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   RG, 18.12.1888 - Rep. II. 253/88   

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RG, 18.12.1888 - Rep. II. 253/88 (https://dejure.org/1888,72)
RG, Entscheidung vom 18.12.1888 - Rep. II. 253/88 (https://dejure.org/1888,72)
RG, Entscheidung vom 18. Dezember 1888 - Rep. II. 253/88 (https://dejure.org/1888,72)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Verpflichtet bei einem außerhalb des Gebietes der Artt. 66-84 H.G.B. liegenden Makelvertrage die Beifügung einer Frist zum Vollzuge des darin erteilten Auftrages den Auftraggeber, sofern er den von ihm erteilten Auftrag vor Ablauf der Frist widerruft, notwendig dazu, dem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Makelvertrag; Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 22, 378
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 22.02.1967 - VIII ZR 215/64

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Maklers auf Zahlung einer Provision -

    Vielmehrbraucht er auch bei solchen Klauseln dem Makler grundsätzlich nur dann etwas (als Provision oder als Schadensersatz) zu zahlen, wenn das Geschäft zustandegekommen ist (RGZ 22, 378, 381; 76, 361, 363; BGB RGRK 11. Aufl. § 652 Anm. 1).
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