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   RG, 18.12.1942 - VII 65/42   

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https://dejure.org/1942,281
RG, 18.12.1942 - VII 65/42 (https://dejure.org/1942,281)
RG, Entscheidung vom 18.12.1942 - VII 65/42 (https://dejure.org/1942,281)
RG, Entscheidung vom 18. Dezember 1942 - VII 65/42 (https://dejure.org/1942,281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine Vertragspartei von der andern Ersatz des Schadens Dritter verlangen, denen sie nicht ersatzpflichtig ist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 170, 246
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Er ist in dieser Entscheidung von dem Urteil des Reichsgerichts RGZ 170, 246 abgerückt.
  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Zu einer anderen Begründung der Liquidation des Drittschadens gelangt das Reichsgericht in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil RGZ 170, 246.

    Diesen entscheidenden Gesichtspunkt hebt auch das Reichsgericht im Urteil RGZ 170, 246 hervor.

  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Aus diesen Gründen kann dahinstehen, ob das Rechtsschutzinteresse des Beschwerdeführers sich auch aus seiner vertraglichen Verpflichtung ergibt, alle noch laufenden Prozesse, die im Zusammenhang mit der veräußerten Wochenzeitung stehen, für den Käufer zu Ende zu führen und so das Drittinteresse zu liquidieren (vgl. RGZ 170, 246 [251]; Danckelmann-Heinrichs in Palandt, Kommentar zum BGB, 28. Aufl., 1969, Vorbem. 6 zu § 249).
  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 52/82

    Ansprüche des Einlagerers gegen den Lagerhalter wegen des Verlustes oder der

    Befriedigt der Schuldner den einen der Gläubiger, wird er von seiner Verpflichtung zur Leistung auch gegenüber dem anderen frei (vgl. § 428 BGB; RGZ 170, 246, 250).
  • BGH, 07.08.1959 - VIII ZR 113/58

    Rechtsmittel

    Die rechtliche Möglichkeit, daß derjenige, dessen Vertragsrechte verletzt worden sind, auch den bei einem Dritten entstandenen Schaden beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gegen den Vertragspartner geltend machen kann, ist ein in der Rechtsprechung anerkannter Grundsatz (vgl. insbesondere RGZ 170, 246; BGHZ 15, 224, 228).

    In RGZ 170, 246 wurde der Beklagte, der die Kühlanlage in einem städtischen Schlachthof zu ändern hatte, wobei infolge eines von seinem Monteur verschuldeten Brandes die Kühlhalle mit Fleischvorräten zerstört wurde, zum Ersatz des den Metzgern durch Vernichtung des von ihnen eingelagerten Fleiches entstandenen Schadens verurteilt, obwohl eine Schadensersatzpflicht der Stadt gegenüber den Metzgern nicht bestand.

    freigezeichnet hätte, könnte eine andere Beurteilung nicht Platz greifen (vgl. RGZ 170, 246).

  • OLG Dresden, 10.01.2008 - 10 U 445/06

    Bausummenüberschreitung: Was muss Bauherr vortragen?

    c) Auch eine Liquidation des Drittinteresses kraft einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung kommt nicht in Betracht (vgl. RGZ 170, S. 246 ff, 251; BGH, Urteil vom 15. Januar 1974 - X ZR 36/71, NJW 1974, S. 502; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Vorbem. vor § 249 ff BGB Rn 118, S. 278; Staudinger-Schiemann, a.a.O., Vorbem. zu §§ 249 ff BGB Rn 68, S. 36).
  • BGH, 23.11.1954 - I ZR 78/53

    eingezogener LKW - Drittschadensliquidation, Obhut über Sachen Dritter

    In RGZ 170, 246 wurde der Beklagte, der die Kühlanlage in einem städtischen Schlachthof zu ändern hatte, wobei infolge eines von seinem Monteur verschuldeten Brandes die Kühlhalle mit Fleischvorräten zerstört wurde, zum Ersatz des den Metzgern durch Vernichtung des von ihnen eingelagerten Fleisches entstandenen Schadens verurteilt, obwohl eine Schadensersatzpflicht der Stadt gegenüber den Metzgern nicht bestand.
  • BGH, 01.10.1975 - I ZR 12/75

    Beeinflussung der Entscheidung durch nicht vorschriftsmäßige Besetzung -

    War die Klägerin aber berechtigt, den Anspruch der Empfängerin gegen die Beklagte geltend zu machen und entschädigte der Transportversicherer mit seiner Leistung an die Klägerin auch das Interesse der Empfängerin, dann folgt aus dem Sinn und Zweck des § 67 VVG, daß damit der Schadensersatzanspruch auf den Versicherer überging, dieser ihn dann also wirksam an die Klägerin abtreten konnte (vgl. RGZ 170, 246, 251; Bruck/Möller, VVG, 8. Aufl., § 67 Anm. 47, 126; Prölss, VVG, 19. Aufl., § 67 Anm. 3, § 76 Anm. 1).
  • BGH, 12.07.1968 - V ZR 14/67

    Schadensersatzansprüche nach verzögerter Durchführung eines

    Die Interessen seien also ebenso verteilt wie in dem Fall, daß ein Vertragspartner gegenüber dem ändern die Obhut für eine einem Dritten gehörende Sache übernimmt (vgl. RGZ 170, 246).
  • BGH, 25.05.1964 - VII ZR 246/62

    Rechtsmittel

    Der Vertrag zwingt auch nicht zu der Auslegung, daß er auch den Schutz der Vermögensinteressen der Mutter hätte umfassen sollen (vgl. RGZ 115, 419, 424; 170, 246, 251; BGHZ 15, 224, 228 [BGH 23.11.1954 - I ZR 78/53]; 25, 250, 258) [BGH 26.09.1957 - II ZR 267/56].
  • BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 197/58

    Rechtsmittel

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