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   RG, 12.04.1897 - Rep. VI. 260/96   

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RG, 12.04.1897 - Rep. VI. 260/96 (https://dejure.org/1897,2)
RG, Entscheidung vom 12.04.1897 - Rep. VI. 260/96 (https://dejure.org/1897,2)
RG, Entscheidung vom 12. April 1897 - Rep. VI. 260/96 (https://dejure.org/1897,2)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erfordernisse der Anmeldung einer Forderung im Konkurse als Grundlage für die Klage auf Feststellung der streitig gebliebenen Forderung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmeldung im Konkurse. Unterbrechung der Verjährung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 39, 37
  • RGZ 39, 404
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 21.02.2013 - IX ZR 92/12

    Verjährungshemmung: Wirkungslosigkeit der auf einer unsubstantiierten

    Fehlt es daran, wird durch die Anmeldung der Ablauf der Verjährung nicht gehindert (RGZ 39, 37, 44 f; MünchKomm-InsO/Nowak, 2. Aufl., § 174 Rn. 24; BK-InsO/Gruber, 2011, § 174 Rn. 74; HmbKomm-InsO/Preß/Henningsmeier, 4. Aufl., § 174 Rn. 30; FK-InsO/Kießner, 7. Aufl., § 174 Rn. 49; Schaltke/Pape in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2010, § 174 Rn. 64; Uhlenbruck/Sinz, InsO, 13. Aufl., § 174 Rn. 56; Braun/Specovius, InsO, 5. Aufl., § 174 Rn. 38; Wagner in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 2012, § 174 Rn. 20; HK-InsO/Depré, 6. Aufl., § 174 Rn. 19; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 13. Aufl., § 204 Rn. 26; MünchKomm-BGB/Grothe, 6. Aufl., § 204 Rn. 50; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, 2009, § 204 Rn. 97; Bamberger/Roth/Henrich, BGB, 3. Aufl., § 204 Rn. 35).

    Diesem Mangel kann nur durch eine vor Verjährungsablauf nachzuholende fehlerfreie Neuanmeldung abgeholfen werden (BGH, Urteil vom 5. Juli 2007, aaO, Rn. 12; vom 22. Januar 2009, aaO, Rn. 17; RGZ 39, 37, 44; Wenner/Schuster, BB 2006, 2649, 2652; Entwurf einer Konkursordnung für das Deutsche Reich nebst Einführungsgesetz und Motiven, Besonderer Abdruck der amtlichen Vorlage für den Reichstag, 1875, S. 1522), an der es hier fehlt.

    a) Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, kann für eine Insolvenzforderung eine Hemmung der Verjährung grundsätzlich nur mit Hilfe einer Forderungsanmeldung nach § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB erwirkt werden, weil im Insolvenzverfahren andere Möglichkeiten der Rechtsverfolgung ausscheiden (RGZ 39, 37, 47; 129, 339, 344; BAG, NJW 1986, 1896; Jaeger/Henckel, InsO, § 39 Rn. 4; Jaeger/Gerhardt, aaO § 174 Rn. 106; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, 2009, § 204 Rn. 98; Vallender, ZInsO 2002, 110; Wenner/Schuster, BB 2006, 2649; Entwurf einer Konkursordnung für das Deutsche Reich nebst Einführungsgesetz und Motiven, aaO S. 1389).

    c) Mithin kennen Konkurs- und die Insolvenzordnung als einzigen Weg tätiger Rechtsverfolgung, der die Verjährung hemmt, die Anmeldung der Forderung zur Tabelle (vgl. RGZ 39, 37, 47).

    Die Wirkung der Verjährungshemmung ist also an die wirksame Anmeldung der Forderung geknüpft (vgl. RGZ 39, 37, 44 f).

    Vielmehr ist umgekehrt anerkannt, dass eine solche unzulässige Klage nicht die Verjährung berührt, weil insoweit der Forderungsanmeldung als einzigem Weg der Rechtsverfolgung in einem Insolvenzverfahren der Vorrang zukommt (RGZ 39, 37, 47; 129, 339, 344; Jaeger/Henckel,InsO, § 39 Rn. 4; Jaeger/Gerhardt, aaO, § 174 Rn. 106; Staudinger/Peters/Jacoby, aaO; Entwurf einer Konkursordnung für das Deutsche Reich nebst Einführungsgesetz und Motiven, aaO S. 1389).

    Ein solcher Mangel der Anmeldung kann vielmehr nur durch eine fehlerfreie Neuanmeldung innerhalb der laufenden Verjährungsfrist behoben werden (BGH, Urteil vom 5. Juli 2007, aaO, Rn. 12; vom 22. Januar 2009 - IX ZR 3/08, WM 2009, 468 Rn. 17; RGZ 39, 37, 44; Wenner/Schuster, BB 2006, 2649, 2652; Entwurf einer Konkursordnung für das Deutsche Reich nebst Einführungsgesetz und Motiven, aaO S. 1522).

