Weitere Entscheidung unten: RG, 05.05.1894

Rechtsprechung
   RG, 19.04.1894 - Rep. VI. 41/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1894,161
RG, 19.04.1894 - Rep. VI. 41/94 (https://dejure.org/1894,161)
RG, Entscheidung vom 19.04.1894 - Rep. VI. 41/94 (https://dejure.org/1894,161)
RG, Entscheidung vom 19. April 1894 - Rep. VI. 41/94 (https://dejure.org/1894,161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Inwieweit liegt einem wegen böslicher Verlassung auf Scheidung klagenden Ehegatten, wenn an und für sich die bösliche Verlassung feststeht, noch der Nachweis anderweitiger Klagevoraussetzungen, bezw. die Ableistung von Eiden ob?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehescheidung wegen böslicher Verlassung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 33, 171
  • RGZ 33, 369
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Rechtsprechung
   RG, 05.05.1894 - Rep. V. 169/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1894,62
RG, 05.05.1894 - Rep. V. 169/93 (https://dejure.org/1894,62)
RG, Entscheidung vom 05.05.1894 - Rep. V. 169/93 (https://dejure.org/1894,62)
RG, Entscheidung vom 05. Mai 1894 - Rep. V. 169/93 (https://dejure.org/1894,62)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wird der Rechtsanwalt der nach § 50 der Gebührenordnung vom 7. Juli 1879 zu bemessenden Gebühren dadurch verlustig, daß er im Laufe der Instanz seine Zulassung bei dem Prozeßgerichte freiwillig (wegen Übertrittes in eine andere Stellung) aufgiebt?

  • Wolters Kluwer

    93. Anwaltsgebühren.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 33, 369
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 30.12.2004 - 12 W 105/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für Inanspruchnahme mehrerer Anwälte -

    Zwar entspricht es derzeit, ausgehend von zwei Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 33, 369) und des BGH (NJW 1957, 1152), der weitgehend herrschenden Meinung, dass die Aufgabe der Zulassung grundsätzlich nicht zum Verlust des Vergütungsanspruches eines Rechtsanwaltes führen soll, wenn der Rechtsanwalt aus "achtenswerten Gründen" die Zulassung aufgibt (vgl. z. B. OLG Frankfurt, RPfl 1986, 66; OLG Hamburg JurBüro 1993, 351; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1343; OLG Koblenz MDR 1991, 1098; Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO, § 13, Rn. 79; Zöller/Herget, § 91 ZPO Rn. 13 "Anwaltswechsel"), da davon auszugehen sei, dass ein Rechtsanwalt den Auftrag regelmäßig nur für die Dauer seiner Zulassung bei dem betreffenden Gericht übernommen hat und er seinem Mandanten gegenüber nicht verpflichtet sei, diese Stellung bis zum Ende des Prozesses beizubehalten.
  • BGH, 27.05.1957 - VII ZR 286/56
    Wie das Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 33, 369 zutreffend darlegt, kann aber nicht angenommen werden, daß die Beteiligten, wenn nicht ausdrückliche abweichende Abreden getroffen worden sind, einen solchen Vertragswillen gehabt haben.
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