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   RG, 04.07.1938 - V 17/38   

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RG, 04.07.1938 - V 17/38 (https://dejure.org/1938,605)
RG, Entscheidung vom 04.07.1938 - V 17/38 (https://dejure.org/1938,605)
RG, Entscheidung vom 04. Juli 1938 - V 17/38 (https://dejure.org/1938,605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Über die Voraussetzungen für den Erlaß eines Urteils gemäß § 304 ZPO., wenn sich der Klaganspruch aus einzelnen Teilansprüchen zusammensetzt und nur ein Teil des Gesamtschadens eingeklagt ist. 2. Kann der Anspruch des Grundeigentümers auf Ersatz des ihm durch das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 158, 34
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • OLG Hamm, 11.12.1996 - 13 U 121/96

    Haftung für Panikreaktion von Hühnern nach Heranfahren mit einem Pkw

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  • BGH, 21.11.2017 - X ZR 30/15

    Zur Haftung des Luftverkehrsunternehmens für Sturz eines Reisenden auf der

    Eine Definition des Begriffs enthält weder das Montrealer Übereinkommen noch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97. Nach der Rechtsprechung umfasst der Begriff des Unfalls grundsätzlich jedes auf einer äußeren Einwirkung beruhende, plötzliche Ereignis, durch das der Reisende getötet oder verletzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1981 - VI ZR 111/80, NJW 1982, 1046, 1047; zu den Vorläuferbestimmungen des Luftverkehrsgesetzes RGZ 158, 34, 37; Schmid in Giemulla/Schmid, Frankfurter Kommentar zum Luftverkehrsrecht, 2011, Art. 17 MÜ Rn. 8).
  • OLG Celle, 20.01.2016 - 14 U 128/13

    Haftung des Halters eines Pkw wegen Verletzungen des Führers eines durch den Pkw

    Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen besonders empfindliche und schadensanfällige Tiere durch eine plötzliche, von einem Kraftfahrzeug ausgehende Lärmentwicklung zu Schaden gekommen sind, ein Eingreifen des Schutzzwecks der Norm verneint, da es für diesen Fall an einer adäquat kausalen Verursachung durch die von einem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren - wozu grundsätzlich auch die Geräuschkulisse zählt - fehlt und dadurch der Verursachungszusammenhang unterbrochen ist ["Schweinezucht-Fall", BGH, NJW 1991, 2568; zuvor schon das Reichsgericht im sog. "Silberfüchse-Fall", RGZ 158, 34 f.].
  • BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung,

    Ein Unfall ist ein auf einer äußeren Einwirkung beruhendes plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmtes Ereignis (RGZ 158, 34, 37; Senat, Urteil vom 30. Oktober 1975 a.a. 0.; Giemulla, Der Wirtschaftskommentator, Luftverkehrsgesetz § 33 Rn. 12; Hofmann/Grabherr Luftverkehrsgesetz 2. Aufl. § 33 Rn. 10; Schwenk, Handbuch des Luftverkehrsrechts 1981 S. 511).
  • ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14

    Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches

    151) S. zu dieser Entwicklung bereits RAG 21.5.1938 - RAG 17/38 - ARS 33, 135, 139: "Auf der anderen Seite können es die Umstände, insbesondere eine langjährige, erfolgreiche Dienstzeit des Angestellten und schwerwiegende wirtschaftliche Folgen der Kündigung für ihn durchaus rechtfertigen, dem Unternehmen erst einen Versuch zuzumuten, die Beschwerden durch eine Abmahnung abzustellen ..."; BAG 2, 5.1958 - 1 AZR 92/56 - AP § 66 BetrVG Nr. 16 [I.: "Wie auch das LAG nicht verkennt, sind durchaus Fälle denkbar, in denen ... eine Abmahnung erforderlich ist"; 18.1.1968 - 2 AZR 45/67 - AP § 66 BetrVG Nr. 28 [II.2.]: "Soweit es sich um Störungen aus dem Leistungsbereich handelt ... , hat die fristlose Kündigung die Funktion des gesetzlichen Rücktritts, der in der Regel eine Abmahnung erfordert"; 8.8.1968 - 2 AZR 348/67 - AP § 626 BGB Nr. 57 [II.6.]: "Falls die vorerwähnte 'Verwarnung' nicht zulasten des Klägers gewertet werden kann, hätte es der Prüfung bedurft, ob eine Verwarnung nicht überhaupt die notwendige Voraussetzung für eine außerordentliche auf Störung im Leistungsbereich gestützte Kündigung war"; 11.12.1975 - 2 AZR 426/74 - AP § 15 KSchG 1969 Nr. 1 [II.2.]: "Das LAG hat die Pflichtverletzung des Klägers durch die 'Streikaufforderung' als Störung im sog. Leistungsbereich gewertet, bei dem es grundsätzlich einer Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung bedarf"; s. zur Erstreckung des Abmahnungsgebots auf den sogenannten "Vertrauensbereich" insbesondere BAG 30.6.1983 - 2 AZR 524/81 - EzA § 1 KSchG Tendenzbetrieb Nr. 14 [A.IV.1.]: "Auch ein Fehlverhalten im Vertrauensbereich berechtigt jedoch dann nicht ohne vorherige erfolglose Abmahnung zum Ausspruch einer Kündigung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz. 90 a; KR-Hillebrecht, § 626 Rz. 100)"; ebenso BAG 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = NZA 1987, 418 [II.5.]; s. auch BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 526/96 - NZA 1997, 1281 [II.1 d.]: "Zu prüfen ist ... das Abmahnungserfordernis bei jeder Kündigung, die wegen eines steuerbaren Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen wurde, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen, wenn also eine Wiederherstellung der Vertrauens erwartet werden konnte".
  • BGH, 27.01.1981 - VI ZR 204/79

    Hubschrauber - § 33 LuftVG, Schutzzweck; § 836 BGB, keine Vermutung für

    So wäre im Streitfall die "Adäquanzgrenze" wohl überschritten, wenn die zum Einsturz führende Erschütterung etwa in gleicher Weise auch von einem erlaubtermaßen vorbeifahrenden, den Zulassungsvorschriften entsprechenden Straßenfahrzeug hätte ausgehen können (vgl. auch den FaII RGZ 158, 34, 39: Schädigung "besonders empfindlicher" Silberfüchse).
  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64

    Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung

    Grundsätzlich besteht ein Aufopferungsanspruch in den Fällen nicht, in denen die Entschädigung des Sonderopfers bereits eine positive gesetzliche Regelung gefunden hat (RGZ 158, 34/36; RG JW 1925, 2445).
  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 111/80

    Haftungsverteilung bei Verursachung eines Verkehrsunfalls durch akustische

    Insofern hat schon das Reichsgericht (RGZ 158, 34 ff - Silberfüchse) anerkannt, daß eine ursächliche Zurechnung in Frage gestellt sein kann, wenn eine Schädigung durch einen bei objektiver Betrachtung an sich ungefährlichen Vorgang nur infolge einer ungewöhnlichen Empfindlichkeit beim Geschädigten eingetreten ist.

    Das ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (RGZ 158, 34, 39; OLG Düsseldorf, NJW 1968, 555 [OLG Düsseldorf 08.05.1967 - 18 U 268/66]; OLG Stuttgart, NJW 1968, 2202 [OLG Stuttgart 22.05.1968 - 1 U 145/67], wenn auch für den "Überschallknall") und wird auch im Schrifttum nicht bestritten (Ruhwedel, Fluglärm und Schadensausgleich im Zivilrecht, NJW 1971, 642; Rudolph, Haftung für Drittschäden beim Betrieb militärischer Luftfahrzeuge, ZLR 1959, 329; Rinck, Duldungspflicht und Ersatzansprüche gegenüber dem Fluglärm, ZLW 1970, 98 ff; Schleicher/Reymann/Abraham, Das Recht der Luftfahrt, 3. Aufl., Bd. 2, § 33 LuftVG, Anm. 8; Hofmann, aaO, Rdn. 9; Geigel, aaO, Rdn. 18; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 12. Aufl., Rdn. 796 f).

