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RG, 23.09.1887 - Rep. II. 127/87 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Findet die Vorschrift des Landrechtssatzes 1384 (Art. 1384 Code civil) über die Haftbarkeit des Geschäftsherrn (commettant) für die durch den beauftragten Geschäftsführer (préposé) verursachten Schaden auch dann Anwendung, wenn der Geschäftsherr außerhalb des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftbarkeit des Geschäftsherrn für den durch den beauftragten Geschäftsführer verursachten Schaden bei Wohnsitz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 19, 382
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08
Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot; …
II. 127/87 - RGZ 19, 382 - Briefversand; BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01 - BGHSt 47, 55 - Datenübertragung im Internet; KG, Urteil vom 16. März 1999 a.a.O. S. 3502 - Verbreitung von Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB unter Ausnutzung des Fernsehens) den Schluss, dass jedenfalls in vergleichbaren Fallgestaltungen von einem weiten Handlungsbegriff mit der Folge der Möglichkeit mehrerer Handlungsorte im Rahmen eines Handlungskomplexes auszugehen sei und bereits mit der Vornahme nur eines Teilaktes in Deutschland ein inländischer Handlungsort für die darüber hinausgreifende Gesamthandlung begründet werde. - BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08
Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt
II. 127/87 - RGZ 19, 382 - Briefversand; BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01 - BGHSt 47, 55 - Datenübertragung im Internet; KG, Urteil vom 16. März 1999 a.a.O. S. 3502 - Verbreitung von Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB unter Ausnutzung des Fernsehens) den Schluss, dass jedenfalls in vergleichbaren Fallgestaltungen von einem weiten Handlungsbegriff mit der Folge der Möglichkeit mehrerer Handlungsorte im Rahmen eines Handlungskomplexes auszugehen sei und bereits mit der Vornahme nur eines Teilaktes in Deutschland ein inländischer Handlungsort für die darüber hinausgreifende Gesamthandlung begründet werde. - BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62
Stahlexport
Daran hat die Rechtsprechung, nachdem sie anfänglich nur auf den Erfolgsort abgestellt hatte (RGZ 19, 382), ständig festgehalten und diesen Grundsatz auch auf Wettbewerbshandlungen angewandt (RGZ 23, 305; 88, 183; SeuffA 56 S. 308; MuW 1922/23, 61, 62; Recht 1925 Nr. 1274; RGJW 1936, 923 und 1291; BGHZ 22, 1, 18 [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] - Flava;… ebenso Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 8. Aufl. Rdz. 112 Einl. UWG).