  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 3/08

    Voraussetzung der ordnungsgemäßen Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren

    Die bloße Erwähnung des Wechsels bei der Berechnung der Sammelforderung unter dem Begriff "Wechselrückruf" sollte ersichtlich nur der Erläuterung der weiter allein auf Warenlieferung gestützten Gesamtforderung dienen (vgl. RGZ 39, 37, 45).

    Da die Wechselurkunden mit der Klage vorgelegt und erst damit die Forderungen substantiiert wurden (vgl. RGZ 39, 37, 45; FK-InsO/Kießner, aaO § 174 Rn. 20), wurde zugleich der Grund des Anspruchs geändert.

  • OLG Jena, 20.03.2013 - 2 U 554/12

    Insolvenzverfahren: Sammelanmeldung mehrerer Forderungen

    Sie hat dem Formularschreiben auch keine Anlage beigefügt, die die einzelnen Forderungen benennt, aus denen sich die Gesamtforderung zusammensetzt (siehe dazu AG Münster, Beschluss vom 06.11.1981 -10 N 63/81, Rpfleger 1982, 78; vgl. auch RG, Urteil vom 12.04.1897 - VI 260/96, RGZ 39, 37, 45).
  • VGH Hessen, 09.05.2003 - 12 UZ 34/03

    Tatsächlich erteilte ehebezogene Aufenthaltserlaubnis ist Voraussetzung für AuslG

    Es genügt nicht, lediglich für zurückliegende Zeiträume möglicherweise einen Anspruch auf Erteilung einer ehebezogenen Aufenthaltserlaubnis gehabt zu haben (Hess. VGH, 15.03.1995 - 13 TH 269/95 -, NVwZ-RR 1995, 474; OVG Hamburg, 26.05.1998 - Bs VI 260/96 - OVG Lüneburg, 06.09.2000 - 11 M 2715/00 - VG Hamburg, 01.02.2001 - 17 VG 3425/00 - Hailbronner, Ausländerrecht, § 19 AuslG Rdnr. 5; GK-AuslR § 19 AuslG Rdnr. 21; siehe auch Hess. VGH, 10.03.2003 - 12 UE 2568/02, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2003 - 18 B 1954/02

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    OVG, Beschluss vom 26. Mai 1998 - Bs VI 260/96 -, FamRZ 1999, 594; so ausdrücklich: Nds. OVG, Beschluss vom 6. September 2000 - 11 M 2715/00 -.; Hess. VGH, Beschluss vom 15. März 1995 - 13 TH 269/95 -, NVwZ-RR 1995, 474.
  • VG Köln, 21.11.2008 - 12 K 4841/07

    Aufenthaltserlaubnis für einen dauerhaften Verbleib in der Bundesrepublik

    Die Frage, wie solche Fälle zu behandeln sind, in denen sich die erstmalige Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis aus Gründen verzögert hat, die die Klägerin nicht zu vertreten hätte, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12.06.2002 - 17 B 1197/02 - m.w.N., Hess. VGH, Beschluss vom 9.05.2003 - a. a. O. - OVG Hamburg, Beschluss vom 26.05.1998 - Bs VI 260/96 -, FamRZ 1999, S. 594 ff.; OVG Schleswig- Holstein, Beschluss vom 10.11.1995 - 4 M 109/95 -, kann dahingestellt bleiben, weil vorliegend von einer Verzögerung bzw. einer außergewöhnlichen Dauer der Bearbeitung des Antrags durch die Ausländerbehörde keine Rede sein kann.
  • VG Köln, 25.07.2012 - 23 K 4042/10

    Mangelnde Einstufbarkeit eines Visums zur "Familienzusammenführung zum Ehemann"

    Die Frage, wie solche Fälle zu behandeln sind, in denen sich die erstmalige Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis aus Gründen verzögert hat, die die Ausländerin nicht zu vertreten hätte, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12.6.2002 - 17 B 1197/02 -, mit weiteren Nachweisen; HessVGH, Beschluss vom 9.5.2003 - 4 E 578/02 - OVG HH, Beschluss vom 26.5.1998 - Bs VI 260/96 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.11.1995 - 4 M 109/95 -, kann dahingestellt bleiben, weil vorliegend von einer Verzögerung bzw. einer außergewöhnlichen Dauer der Bearbeitung des Antrages durch die Ausländerbehörde vor der Auflösung der - unterstellten - ehelichen Lebensgemeinschaft keine Rede sein kann.
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