Rechtsprechung
RG, 04.05.1900 - III 73/00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Hat die zur Rechtswirksamkeit einer Beschwerdeschrift (§ 569 C.P.O. n. F.) erforderliche Unterschrift handschriftlich zu erfolgen, oder genügt eine durch ein Faksimile oder auf einem sonstigen mechanischen Wege hergestellte Unterschrift?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 46, 375
Rechtsprechung
RG, 04.05.1900 - Beschw.-Rep. III. 73/00 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Papierfundstellen
- RGZ 46, 375
Wird zitiert von ...
- BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 408/81 Eine Vertretung in der Unterschriftsleistung gibt es insoweit - anders als nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts - nicht (RGZ 46, 375, 377; vgl. auch BAG Urteil vom 18. Dezember 1969 - 5 AZR 121/69 -, AP Nr. 2 zu § 191 ZPO).