Rechtsprechung
RG, 11.05.1942 - V 124/41 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Sind für Grenzüberbauten, die vor dem 1. Januar 1900 errichtet wurden, nach wie vor die das Eigentum betreffenden Vorschriften des alten Rechts maßgebend, oder unterstehen sie von dem genannten Zeitpunkt ab den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Inhalt ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 169, 172
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 15.11.2013 - V ZR 24/13
Garagenüberbau: Duldungspflicht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Recht zur …
Die bei einem Eigengrenzüberbau zunächst ruhenden wechselseitigen Duldungs- und Rentenzahlungspflichten leben mit dem Übergang des Eigentums an den Grundstücken in die Hände verschiedener Eigentümer auf (RGZ 160, 166, 181; 169, 172, 176). - BGH, 15.07.2016 - V ZR 195/15
Überbau im Beitrittsgebiet: Anspruch auf Ankauf der überbauten Flächen nach dem …
Das Kammergericht stützt seine Ansicht auf eine Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 169, 172, 178), die jedoch einen Zwischenbau betrifft, der sich keinem der angrenzenden Gebäude zuordnen lässt. - BGH, 23.02.1990 - V ZR 231/88
Rechtsfolgen des Eigengrenzüberbaus
Indizien für die maßgeblichen Absichten des Erbauers können bestimmte objektive Gegebenheiten sein, z. B. die wirtschaftliche Interessenlage, die Zweckbeziehung des überbauten Gebäudes und die räumliche Erschließung durch einen Zugang (…vgl. BGH Urt. v. 26. April 1961, V ZR 203/59, LM BGB § 912 Nr. 9 - 1961, 716; vgl. auch schon RGZ 169, 172, 179).
- BGH, 22.11.2013 - V ZR 199/12
Überbaurente bei Durchschneiden eines Gebäudes durch eine Grundstücksteilung …
Das Rentenzahlungsrecht entsteht schon in diesem Zeitpunkt, ruht allerdings bis zum Übergang der beiden Grundstücke in verschiedene Hände (RGZ 160, 166, 181; 169, 172, 175;… Staudinger/Roth, BGB, [2009], § 912 Rn. 56). - BGH, 04.04.1986 - V ZR 17/85
Neigung der Grenzmauer
Auch wenn sich im vorliegenden Fall das Gebäude des Beklagten möglicherweise bereits vor dem Jahre 1900 geneigt hat, ist die Anwendung der Überbauvorschriften nicht ausgeschlossen (Art. 181 Abs. 1 EGBGB; RGZ 169, 172, 176). - OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 3 U 143/05
Überbau: Voraussetzungen des Vorliegens eines Überbaus bei fehlenden …
Maßgeblich hierfür sind die Vorschriften der §§ 912 ff. BGB betreffend den Überbau, denn sie gelten auch bezüglich eines Überbaus, der - wie der vorliegende - vor dem 1.1.1900 entstanden ist; auf alle Fragen, die den Inhalt eines bei Inkrafttreten des BGB am 1.1.1900 bestehenden Eigentums betreffen, waren und sind nämlich nach Art. 181 Abs. 1 EGBGB von diesem Zeitpunkt ab die Bestimmungen des BGB anzuwenden (vgl. Palandt/Bassenge, BGB, § 912 Rn. 1, RGZ 169, 172; BGHZ 97, 292 = NJW 1986, 2639).Um eine gemäß Art. 181 EGBGB nach dem Sachenrecht des BGB zu beurteilende Fragestellung handelt es sich im übrigen auch bei einem Streit über die Zuordnung eines bereits vor Geltung des BGB entstandenen Zwischenbaus als Überbau eines bestimmten Grundstücks (RGZ 169, 172 [176 f]).
