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   RG, 28.12.1899 - Rep. VI. 259/99   

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RG, 28.12.1899 - Rep. VI. 259/99 (https://dejure.org/1899,3)
RG, Entscheidung vom 28.12.1899 - Rep. VI. 259/99 (https://dejure.org/1899,3)
RG, Entscheidung vom 28. Dezember 1899 - Rep. VI. 259/99 (https://dejure.org/1899,3)
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Bismarck auf dem Totenbett

Recht am eigenen Bild, § 1004 BGB

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unterbrechung des einen Anspruch auf Vernichtung einer widerrechtlich erlangten photographischen Aufnahme betreffenden Verfahrens durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beklagten; in welcher Weise ist die Aufnahme des Verfahrens zu bewirken?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Condictio ob injustam causam. Aufn. d. Verfahrens.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Die Entstehung des "Rechts am eigenen Bild"

Besprechungen u.ä.

  • spiegel.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fotoplatten im Eiskeller

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Bismarck auf dem Sterbebett

Papierfundstellen

  • RGZ 45, 170
  • RGZ 45, 405
  • RGZ 45, 95
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Die Regelung geht auf einen anstoßerregenden Vorfall (Aufnahmen Bismarcks auf dem Totenbett, vgl. RGZ 45, 170) und die daran anschließende rechtspolitische Diskussion (vgl. Verhandlungen des 27. DJT, 1904, 4. Band, S. 27 ff.) zurück und sucht einen angemessenen Ausgleich zwischen der Achtung der Persönlichkeit und den Informationsinteressen der Allgemeinheit herzustellen (vgl. Verhandlungen des Reichstages, 11. Legislaturperiode, II. Session, 1. Sessionsabschnitt 1905/1906, Nr. 30, S. 1526, 1540 f.; BVerfG, GRUR 2000, 446, 451).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Die Regelung geht auf einen anstoßerregenden Vorfall (Aufnahmen Bismarcks auf dem Totenbett, vgl. RGZ 45, 170) und die daran anschließende rechtspolitische Diskussion (vgl. Verhandlungen des 27. DJT, 1904, 4. Band, S. 27 ff.) zurück und sucht einen angemessenen Ausgleich zwischen der Achtung der Persönlichkeit und den Informationsinteressen der Allgemeinheit herzustellen (vgl. Verhandlungen des Reichstages, 11. Legislaturperiode, II. Session, 1. Sessionsabschnitt 1905/1906, Nr. 30, S. 1526 ).
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Selbst dann bestünden wertungsmäßig unter Umständen Bedenken, wenn für persönlichkeitsverletzende Fotos kurz vor dem Tod des Betroffenen auf diesem Weg eine (ausnahmsweise vererbliche) Geldentschädigung angenommen würde, für persönlichkeitsverletztende Fotos kurz nach dem Tod aber nicht mehr (vgl. nur den Fall der Bismarck-Photographien bei RG v. 28.12.1899 - VI 259/99, RGZ 45, 170 ff.; Kohler , GRUR 1900, 196 ff. oder den Fall der Fotos des toten Ministerpräsidenten in einer Badewanne, dazu einerseits Puttfarcken , ZUM 1988, 133 für Zulässigkeit der Veröffentlichung und kritisch - für Zubilligung einer Geldentschädigung wegen "journalistischer Leichenfledderei" etwa Helle , Besondere Persönlichkeitsrechte im Privatrecht, 1991, S. 62, 191; zu möglichen Lösungen über einen eigenen Anspruch der Angehörigen in solchen Fällen OLG Düsseldorf 21.10.1998 - 15 U 232/97, AfP 2000, 574; offen OLG Jena v. 31.03.2005 - 8 U 910/04, NJW-RR 2005, 1566, zum Problem allg. Schönberger , Postmortaler Persönlichkeitsschutz, 2011, S. 129 ff.).
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 119/02

    Bindung des Konkursverwalters an einen vertraglichen Unterlassungsanspruch

    Entsprechendes trifft für das Urteil RGZ 45, 170, 171 f zu, das auf der Grundlage des früheren gemeinen deutschen Rechts eine konkursbedingte Prozeßunterbrechung für einen Unterlassungsanspruch aussprach, der nach heutiger Rechtsauffassung auf die Verletzung eines absolut geschützten Persönlichkeitsrechts (§ 823 Abs. 1 BGB) durch den Gemeinschuldner zu stützen und wegen des späteren Verhaltens des Konkursverwalters gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO auch gegen die Konkursmasse zu richten war.
  • OLG München, 16.06.2009 - 13 U 5717/08

    Bauvertrag: Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Urkunde über eine

    Insoweit verweist das Oberlandesgericht auf die Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 45, 170 ff.), das in dem dortigen Rechtsstreit den Bereicherungsanspruch wie einen Aussonderungsanspruch behandelt habe.
  • OLG Brandenburg, 01.09.1998 - 11 U 252/97

    Rückforderung einer zur Ablösung eines Sicherheitseinbehalts übersandten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Bremen, 21.08.2003 - 2 O 940/03

    Rückforderung einer Bürgschaftsurkunde bei Einräumung einer

    Dies gilt aber dann nicht, wenn die Gemeinschuldnerin vor ihrer Insolvenz die Erfüllung verweigert hat und diese Verweigerung als unzulässige Rechtsausübung i.S.v. § 242 BGB anzusehen ist (so OLG Brandenburg ZIP 1999, 116 [117] bezüglich § 12 GesO; ähnlich bereits RGZ 45, 170).
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