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   RG, 28.04.1937 - V 296/36   

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https://dejure.org/1937,561
RG, 28.04.1937 - V 296/36 (https://dejure.org/1937,561)
RG, Entscheidung vom 28.04.1937 - V 296/36 (https://dejure.org/1937,561)
RG, Entscheidung vom 28. April 1937 - V 296/36 (https://dejure.org/1937,561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kommt es, wenn ein Landlieferungsverband sein Vorkaufsrecht ausübt, soweit der damit geschlossene Kaufvertrag der Anwendung des § 419 BGB. zugänglich ist, für den subjektiven Tatbestand dieser Vorschrift auf das Wissen des Landlieferungsverbandes oder aber das des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 154, 370
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 26.01.1973 - V ZR 2/71

    Rechtspflicht der Gemeinde zur Vorlage von Urkunden im Prozeß

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  • BGH, 29.06.2001 - V ZR 215/00

    Recht zum Besitz gegen den Erwerber des Grundstücks

    Erschöpfte sich das Vermögen des Übertragenden in einzelnen Gegenständen, haftete deren Erwerber Sachen nur dann nach § 419 BGB, wenn er wußte, daß die übertragenen Gegenstände das Vermögen des Veräußerers im wesentlichen ausmachten (st. Rspr., vgl. RGZ 76, 1, 4; 134, 121, 125; 154, 370, 375; 160, 7, 14; BGHZ 55, 105, 107; BGHZ 77, 293, 295).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 17.84

    innerstädtische Verbindungsstraße - Planfeststellungsbeschluß,

    Die hilfsweise Anschlußrevision, die als solche zulässig ist (vgl. RGZ 142, 307 ; 154, 370 ; BGH LM § 556 ZPO Nr. 3; BGH NJW 1955, 748), bedarf keiner Entscheidung, da sich die Revision der Beigeladenen als unbegründet erweist.
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53

    Unbedenklichkeitsliescheinigung und Vorkaufsrecht

    Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Kaufvertrag im Sinne des § 504 BGB so lange nicht geschlossen, als eine für seine Wirksamkeit erforderliche behördliche Genehmigung noch fehlt (RGRKomm BGB 10. Aufl. § 504 Anm. 3; Palandt BGB 12. Aufl. § 504 Anm. 2; Erman BGB § 504 Anm. 5; RGZ 98, 44 [47 ff]; 106, 320 [323/324]; 114, 155 [158]; 154, 370 [377]; WarnRspr 1927, 17 [18]; RG JW 1927, 1516² u.a.).
  • OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10

    Titelschutzrecht: Werktitelschutz für die regelmäßige Durchführung einer

    Die Anschließung mit dem Ziel, einen Hilfsantrag zu stellen, ist auch möglich (Zöller-Heßler, a.a.O., § 524 Rdnr. 3), insbesondere eine Anschließung für den Fall, dass dem Hauptantrag auf Zurückweisung der Berufung nicht (oder nicht vollständig) entsprochen wird (RGZ 154, 370, 376 und BGH NJW-RR 1986, 874, 875 f. - jeweils zur Anschlussrevision; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 32. Aufl. § 524 Rdnr. 12).
  • BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 292/84

    Kiesabbau über die festgelegten Grenzen hinaus

    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, kann eine selbständige Anschließung unter der Bedingung erfolgen, daß der in erster Linie gestellte Antrag auf Zurückweisung des gegnerischen Rechtsmittels - wie hier - ohne Erfolg bleibt (RGZ 154, 370, 372, 376; vgl. auch Senatsurteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 8/83 = WM 1984, 1296 zu I 2 c m.N.).
  • BGH, 25.09.1964 - VI ZR 140/63

    Schadensersatz wegen Verletzung einer auf Unterlassung gerichteten

    An diesem Erfordernis fehlt es, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Vermögensverschiebung auf dem Umweg über ein fremdes Vermögen durch selbständigen Vertrag mit einem Dritten - hier durch den Pachtvertrag mit der Brauerei erfolgt ist (vgl. RGRK 11. Aufl. § 812 BGB Anm. 34; Enneccerus/Lehmann, Schuldrecht 14. Aufl. § 221 III [die Revision zitiert die noch von Enneccerus bearbeitete 10. Auflage, wo die entgegengesetzte Meinung vertreten wird]; RGZ 73, 173, 177; 154, 370, 375).
  • BGH, 18.12.1970 - IV ZR 1082/68

    Vermögensübernahme

    Daß es auf diese Kenntnis ankommt, entspricht herrschender Rechtsauffassung (RGZ 76, 1, 4; 134, 121, 125; 154, 370, 375; 160, 7, 13 f; BGH LM BGB § 419 Nr. 16 und Nr. 18 = NJW 1965, 1174; ebenso der überwiegende Teil des Schrifttums, vgl. insbesondere Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 15. Bearbeitung § 86 II; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, Allg.
  • BGH, 12.02.1965 - Ib ZR 62/63

    Zurechnung der Kenntnis eines Dritten bei der Vermögensübernahme

    Das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Haftung gemäß § 419 BGB in den Fällen, in denen nicht das Vermögen als ganzes ausdrücklich den Gegenstand der Übernahme bildet, nur dann eintritt, wenn der Erwerber weiß, daß es sich bei den übernommenen Gegenständen um das ganze oder so gut wie das ganze Vermögen des Veräußerers handelt, oder wenn er mindestens die Verhältnisse kennt, aus denen sich das ergibt (RGZ 134, 121, 125; 154, 370, 375; 160, 7, 14).
  • BGH, 13.07.1960 - V ZR 19/59

    Vermögensübernahme

    Das Berufungsgericht stellt insoweit einleitend fest, daß der am 1. Dezember 1952 von dem Beklagten S. an den Beklagten L. verkaufte Hof im Zeitpunkt des Vertragsschlusses praktisch das gesamte Vermögen des Beklagten S. gebildet habe, und folgert hieraus mit Recht, daß auch in einem solchen Falle, in dem nicht eine Sachgesamtheit, sondern nur ein Einzelgegenstand übertragen worden sei, eine Vermögensübernahme im Sinne des § 419 BGB vorliege (RGZ 134, 121, 125; 154, 370, 375; 160, 7, 14; BGH VII ZR 89/59 vom 9. November 1959, MDR 1960, 130 = JR 1960, 96; Palandt, BGB 19. Aufl. § 419 Anm. 1; Erman, BGB 2, Aufl. § 419 Anm. 4; Siebert/Schmidt, BGB 9. Aufl. § 419 Anm. 5).
  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 301/56
  • BGH, 09.11.1961 - VII ZR 130/60

    Rechtsmittel

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