- BGH, 22.02.1974 - V ZR 103/73
Eigentumsverhältnisse nach rechtmäßigem Überbau
Gibt schon, wenn rechtswidrig über die Grenze gebaut wird, der Zweckgedanke der Überbauvorschriften, wirtschaftliche Werte möglichst zu erhalten (BGHZ 53, 5, 11), sowie der Gesichtspunkt der natürlich-wirtschaftlichen Einheit von Gebäuden (BGHZ 27, 204, 207) unter den Voraussetzungen des § 912 BGB den Ausschlag dafür, daß der hinübergebaute Gebäudeteil entgegen der Grundregel der §§ 946, 94 Abs. 1 BGB nicht Bestandteil des Nachbargrundstücks wird, sondern gemäß §§ 93, 94 Abs. 2 BGB in das Eigentum des Bauenden fällt, dann muß das erst recht bei einer vom Nachbar gestatteten und damit rechtmäßigen Grenzüberschreitung gelten (RGZ 169, 172, 175;… Palandt/Degenhart, BGB 33. Aufl. § 912 Anm. 4). - BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61
Überbau bei Grunddienstbarkeiten
Erst die Entscheidung RGZ 160, 166, 174ff brachte eine grundlegende Änderung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung; hier hat das Reichsgericht seine Bedenken gegen eine ausdehnende Auslegung der §§ 912ff BGB endgültig aufgegeben und ihre uneingeschränkte Geltung jedenfalls für den Eigengrenzüberbau mit überzeugender Begründung bejaht (ebenso RGZ 169, 172, 175f;… herrschende Ansicht, vgl. Siebert/Baur, BGB 9. Aufl. § 912 Anm. 6). - BGH, 22.05.1981 - V ZR 102/80
Überbau
Ein Gebäude, dessen Teile nicht voneinander getrennt werden können, ohne daß der eine oder andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird, ist grundsätzlich ein einheitliches Gebäude (§ 93 BGB;… vgl. BGH Urt. v. 30. Januar 1970, V ZR 29/67 = LM BGB § 93 Nr. 14 = MDR 1970, 576; RGZ 169, 172, 176). - OLG Saarbrücken, 22.07.2020 - 5 U 87/19
Zur rechtlichen Behandlung eines zwischen zwei auf unterschiedlichen Grundstücken …
Grundlegend für die eigentumsrechtliche Beurteilung eines "Zwischenbaus" ist ein Urteil des Reichsgerichts vom 11.05.1942 (RGZ 169, 172).Der Verbindungsbau verliert seine Eigenschaft als Überbau nicht dadurch, dass es möglich wäre, durch bauliche Maßnahmen, die, wenn auch nicht wertzerstörend, so aber doch jedenfalls umgestaltend in sein Gefüge eingreifen würden, eine bislang nicht vorhanden gewesene Einheit mit dem Haus des Klägers herzustellen (in diesem Sinne RGZ 169, 172).
- BGH, 30.04.1958 - V ZR 178/56
Gemeinsame Giebelmauer
- BGH, 30.11.1966 - V ZR 199/63
- OLG Karlsruhe, 23.10.2012 - 14 Wx 7/11
Keine Begründung von Wohnungseigentum bei Überbau zum Nachbargrundtsück; §§ 1 …
- BGH, 26.04.1961 - V ZR 203/59
- BGH, 23.01.1957 - V ZR 83/55
Rechtsmittel
- KG, 06.10.1999 - 24 U 359/99
Kein Verlust der Passivlegitimation bei Wechsel im Eigentum des "störenden" …
- OLG Düsseldorf, 19.02.2001 - 9 U 178/00
Vereinbarung über Eigentum bei gestattetem Überbau
- OLG Hamm, 28.04.2022 - 5 U 17/21
- OLG Dresden, 09.02.2018 - 10 U 837/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2004 - 20 A 718/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer wasserrechtlichen Ordnungsverfügung …
- OLG Stuttgart, 17.01.1975 - 8 W 281/73
- BFH, 26.04.1966 - I 44/64
- BGH, 18.02.1959 - V ZR 147/57
Rechtsmittel