  • OLG Celle, 26.03.2014 - 14 U 128/13

    Haftung des Fahrzeughalters bei Schäden aufgrund Scheuens eines Pferdes

    Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in dem besonders empfindliche und schadensanfällige Tiere durch eine plötzliche, von einem Kraftfahrzeug ausgehende Lärmentwicklung zu Schaden gekommen sind, ein Eingreifen des Schutzzwecks der Norm verneint, da es für diesen Fall an einer adäquat kausalen Verursachung durch die von einem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren - wozu grundsätzlich auch die Geräuschkulisse zählt - fehlt und dadurch der Verursachungszusammenhang unterbrochen ist ("Schweinezucht-Fall", BGH, NJW 1991, 2568; zuvor schon das Reichsgericht im sog. "Silberfüchse-Fall", RGZ 158, 34 ff.).
  • LAG Köln, 12.12.2002 - 6 (10) Sa 729/02

    Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers; betrieblich veranlasste Tätigkeit;

    Die zu fordernde Adäquanz liegt nur dann vor, wenn das in Rede stehende Ereignis im allgemeinen und nicht unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der eingetretenen Art herbeizuführen (so die Formulierung des BGH 09.10.1997 - III ZR 4/97 - NJW 1998, 138, 140; vgl. ferner bereits RGZ 78, 270, 272; RGZ 158, 34, 38; BGHZ 57, 245, 255; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Auflage, 2002, Vorb v § 249, Rn. 59; MK-Oetker, BGB, Band 2, 4. Auflage, 2001, § 249, Rn. 104).
  • BGH, 11.07.1957 - VII ZR 75/57

    Rechtsmittel

  • LG München II, 13.09.2019 - 11 O 5671/15

    Schadensersatz wegen des Überflugs durch einen Bundeswehrhubschrauber

  • BGH, 26.02.1976 - III ZR 88/73

    Zweifelsfragen bei der beweisrechtlichen Würdigung der Ursächlichkeit eines

  • OLG Schleswig, 18.08.1988 - 11 U 313/85

    Bundesrepublik Deutschland; Schadensersatz; Körperverletzung; Düsenflugzeug;

  • BGH, 11.02.1953 - IV ZR 81/52

    Tötung eines Familienvaters durch einen rückwärts fahrenden Lastwagen - Anspruch

  • BGH, 17.12.1964 - II ZR 40/63

    Anforderungen an die richterliche Überzeugung im Sinne des § 287

  • LG Aachen, 24.10.1990 - 4 O 59/87

    Schadensersatz wegen Einsturzes einer Scheune bei Überflug eines Kampfflugzeuges;

  • OLG Frankfurt, 07.07.1983 - 1 U 192/82

    Auswirkungen ener Verletzungshandlung; Bereits vorhandene Krankheitsanlage ;

  • BGH, 28.02.1955 - II ZR 43/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.05.1954 - V ZR 85/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.04.1967 - II ZR 47/65

    Einschränkung der persönlichen Haftung wegen eines Verschuldens der

  • BGH, 29.10.1951 - III ZR 163/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.11.1967 - VI ZR 192/65

    Voraussetzungen für die Sittenwidrigkeit eines Abwerbens von Arbeitskräften eines

  • BGH, 28.10.1953 - VI ZR 321/52
  • BGH, 19.12.1985 - III ZR 231/84

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs für die Tötung eines Pferdes infolge

  • BGH, 01.10.1956 - III ZR 48/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.03.1955 - VI ZR 3/54

    Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW aufgrund eines verkehrswidrigen

  • BGH, 15.01.1952 - V BLw 76/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.09.1958 - III ZR 86/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.07.1964 - II ZR 3/63

    Verschulden an einem Unfall in der Binnenschifffahrt - Bestehen eines Anspruchs

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