschriften des Abzahlungsgesetzes deswegen ganz oder teilweise anzuwenden, weil zu dem verkauften Unternehmen neben Grundstücken, Rechten oder sonstigen unkörperlichen Werten auch bewegliche Sachen gehörten; die Natur des Abzahlungsgesetzes als eines Sondergesetzes mit eigenartiger Zweckbestimmung verbiete zu Lasten des Gläubigers eine analoge Anwendung seiner Bestimmungen, die von den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches abweichen, auf dem Gegenstand nach andersgeartete Verträge und Vertragsteile (RGZ 67, 383, 386; 144, 62; RG JW 1935, 3037; Ostler/Weidner a.a.O. § 1 Anm. 21; Palandt/Putzo, 32. Aufl. Vorbem. 2 b vor § 1 AbzG).
  • BGH, 27.09.1961 - IV ZR 24/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.02.1958 - VIII ZR 36/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.03.1952 - IV ZR 188/51

    Rechtsmittel

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