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   RG, 01.07.1942 - III 2/42   

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https://dejure.org/1942,350
RG, 01.07.1942 - III 2/42 (https://dejure.org/1942,350)
RG, Entscheidung vom 01.07.1942 - III 2/42 (https://dejure.org/1942,350)
RG, Entscheidung vom 01. Juli 1942 - III 2/42 (https://dejure.org/1942,350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Hat ein durch die Kriegsverhältnisse Betroffener, nachdem der Gegner Revision eingelegt hat, in seinem Prozeßbevollmächtigten für das Berufungsverfahren noch "einen zur Wahrnehmung seiner Rechte berufenen Vertreter"? 2. Steht demjenigen, der eine Sache unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 170, 1
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

    Der Ausgleichsanspruch tritt im Falle einer aus besonderen Gründen nicht abwehrbaren verbotenen Eigenmacht (§ 858 Abs. 1 BGB) neben den Schadensersatzanspruch wegen Besitzverletzung (§ 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 i.V.m. § 858 Abs. 1 BGB), der in der Rechtsprechung von jeher anerkannt ist (RGZ 59, 326; 170, 1, 6; BGHZ 32, 194, 204), aber ein Verschulden des Störers voraussetzt.
  • BGH, 13.07.1976 - VI ZR 78/75

    Schadensersatzanspruch des Leasingnehmers bei Zerstörung des geleasten

    Der Drittbeklagte hat den Besitz des L. (anerkanntermaßen ein "sonstiges Recht" i.S. des § 823 Abs. 1 BGB vgl. RGZ 170, 1, 6) durch die Beschädigung des Fahrzeugs verletzt.
  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63

    Schutz der Rechtsposition des Auflassungsempfängers

    Eine gesicherte Rechtsposition in diesem Sinne hat das Reichsgericht bei dem Vorbehaltskäufer einer beweglichen Sache angenommen, der von dem Eigentümer den Besitz, das Recht zum Gebrauch und zur Nutzung und die Anwartschaft auf das Eigentum (§ 455 BGB) erhalten hat, und mit Rücksicht hierauf die Rechtsstellung des Vorbehaltskäufers als sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB anerkannt (RGZ 170, 1, 6).

    In dem diesem Urteil zugrunde liegenden Fall war aber, anders als bei dem in RGZ 170, 1 gegebenen Sachverhalt, der Vorbehaltskäufer nicht im Besitz der Sache.

  • BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße

    Soweit der Besitz in Rechtsprechung und Schrifttum den durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten "sonstigen Rechten" zugerechnet wird, geschieht dies im Wesentlichen auf Grund der Erwägung, dass er zwar kein Recht sei, jedoch gleich einem ausschließlichen Recht gegen jedermann geschützt sei (RGZ 59, 326; 91, 60, 65; 102, 344, 347; 170, 1, 6; RG, JW 1931, 2904; BGB -RGRK, 11. Aufl., § 823 Rdn. 24; Soergel/Lindenmaier, BGB , 8. Aufl., § 823 Rdn. 6 b aa).
  • BGH, 31.05.1976 - II ZR 133/74

    Ersatz der Personalkosten, die einer Behörde bei der Schadensabwicklung eines

    Der gegenteiligen Ansicht der Revisionserwiderung, die sich im wesentlichen gegen die Auslegung des Vertrags vom 24. Februar 1941 durch das Berufungsgericht wendet, ist schon deshalb nicht zu folgen, weil jedenfalls derjenige, der, wie die Klägerin, eine Sache rechtmäßig besitzt, nutzt und gegenüber dem Eigentümer verpflichtet ist, sie zu unterhalten, den diesem durch die Beschädigung der Sache verursachten Schaden selbst geltend machen kann, weil seine Belange und die des Eigentümers, dem er haftbar ist, miteinander verknüpft sind (vgl. RGZ 170, 1,7).
  • BGH, 07.03.1956 - V ZR 106/54

    Gerichtliche Klage als Schadensgrundlage

    Verbotene Eigenmacht ist aber ein Verstoß gegen ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (RG vom 8. Oktober 1906 VI 55/06 in GruchBeitr 51, 985; vom 13. März 1917 VII 417/16 im Nachschlagewerk des Reichsgerichts; RG in JW 1931, 2904; RGZ 170, 1 [6]), so daß daraus ein Schadensersatzanspruch abgeleitet werden könnte.
  • BGH, 25.01.1957 - VI ZR 319/55

    Rechtsmittel

    Diese rechtliche Beurteilung stimmt mit der Auffassung überein, die das Reichsgericht hinsichtlich der rechtlichen Natur der Eigentumsanwartschaft des Vorbehaltskäufers vertreten hat (RGZ 170, 1 [6 f]; vgl. auch RGZ 140, 223 [225]).

    In dem in RGZ 170, 1 entschiedenen Fall, den das Berufungsgericht anführt, war der geschädigte Vorbehaltskäufer im unmittelbaren Besitz der Sache.

  • BGH, 08.01.1981 - III ZR 157/79

    Anlage i.S. v. § 22 WHG; Äthylacetat; Erdaushub; Grundwasser; Zustandsstörer

    Sie ist bei der Auswahl und Überwachung des Fahrers als selbständige Transportunternehmerin und damit nicht als Verrichtungsgehilfin tätig geworden (vgl. RGZ 170, 1, 8; BGHZ 26, 152, 159).
  • BGH, 30.09.1968 - VII ZR 93/67

    Prozeßführungsbefugnis bei abgetretener Forderung im Konkurs

    Da aber (seit der Novelle von 1909) Berufung und Berufungsbegründung beim Gericht einzureichen sind, handelt es sich dabei um Prozeßhandlungen dem Gericht gegenüber, die insoweit auch voll wirksam sind (RGZ 78, 343; 170, 1, 6; Wieczorek ZPO § 249 C I b).

    Der Wirksamkeit des Rechtsmittels steht auch nicht entgegen, daß es schon vor dem Beginn des Fristlaufs eingelegt worden war (RGZ 170, 1, 6; Wieczorek a.a.O.).

  • LG München I, 08.02.2017 - 15 O 23907/15

    Haftung für Schäden bei Sprengung einer Fliegerbombe

    Der Ausgleichsanspruch tritt im Falle einer aus besonderen Gründen nicht abwehrbaren verbotenen Eigenmacht (§ 858 Abs. 1 BGB) neben den Schadensersatzanspruch wegen Besitzverletzung (§ 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 i.V.m. § 858 Abs. 1 BGB), der in der Rechtsprechung von jeher anerkannt ist (RGZ 59, 326; 170, 1, 6; BGHZ 32, 194, 204), aber ein Verschulden des Störers voraussetzt.
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 175/52

    Sorgfaltspflichten des Bauherrn bei der Übertragung von Bauarbeiten oder ihrer

  • LG Passau, 19.03.2020 - 1 O 201/16

    Schadensersatzansprüche des berechtigten Besitzers einer bei ihrem Betrieb

  • OLG Koblenz, 11.01.1989 - 1 U 1654/87

    Haftung des Geschäftsführer einer GmbH & CO. KG für eigenes Verschulden;

  • BGH, 07.07.1970 - VI ZR 130/68

    Hochwasser - Schutzgesetz

  • BGH, 20.06.1968 - II ZR 127/67
  • BGH, 20.06.1968 - II ZR 127/61

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen des Begehens einer unerlaubten Handlung -

  • BGH, 22.03.1961 - V ZR 33/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 281/52

    Rechtsmittel

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