Rechtsprechung
RG, 18.04.1894 - I 13/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Umwandelung einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Kann ein Aktionär, der sich mit einem Teile seiner Aktien an der Gesellschaft mit beschränkter Haftung beteiligt, gleichwohl die Beschlüsse der Generalversammlung der Aktionäre, durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 18.04.1894 - I 13/94
- RG, 05.05.1894 - I 13/94
Papierfundstellen
- RGZ 33, 91
Rechtsprechung
RG, 05.05.1894 - Rep. I. 13/94 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Umwandelung einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Kann ein Aktionär, der sich mit einem Teile seiner Aktien an der Gesellschaft mit beschränkter Haftung beteiligt, gleichwohl die Beschlüsse der Generalversammlung der Aktionäre, durch ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aktiengesellschaft. Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 18.04.1894 - I 13/94
- RG, 05.05.1894 - Rep. I. 13/94
Papierfundstellen
- RGZ 33, 91
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05
Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer …
Die Mitgliedschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ist unverzichtbare Klagevoraussetzung, weil sie bei einem späteren Erwerb durch den angegriffenen Beschluss nicht verletzt worden sein kann (RGZ 66, 134 f.; 33, 91, 94;… Hüffer, AktG 6. Aufl. § 245 Rdn. 7;… ders. in MünchKomm/AktG aaO § 245 Rdn. 23;… K. Schmidt in Großkomm.z.AktG aaO § 245 Rdn. 17 m.w.Nachw. betreffend die AG vor Klarstellung der Frage durch das UMAG;… Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Aufl. Anh. § 47 Rdn. 63;… Scholz/K. Schmidt, GmbHG 9. Aufl. § 45 Rdn. 131 betreffend die GmbH;… a.A. Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG 18. Aufl. Anh. § 47 Rdn. 138). - OLG Schleswig, 03.04.2003 - 5 U 168/01
Stammeinlageerbringung bei Vorratsgesellschaft
Zudem stellt die Verpflichtung zur Kapitalaufbringung lediglich eine Folgeverpflichtung des Beitritts zur Gesellschaft dar, der nach allgemeiner Auffassung aber grundsätzlich nicht unter einer Bedingung erfolgen darf (allgemeine Meinung, vgl. bereits das Reichsgericht in RGZ 33, 91, 93, und heute Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, 17. Aufl., Rn. 21 zu § 3 GmbHG;… Emmerich in Scholz, 9. Aufl., Rn. 34 zu § 3 GmbHG).