Rechtsprechung
RG, 08.07.1889 - Beschw.-Rep. IV. 5/88 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wert des Streitgegenstandes
Papierfundstellen
- RGZ 24, 373
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.11.1951 - III ZR 115/50
Streitwert bei Renten Hochbetagter
Allerdings haben die Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts in einem Beschluss vom 18. Juli 1889 (RGZ 24, 373 ff [377]) ausgesprochen, dass in § 9 ZPO Rechte vorausgesetzt werden, welche ihrer Natur nach und erfahrungsgemäss eine Dauer von wenigstens 12 1/2 Jahren haben, jedenfalls mit Rücksicht auf den Grad der Unbestimmtheit des Zeitpunktes, wann das den Wegfall begründende Ereignis eintritt, eine solche Dauer haben können.
Rechtsprechung
RG, 08.07.1889 - IV 5/88 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist in dem Verfahren über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung, betreffend das Getrenntleben der Ehefrau von dem Ehemanne während des Scheidungsprozesses und die Verpflichtung des Ehemannes zur Verpflegung der Frau während des Getrenntlebens, der Wert des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 24, 373
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 20.02.2019 - 30 W 5/19
Nutzungsentschädigung; Klage auf künftige Leistung; Gebührenstreitwert; …
§ 9 ZPO betrifft nur solche Rechte, die ihrer Natur nach und erfahrungsgemäß eine Dauer von wenigstens 3, 5 Jahren haben oder jedenfalls mit Rücksicht auf den Grad der Unbestimmtheit des Zeitpunkts, wann das den Wegfall des Rechts begründende Ereignis eintritt, eine solche Dauer haben können; mithin kann § 9 ZPO nur auf Rechte angewendet werden, die ihrer Beschaffenheit nach von dauerndem Bestand sind (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.1961 - III ZR 143/60, BGHZ 36, 144, juris Rn. 6 zu § 9 ZPO in der Fassung vom 01.01.1964, die auf den 12 ½-fachen Jahresbetrag abstellte; RG, Beschluss vom 08.07.1889 - IV 5/88, …